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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet eine Kreisförderung des Projektes „Frühe Hilfen Zukunft 1-2-3, die Bärengruppe“ der Tausendfüßler Stiftung für das Jahr 2018. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Antragstellerin über die Höhe der Gesamtausgaben, der beantragten Kreisförderung sowie über die Projektlaufzeit in Verhandlung zu treten. Dem Hauptausschuss und dem Kreistag wird empfohlen, vorsorglich einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20.000.- EUR für „Frühe Hilfen“ in den Haushaltsplan 2018 mit Sperrvermerk aufzunehmen, welcher vom Jugendhilfeausschuss in seiner ersten Sitzung 2018 nach Ergebnisbericht der Verwaltung aufgehoben werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit eMail der Geschäftsführung vom 13.10.2017 beantragt die Tausendfüßler Stiftung aus Kaltenkirchen die Förderung bzw. Hauptfinanzierung ihres Projektes

„Frühe Hilfen Zukunft 1-2-3, die Bärengruppe“

aus Jugendhilfemitteln des Kreises Segeberg für das Jahr 2018.

Nach Angaben der Antragstellerin handelt sich bei dem Projekt um die Fortführung einer über fünf Jahre von der Damp-Stiftung finanzierten, aufsuchenden Arbeit für Kleinkinder und  deren Familien in belasteten Situationen, die nun in eine pädagogische Gruppenarbeit unter kinderärztlicher und psychologischer Begleitung münden soll. Der Adressatenkreis des einerseits niedrigschwelligen und anderseits intensiven Angebots sind Familien mit in ihrer Entwicklung gefährdeten Kleinkindern im Alter von ein bis drei Jahren.

Nach Einschätzung der Verwaltung, an der die Fachdienstleitung 51.33-West, die Fachstelle Kinderschutz und die Jugendamtsleitung beteiligt waren, handelt es sich bei dem Projekt um einen förderungswürdigen Ansatz am Übergang der frühen Hilfen zur einzelfallbezogenen Erziehungshilfe.

Das präventive Angebot richtet sich nicht an die Allgemeinheit sondern reagiert auf zuvor identifizierte Belastungs- und Gefährdungsmomente in der Entwicklung einzelner Kleinkinder. Deren Familien sollen für die pädagogischen, gesundheitlichen und psychischen Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert und vorbereitet werden. Dabei handelt es sich im Kern um aktiven und frühzeitigen Kinderschutz, der Fehlentwicklungen verhindern möchte.

Die Tausendfüßler Stiftung hat mit der Antragstellung folgende Unterlagen vorgelegt, die mit der Bitte um Kenntnisnahme als Anlagen dieser Vorlage beigefügt sind:

  1. Eine ausführliche Dokumentation des bisherigen Projektverlaufs
  2. Das Konzept für eine Weiterführung des Projektes
  3. Einen Finanzierungsplan als Antrag auf Förderung durch den Kreis

 

Für das Jahr 2018 kalkuliert Tausendfüßler Gesamtausgaben in Höhe von 35.000.- EUR, wovon 25.000.- EUR als Zuschuss des Kreises beantragt werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Antragstellung konnte die Verwaltung im Haushaltsentwurf 2018 keine Fördermittel für das Projekt einplanen. Darüber hinaus hat die Prüfung des Antrags sowie die Prüfung vorhandener Fördermöglichkeiten zu folgenden Ergebnissen geführt:

  • Die Kalkulation der Gesamtausgaben bedarf bei den Positionen „Fachberatung“; „Verwaltung“ und „Sachkosten“, die insgesamt betrachtet zu hoch erscheinen, der Aufklärung und ggfs. Verhandlung zwischen Antragsteller und Verwaltung.

 

  • Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung gemäß § 77 SGB VIII zur Ermöglichung der Erbringung von antragsbezogenen Leistungen scheidet mit Blick auf die erforderliche Niedrigschwelligkeit des Angebots aus. Die betroffenen Familien würden in großer Zahl von einer Antragstellung beim Jugendamt und damit von einer Teilnahme an dem Angebot Abstand nehmen.

 

  • Eine wünschenswerte und sinnvolle Förderung nach den gültigen Richtlinien des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets aus dem Teilplan 3633, Hilfe zur Erziehung, wäre nur bis zu einer Höchstgrenze von 10.000.- EUR p.a. möglich, weil die Tausendfüßler Stiftung für eine höhere Förderung (bis zu max. 20.000.- EUR p.a.) die dafür erforderlichen  Kriterien „Leistungsvereinbarung“ und/oder. „Sozialraumträger“ nicht erfüllt.

 

  • Eine Förderung aus den im Teilplan 3632, Förderung der Erziehung in der Familie, bereitstehenden und erneut für den HH 2018 geplanten Haushaltsmitteln für Frühe Hilfen in Höhe von derzeit 215.000 TEUR p. a. ist in der beantragten Größenordnung nicht realisierbar, weil diese HH-Mittel an eine Vielzahl laufender Projekte und Angebote mit wesentlich geringeren Einzelförderungen gebunden sind bzw. verteilt werden.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung, über die Förderungswürdigkeit des vorliegenden Antrags zu beraten und ausgehend davon ggfs. eine Erhöhung der für „Frühe Hilfen“ vorgesehenen HH-Mittel vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Projektförderung für das Jahr 2018 in Höhe von bis zu 20.000.- EUR

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:3632, Förderung der Erziehung in der Familie

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Hauptziel: Die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“)

5.1. – ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

Die Maßnahme zielt auf die frühzeitige Vermeidung der Beeinträchtigung oder Verzögerung von Kindesentwicklung hin und soll damit den Eintritt entwicklungsbedingter Behinderungen ausschließen.

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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