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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0,5 VZS in den Stellenplan 2018 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 ab dem 01.01.2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 3119 Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

 

TP 3119

Gehobene Sachbearbeitung Verwaltung Sozialamt

0,5 VZS

A11

38.600€

nein

ja, bis      

X nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

Sozialausschuss

23.11.2017

 

 

 

Gehobene Sachbearbeitung Verwaltung Sozialamt:

Auf den FD 50.60 wurden folgende zusätzliche Aufgaben übertragen. Hierfür stehen keine Personalressourcen zur Verfügung. Da die Aufgaben fachdienstübergreifend sind, erfolgt die Zuordnung zum TP 3119.

 

-          Durchführung und Begleitung aller Ausschreibungen der sozialen Fachdienste des FB III. 

Die Ausschreibungen von „Schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten“ sowie „Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte des Kreises Segeberg und Betreuung der dort untergebrachten Personen“ wurde in der Vergangenheit vom Stelleninhaber im Zusammenarbeit mit der Fachbereichsleitung und einem Fachanwalt durchgeführt. Für diese Aufgaben sind auf dem Arbeitsplatz keine Zeitanteile vorhanden

 

Über diese Ausschreibungen hinaus, sind zum Teil Beratungen und Prüfungen notwendig, ob bei bestimmten Leistungen eine Ausschreibung vorgenommen werden muss oder eine freihändige Vergabe vorgenommen werden kann. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die neu hinzukommen sind aufgrund neuer oder veränderter Aufgaben oder auch aufgrund von Wünsche aus der Politik.

 

-          Steuerung der Ausschreibung aller Verträge des Beratungswesens der Kuratorien und anderer sozialraumbezogener Verträge des FB III (Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt), wenn sie zeitgleich erfolgen, einschließlich der Erstellung der Gremienvorlagen.

 

Die Ausschreibungen der Beratungsverträge für alle Themengebiete für alle Sozialräume sollen in einem Paket vorgenommen werden. Diese Themengebiete erstrecken sich über alle drei Stränge des Fachbereichs III: Gesundheits-, Jugend- und Sozialamt. Um eine effiziente Durchführung der Ausschreibungen vornehmen zu können und Standards zu entwickeln, muss die Koordinierung durch eine Stelle vorgenommen werden.

Der größte Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf besteht bereits bevor die Fachdienste die Leistungsverzeichnisse erstellen. Hierfür muss unter allen Fachdiensten des Fachbereichs III u.a. abgestimmt werden, welche Leistungen in welcher Form ausgeschrieben werden sollen, ob in Teillosen oder nach Region, es muss ein Ausschreibungsverfahren gewählt, ein einheitlicher Zeitplan und übereinstimmende Kriterien abgestimmt und festgelegt werden. Darüber hinaus ist eine Bewertungsmatrix zu erstellen. Dabei muss die Vergangenheit eruiert und eine einheitliche Vorlage für die Leistungsverzeichnisse mit Vorgaben zum Inhalt, die durch den Fachdienst auszufüllen ist, erstellt werden.

Dazu gehört weiter die anschließende inhaltliche Prüfung der Leistungsverzeichnisse und ggf. einer erneuten Abstimmung mit den Fachdienstleitungen und der Fachbereichsleitung.

Die weiteren Schritte: die Aufbereitung für die Politik einschließlich der Erstellung der Beschlussvorlagen, die Begleitung der Ausschusssitzungen, die Begleitung des Verfahrens, die Beantwortung von Anfragen der im Beteiligten, die Auswertung der Unterlagen und die Zuschlagserteilung gehören zum Aufgabenbereich.

 

Der Stelleninhaber/In ist Ansprechpartner/In für die zentrale Vergabestelle. In Zusammenarbeit mit der zentralen Vergabestelle wird das geeignete Ausschreibungs-verfahren festlegt und die Bewertungsmatrix abstimmt.

 

 

Rechnerische und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise aller Träger, die für die sozialen Fachdienste bzw. das Sozialamt (SA) tätig sind.

 

Die rechnerische Prüfung der Verwendungsnachweise wurde von der Fachbereichsleitung kommissarisch in die Fachdienste als Aufgabe verteilt. Eine inhaltliche Prüfung findet derzeit noch nicht statt.

 

Dazu gehören z.B. die Verträge zu den Bereichen Schulden, Wohnungslosigkeit, Strukturpaket II, kommunale Begleitmaßnahmen. Für das Strukturpaket II soll die Geschäftsführung übernommen werden.

Darüber hinaus muss bei allen Trägern im sozialen Bereich die Prüfung der Einhaltung der Vertragsinhalte mit Hilfe der Jahresberichte erfolgen.

 

-          Bearbeitung von Anträgen nach § 36 a SGB II (Kostenerstattung bei „Frauenhausfällen“)

 

Es sind ca.10 Anträge und 3 Klagen pro Jahr zu bearbeiten.

 

Eine Aufgabenumschichtung könnte nur zu Lasten der Aufgaben der Koordinierungsstelle SGB II erfolgen. Damit wären die eigenen Aufgaben und somit die Kosten der Unterkunft sowie die Steuerung im Jobcenter betroffen. Das kann nicht empfohlen werden. Die Bearbeitung und Durchführung der Vergaben insbesondere der Beratungsverträge müssten von der FBL, den FDL und dem Inhaber der Koordinierungsstelle SGB II unter Zurückstellung von anderen Aufgaben wahrgenommen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

36.000 €

 

Die Stelle ist im Entwurf des Stellenplans noch nicht enthalten, da die Organisationsuntersuchung erst im November fertig gestellt werden konnte. Der Stellenbedarf wurde durch das Ergebnis der Orga-Untersuchung bestätigt.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:3119

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller

        Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz an.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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