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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung mit der Geschäftsführung des Jobcenters über die kommunalen Ziele für 2018 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung am 02.02.2017 hat der Sozialausschuss den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Geschäftsführer des Jobcenters beschlossen, in der für 2017 folgende kommunale Ziele formuliert worden sind (DrS/2017/001):

 

1.    Das Jobcenter Kreis Segeberg setzt die Arbeitsempfehlungen des Kreises Segeberg zu den Kosten der Unterkunft und Heizung, zu Bildung und Teilhabe, zum Übergangsmanagement zwischen Jobcenter und den kommunalen Sozialämtern und zu den abweichend zu erbringenden Leistungen um. Bei nicht angemessenen Kosten der Unterkunfts- und/oder Heizungskosten werden Kostensenkungsverfahren entsprechend der Regelungen durchgeführt.

 

Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft gab es nur vereinzelt in besonderen Einzelfällen einen Abstimmungsbedarf zwischen Jobcenter und Kreisverwaltung. Auf die Prüfung von Einzelakten wurde 2017 verzichtet, da im kommenden Frühjahr eine umfassende Prüfung vorgesehen ist.

 

Einen Schwerpunkt bildete 2017 die Schaffung verbindlicher Regelungen zum Übergangsmanagement zwischen dem Jobcenter und insbesondere einem kommunalen Sozialamt, die insgesamt zu einem besseren Verständnis der Bedürfnisse der jeweiligen anderen Seite geführt haben und nunmehr zu einem nahezu reibungslosen Verfahren beitragen. In den Einzelfällen, in denen weiterhin Schwierigkeiten auftreten, erfolgt eine Information der Kreisverwaltung, ohne dass ein Eingreifen erforderlich ist.

 

2.    Mindestens halbjährlich nehmen die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung an den Dienstbesprechungen der Teamleiter/-innen und der Bereichsleitung Leistung des Jobcenters teil und beraten über evtl. erforderliche Anpassungen oder über Unklarheiten bei der Umsetzung der Arbeitsempfehlungen.

 

Ein erstes Treffen fand im 1. Quartal 2017 statt, ein zweites Treffen ist für Dezember 2017 – nach der Entscheidung des Sozialausschuss über die „Mietobergrenzen“ – geplant. Darüber hinaus fanden mehrere Treffen in verschiedenen Formaten oder telefonische Kontakte statt.

3.    Das Jobcenter Kreis Segeberg unterstützt die Kreisverwaltung beim Controlling im Bereich der Kosten der Unterkunft sowie der abweichend zu erbringenden Leistungen. Dabei stellt es die erforderlichen Daten zur Verfügung, sofern sich die Kreisverwaltung diese nicht selbst beschaffen kann. Es sollen insbesondere die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Unterkunftskosten, der Kosten für abweichend zu erbringende Leistungen sowie der Quote vermeidbarer Widersprüche in diesen Bereichen beobachtet werden.

 

Der erste Bericht wurde am 25.07.2017 erstellt und den Fraktionen und der Geschäftsführung des Jobcenters zur Verfügung gestellt. Der zweite Bericht wird derzeit erstellt. Auffälligkeiten waren nicht ersichtlich.

 

4.    Die Geschäftsführung des Jobcenters stellt sicher, dass die Buchung kommunaler Leistungen und Forderungen auf den entsprechenden Haushaltsstellen erfolgt. Dazu wird im Jahr 2017 gemeinsam mit der Kreisverwaltung ein „Handbuch zur Buchung kommunaler Leistungen“ für die Beschäftigten des Jobcenters Kreis Segeberg erstellt.

 

Stichprobenartige Einzelfallprüfungen haben ergeben, dass sich die Anzahl fehlerhafter Buchungen reduziert hat und die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters für dieses Thema sensibilisiert wurden. Dennoch sollte die Angelegenheit auf der Agenda bleiben.

 

Die Erstellung des Handbuches konnte 2017 aus zeitlichen und personellen Gründen nicht erfolgen und ist nunmehr für 2018 vorgesehen.

 

5.    Die Teamleiter Leistung des Jobcenters führen monatlich stichprobenartige fachaufsichtliche Aktenprüfungen der Kosten der Unterkunft durch. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Kreis halbjährlich zu übermitteln. Die Prüfungen sollen sowohl auf die Fachlichkeit als auch auf die Verbuchung ausgerichtet sein. Ferner hat der Kreis das Recht, selbst Aktenprüfungen durchzuführen. Dazu werden ihm bei Bedarf vom Jobcenter alle erforderlichen Rechte eingeräumt.

 

Die Ergebnisse der genannten Prüfungen wurden der Kreisverwaltung übersandt. Auffälligkeiten waren nicht ersichtlich.

 

6.    Das Jobcenter stellt sicher, dass bei Bedarfsgemeinschaften, die erstmalig oder erneut Leistungen nach dem SGB II erhalten und in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Kontext „Fluchtmigration“ lebt, die Eingabe der Kosten der Unterkunft ins EDV-Programm ALLEGRO innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erfolgt.

 

Aus den dem Kreis Segeberg vom Deutschen Landkreistag, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter zu Verfügung gestellten Statistiken sowie aus der Einsichtnahme in Einzelakten ergibt sich, dass die Beschäftigten des Jobcenters alle erforderlichen Daten zu den Unterkunftskosten von Bedarfsgemeinschaften im Kontext „Flucht“ zeitnah erfassen. Sofern in Einzelfällen keine Unterkunftskosten hinterlegt werden, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Jobcenters.

 

Im Ergebnis wurde die Vereinbarung über die kommunalen Ziele 2017 insofern eingehalten.

 

Aufgrund der Feststellungen für 2017 sollte die Vereinbarung in der in der Anlage dargestellten Form abgeschlossen werden.

 

Zu den Punkten 1 bis 6 gibt es keine Änderungen.

 

Zu Punkt 7:

Der Kreis Segeberg fördert das Beratungswesen im Segment der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II (Sucht-, Schuldner- und Wohnungsnotlagenberatung) in Höhe von derzeit ca. 700.000 € jährlich. Die Zuschusshöhe erfordert – auch im Hinblick auf die anstehende Ausschreibung der Beratungsleistungen – eine Betrachtung, in welchem Umfang und wie effektiv diese Leistungen von Bezieher/-innen von SGB II-Leistungen genutzt werden. Die Systeme der Bundesagentur für Arbeit bilden diese Daten nur sehr eingeschränkt ab und sind nicht verwertbar. Daher hat sich die Kreisverwaltung für 2018 zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit der Geschäftsführung einen Weg zu finden, wie diese Daten erhoben und ausgewertet werden können, ohne dass eine unangemessene Belastung der Mitarbeiter/-innen entsteht.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       Ziel 5.11: Der Kreis Segeberg verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

Belange von Menschen mit Behinderung sind mittelbar betroffen, sofern sie Leistungen nach dem SGB II erhalten.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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