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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Aufstockung der Stelle 0.1114.019 auf 1,0 VZS in dem Stellenplan 2018 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan ab dem 01.01.2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

FB I – Zentrale Steuerung

Teilplan 1114 – Innere Verwaltungsdienste

FD 11.00 – Personal und Organisation

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.1114.019

Kreisober-inspektor/in

0,5 VZS

A 10

38.900 €

     

ja, bis      

nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

Hauptausschuss

 

 

 

Erläuterungen:

Auf der Stelle 0.1114.019 ist derzeit die Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verortet. Die Gesunderhaltung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen ist ein Schwerpunkt der personalstrategischen Ausrichtung der Kreisverwaltung, entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses und des Kreistages. Folglich gilt es, das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) weiterzuentwickeln und auszubauen. Der Stellenanteil ist dafür nicht ausreichend und ist zur Erfüllung der Aufgabenbreite von 0,5 auf 1,0 VZS angehoben werden.

Neben Arbeits- und Gesundheitsschutz tragen betriebliches Eingliederungsmanagement und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung wesentlich zur Zufriedenheit und Wertschätzung der Beschäftigten bei. Zielsetzung ist, die Krankheitsquote nachhaltig zu senken und so die Ausfallzeiten und die Verluste in der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Die Ausfallzeiten tragen wesentlich zur Erhöhung der Personalkosten als auch zur Belastungssituation der MitarbeiterInnen bei. Wie in den Schlüsselkennzahlen regelmäßig berichtet wird, ist die Fehlzeitenquote im Deutschlandvergleich (rd. 3 %) überdurchschnittlich hoch. So beläuft sich die Fehlzeitenquote im Durchschnitt in 2016 auf 6,05 %, der zweithöchste Wert innerhalb der letzten vier Jahre.

Die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage zu senken, ist eine Chance, wenn es gelingt, ein zielgerichtetes Betriebliches Gesundheitsmanagement aufzubauen und weiterzuentwickeln.

Hierfür muss die Kreisverwaltung (wie im Hauptausschuss vom 27.04.2017 gefordert):

 

  1. die krankheitsbedingten Ausfallzeiten ihrer MitarbeiterInnen systematisch erfassen,
  2. weitere Informationsquellen über die Ursachen der Ausfallzeiten und zum Gesundheitszustand der MitarbeiterInnen heranziehen und sich
  3. auf zielgerichtete gesundheitsfördernde oder -erhaltende Maßnahmen vereinbaren und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit anhand eines zuvor festgelegten Kennzahlensystems fortlaufend überprüfen und ggf. anpassen.

 

Die Kommunen sind gesetzlich bereits zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Betrieblichen Eingliederung verpflichtet. Diese Maßnahmen bilden jedoch nur einen kleinen Ausschnitt potentieller Maßnahmen ab.

 

Ein Handlungsfeld für mögliche Maßnahmen stellt die sog. „Verhältnisprävention“ dar. Diese zielt auf die Veränderung der betrieblichen Arbeitsbedingungen und Strukturen in Richtung Gesundheitsförderung bzw. auf die Behebung oder Minimierung von mit den Arbeitsbedingungen und Strukturen verbundenen potentiellen Gesundheitsrisiken ab. Als Maßnahmen kommen z. B. eine Optimierung der Arbeitsabläufe oder eine inhaltliche Anreicherung von Stellen in Betracht. Aber auch die Bereitstellung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern, Bereitstellung von Sitz-/Stehtischen, Alarmserver, Evakuierungs­übungen etc.

Das zweite Handlungsfeld umfasst die sog. „Verhaltensprävention“. Diese beinhaltet Maßnahmen, die die MitarbeiterInnen über einen gesundheitsbewussten Lebensstil und über präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung informieren (z. B. ein Informationstag zu Diabetes) und sie aktiv zur gesundheitsfördernden Verhaltensänderung bzw. zur Beibehaltung von gesundheitserhaltendem Verhalten anregen sollen. Als Beispiele können hier Gesundheitstage, Betriebssportgruppen oder Kooperationen mit Sportvereinen/Fitness­studios dienen.

Die krankheitsbedingten Ausfalltage stellen einen Indikator für die objektiv nicht messbare Gesundheit der MitarbeiterInnen dar. Die physische und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter/innen sind von vielfältigen, teilweise sehr individuellen Faktoren abhängig, die nur zum Teil vom Arbeitgeber beeinflusst und verändert werden können.

Weiterhin fördert das Betriebliche Gesundheitsmanagement das Arbeitgeberimage und dadurch die Attraktivität für "High-Potentials". Folglich ist die Weiterentwicklung des BGM Bestandteil des PE-Konzeptes und des Aktionsplanes des FD 11.00

Folgende Inhalte sollen auf der Stelle verortet werden:

Nr.

Arbeitsvorgang

Zeit-
anteil

1

Komplexe Entscheidungssituationen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement in ihrer strategischen und operativen Dimension erkennen und analysieren und einer erfolgreichen Lösung für die Kreis Segeberg in ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung zu führen, insbesondere:

  • Auf- und Ausbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Koordination und Weiterentwicklung der gesundheitsrelevanten Themen bei der Kreisverwaltung Segeberg
  • Initiierung, Koordination und Umsetzung eines systematischen, integrierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) mit einem entsprechenden Intranetauftritt

55 %

2

Planung und Durchführung von regelmäßigen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, insbesondere:

  • Organisation und Umsetzung von Marketingmaßnahmen am Standort im Zusammenhang mit Maßnahmen der BGF (bspw. Gesundheitszirkel, Gesundheitskurse)
  • Initiierung und Betreuung von unterschiedlichen Einzelprojekten und Organisation von entsprechenden Veranstaltungen
  • Erstellung eines jährlichen Gesundheitsberichts für den Standort

20 %

3

Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Betrieblichen Arbeitsschutz und anderen Stellen, insbesondere:

  • Vorbereitung und Begleitung sicherheitstechnischer Regelbegehungen sowie außerordentlicher Begehungen durch Aufsichtsorgane und Behörden sowie des Arbeitsschutzausschusses
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Implementierung eines Systems zur Ermittlung von psychischen Belastungen

20 %

Zielsetzung ist ebenso, am Corporate Health Award teilzunehmen. Dies ist die renommierteste Auszeichnung für BGM in Deutschland.

Bis dato können lediglich einzelne Inhalte des Arbeitsvorganges Nr. 3 wahrgenommen werden, da nicht mehr Zeitanteile zur Verfügung stehen.

Die Verpflichtung der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Berücksichtigung der psychischen Belastungen, regelmäßige Begehungen und Unterweisungen, Ausbildung in Erste Hilfe und Brandschutz finden nicht in der nach Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen Maßgaben statt. Weitere Rückstände beschreiben die aktuellen Protokolle des Arbeitsschutzausschusses, welcher den Aufbau des Betrieblichen Gesundheitsschutzes sowohl in der Verhaltens- als auch Verhältnisprävention fordert.

Maßnahmen wie einen Gesundheitstag oder regelmäßige Fortbildungen der Führungskräfte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Prävention sowie die Unterstützung der Führungskräfte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen etc. bleiben derzeit außen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährliche Kosten 38.900 €

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

1. Bürgerbeteiligung – Dienstleistung – modernes Dienstleistungsunternehmen

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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