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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 1,9 VZS  in den Stellenplan 2018 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan ab dem 01.01.2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

FB III – 50.60

 

Teilplan 3112 Hilfe zur Pflege – Unterhalt -

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

 

TP 3112

Verwaltungsfachangestellte mittlerer Dienst

0,5

E 5

22.300€

ja, durch zusätzliche Einnahmen

     

X nein

 

TP 3112

Verwaltungsfachangestellte gehobener Dienst

1,4

E 9c

 

83.400€

ja, durch zusätzliche Einnahmen

X nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

Sozialausschuss

23.11.2017

 

 

 

Bisher werden folgende Aufgaben von zwei Mitarbeiterinnen im Umfang von 1,5 VZS wahrgenommen:

 

      Unterhaltsheranziehung im Bereich stationärer Hilfen zum Lebensunterhalt/ Hilfen zur Pflege/ Grundsicherung - 3., 7., 4. Kapitel SGB XII  ( aus dem FD Soziale Sicherung)

 

      Unterhaltsheranziehung im Bereich ambulanter Hilfen zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung – 3. + 4. Kapitel SGB XII ( aus den Städten, Ämtern und Gemeinden)

 

      Bewertung von Überlassungs- und Altenteilsverträgen sowie Überleitung/Durchsetzung von Ansprüchen

 

      Fachaufsicht (Prüfung der Städte, Ämtern und Gemeinden, Erstellen von Arbeitshinweisen, Beratung der MitarbeiterInnen, usw.)

 

      Unterhaltsheranziehung im Bereich BAföG (aus dem FD Soziale Sicherung)

 

      Prozessvertretung in 1. + 2. Instanz (Privatrecht)

 

 

In den vergangenen Jahren kam es bei der Unterhaltsheranziehung zu Fallzahlensteigerungen. Im Bereich der Hilfe zur Pflege stieg die Fallzahl von 401 im Jahr 2009 auf 638 im Jahr 2016 an. Für die Unterhaltsheranziehungen aus den Kommunen ist eine Steigerung von 117 in 2009 zu 193 im Jahr 2016 zu verzeichnen. Das ergibt Steigerung von 313 Fällen zur Unterhaltsheranziehung.

 

Zusätzlich sollen die Unterhaltsheranziehung in den Bereichen der ambulanten Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe wahrgenommen werden. Für Unterhaltsheranziehungen in der ambulanten Hilfe zur Pflege ist von einem erhöhten Zeitbedarf für die Unterhaltsberechnung im Gegensatz zu den anderen Gebieten auszugehen. Im Gegensatz zur stationären Hilfe zur Pflege, ist der monatliche Betrag der Leistungen des Kreises nicht gleichbleibend. Darüber hinaus müssen die unterschiedlichen Leistungen der Unterhaltsverpflichteten (Kinder) gegengerechnet werden. Diese Aufgaben wurden bisher nicht wahrgenommen, weshalb auch keine Stellenkapazitäten zur Verfügung stehen. Dies ist nicht zu vertreten, da Ansprüche des Kreises nicht geltend gemacht werden und dem Kreis Einnahmen entgehen.

 

Darüber hinaus sind jährliche Schulungen der Mitarbeiter/innen der Kommunen, aber auch der betreffenden Sachbearbeiter/innen beim Kreis notwendig, für welche bisher keine Zeit vorhanden war. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine Unterhaltsverpflichtung erkannt und mitgeteilt wird. Aus Erfahrung erhalten die Sachbearbeiter/Innen keine Einarbeitung in das Gebiet des Unterhalts, weshalb von der Fachaufsicht verstärkt unterstützt werden muss. Die Einnahmen durch Unterhaltszahlungen stehen nicht den Kommunen, sondern dem Kreis zur Verfügung.

 

Durch das Einwerben einer Stelle im mittleren Dienst können die Stellen des gehobenen Dienstes entlastet werden, so dass hier eine Konzentration auf die Unterhaltsberechnung und  Heranziehung erfolgen kann.

 

Folgende Arbeitsinhalte sind für die Stelle im mittleren Dienst vorgesehen:

-          Fälle erfassen, Akten anlegen, Archivpflege

-          Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern

-          Überwachung von Fristen (Rückläufe Auskunftsersuchen, Erinnerungen, usw.)

-          Erstellung von Mahnbescheiden/Beantragung von  Vollstreckungsbescheiden

-          Anfragen/ Überwachung Einwohnermeldeämter, Kraftfahrt-Bundesamt,     Rentenversicherungsträger, Finanzamt, Arbeitgeber, Jobcenter, usw.

-          Fälle in der Fachanwendung Lissa erfassen

-          Sollstellungen/ -abgänge

-          Überwachung von Zahlungseingängen.

 

Nach drei Jahren hat eine Evaluation der dargestellten Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Es wird zu beobachten sein, wie sich die Fallzahlen der Unterhaltsheranziehungen weiterentwickeln. Die Fallzahlen für die neuen Bereiche in der Unterhaltsheranziehung wurden geschätzt bzw. von vorhandenen Zahlen abgeleitet. Die Entwicklung der Anzahl der Klagen sowie der hierfür benötigten Zeit wird ebenfalls zu evaluieren sein.

 

Die Ermittlung, Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erfordert eine hohe Fachlichkeit im privaten Unterhaltsrecht und viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen in einem sehr sensiblen Bereich.

 

Eine Aufgabenumschichtung könnte nur zu Lasten der bisherigen Aufgabenwahrnehmung erfolgen. Das kann nicht empfohlen werden, da so nur ein Defizit auf einen anderen Bereich übertragen wird.

 

Die Stellen sind im Entwurf des Stellenplans noch nicht enthalten, da die Organisationsuntersuchung erst im November fertig gestellt werden konnte. Der Stellenbedarf wurde durch das Ergebnis der Orga-Untersuchung bestätigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

22.300 € u. 90.720 €

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:3112

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller

      Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz an.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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