Drucksache - DrS/2017/256
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD III für das Haushaltsjahr 2018 ff. im FD 50.60 Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl; Fachaufsicht in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeldgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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23.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Teilplan 351 – Maßnahmen zu sonstigen Hilfen und Leistungen
FD 50.60 – Fachaufsicht in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeldgesetz
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
TP 351 | Fachaufsicht | 0,25VZS | E9c | 14.900 € | nein |
nein |
TP 351 | Fachaufsicht | 0,5 VZS | E9c | 29.800 € | nein | nein |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
| Sozialausschuss | 23.11.2017 |
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Der Kreis ist Fachaufsicht und Widerspruchsbehörde für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Gemäß § 17 Abs. 3 LVwG SH stellt der Landrat die untere Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldbehörden der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter dar. Diese Aufgabe nimmt der Landrat, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden in Schleswig–Holstein, als untere Landesbehörde wahr. Der Landrat untersteht insoweit der Fachaufsicht zuständigen Landesbehörde, bei Wohngeldangelegen-heiten dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig–Holstein (MIB.SH).
Bisher erfolgen keine Prüfungen der Akten in den einzelnen Wohngeldämtern vor Ort. Der Kreis prüft die Akten der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Widerspruchssachbearbeitung und der Bearbeitung der Klageverfahren. Es werden regelmäßig Fortbildungen für die Sachbearbeiter/Innen in den Kommunen organisiert und der kollegiale Austausch erfolgt über regelmäßig stattfindende Arbeitskreise. Dies wird in vielen Kreisen ähnlich suboptimal gehandhabt. Von Seiten des Prüfungsamtes des Kreises und vom Landesrechnungshof wird diese Verfahrensweise gerügt und aufgrund der Bedeutung des Wohngeldes angeregt, die Prüfungen kreisweit vorzunehmen.
Es ist vorgesehen von Seiten des Landes, dass die Fachaufsicht verpflichtet wird Geschäftsprüfungen in der Regel bei Bedarf und ohne Anlass in Abständen von drei Jahren durchzuführen.
Die untere Fachaufsichtsbehörde hat der zuständigen obersten Fachaufsichtsbehörde Wohngeld des Landes innerhalb eines Monats nach der Abschlussbesprechung eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes vorzulegen. Dabei sind auch die nach Ziff.1 Abs. 2 Satz 1 veranlassten oder noch zu veranlassenden Maßnahmen mitzuteilen.
Auch im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt der Landrat als untere Fachaufsichtsbehörde und ist zur Prüfung der Kommunen verpflichtet. Diese Verpflichtung wird ebenfalls nur suboptimal wahrgenommen.
Im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen ist es nicht möglich im rechtlich vorgesehenen Umfang der Prüfungsverpflichtung nachzukommen. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und regelmäßiger Rechtsänderungen kann der Verzicht auf regelmäßige Prüfungen nicht länger vertreten werden. Es handelt sich um ein Ausgabevolumen von ca. 27 Mio. Euro kreisweit.
Fallzahlenentwicklung Asyl:
Jahr/Quartal | Gemeinschafts-unterkünfte | Kommunen | Gesamt |
2014 I | 76 | 671 | 747 |
2014 II | 58 | 712 | 770 |
2014 III | 69 | 869 | 938 |
2014 IV | 68 | 1102 | 1170 |
2015 I | 45 | 1332 | 1377 |
2015 II | 9 | 1425 | 1434 |
2015 III | 9 | 1880 | 1889 |
2015 IV | 31 | 2732 | 2763 |
2016 I | 42 | 3092 | 3134 |
2016 II | 77 | 3258 | 3335 |
2016 III | 59 | 3243 | 3302 |
2016 IV | 84 | 2898 | 2982 |
2017 I | 86 | 2344 | 2430 |
2017 II | 83 | 1903 | 1986 |
2017 III | 84 | 1764 | 1848 |
Das Statistische Bundesamt hat die Wohngeldstatistik 2016 veröffentlicht. Danach bezogen am Jahresende 2016 rund 631.000 Haushalte Wohngeld, was 1,5 % aller privaten Haushalte entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr 2015 stieg damit die Zahl der Wohngeldhaushalte um 37 %, was auf die zum 1.1.2016 wirksam gewordenen deutlichen Leistungsverbesserungen im Zuge der Wohngeldreform zurückzuführen ist.
Die Fachaufsicht für die Bereiche Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz und Bestattungskosten wird zurzeit von einer Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes mit einem Zeitanteil von 0,75 VZK (davon 0,25 VSZ befristet bis 31.12.2017) wahrgenommen. Eine Vertretung ist nicht vorhanden.
Die Stelle ist im Entwurf des Stellenplans noch nicht enthalten, da die Organisationsuntersuchung erst im November fertig gestellt werden konnte.
Der Stellenbedarf wurde durch das Ergebnis der Orga-Untersuchung bestätigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 16.200 € u. 32.400 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:351 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz an. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
