Drucksache - DrS/2017/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Notwendige Stellenbedarfsanmeldung im Stellenplan 2018 für den Fachdienst 50.60 im Fachbereich III
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – 50.60
Teilplan 313 – Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
FD 50.60 – Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.03130.009 (1,0 VZS) 0.03130.014 (1,0VZS) 0.03130.015 (1,0VZS) 0.03130.017 (0,8 VZS) | Verwaltungsfachangestellte | 3,8 VZS | E8 |
190.300€ | nein | X ja, bis 31.12.2017 nein |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
| Sozialausschuss | 23.11.2017 |
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Begründung:
Folgende Aufgaben sind im Team Leistung Asyl zu erfüllen:
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Bewohner/Innen der Gemeinschaftsunterkünfte,
- Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkünfte,
- Abrechnung der Kosten der Gemeinschaftsunterkünfte mit dem Land,
- Umsetzung der Gesundheitskarte kreisweit ,
- Abrechnungen mit der Krankenkasse NOVITAS im Rahmen der Gesundheitskarte,
- Abrechnungen mit Kassenärztlichen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bundesweit und den Apothekervereinigungen,
- Krankenbehandlungen nach dem AsylbLG kreisweit mit Ausnahme von Norderstedt ( u.a. psychologische Langzeit-Therapien, Versorgung mit Zahnersatz, künstliche Befruchtung und Sterilisation),
- Auszahlung und Abrechnung der Integrations- und Aufnahmepauschale mit den Kommunen und dem Land,
- Auszahlung und Abrechnung des Integrationsfestbetrages,
- Erhebung der Quartalsstatistik, Auswertung und Meldung an das Land S-H,
- Zahlung von Abschlägen und Abrechnung mit den Kommunen, für Leistungen nach dem AsylbLG sowie Abrechnung dieser Leistungen mit dem Land S-H,
- Bearbeitung von IOM (Internationale Organisation für Migration), Abrechnungen im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Geflüchteten,
- Umsetzung des Haushaltes einschließlich Vorkontierungen.
Aus der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, dass Ende 2015/Anfang 2016 die „Höchstzahlen“ im Flüchtlingsbereich zu verzeichnen waren. Zugleich kam die Herausforderung, kreisweit die Gesundheitskarte einzuführen. Parallel gingen die Gemeinschaftsunterkünfte in Schackendorf und Warder mit allen Anfangsschwierigkeiten ans Netz. Die Einführung der Gesundheitskarte mit den Abstimmungserfordernissen mit den Kommunen und der NOVITAS konnte im Wesentlichen im Laufe des III. Quartals 2016 abgeschlossen werden und ist nun Bestandteil des laufenden Geschäftes.
Die Erfassung der laufenden Fälle war zum einen durch die hohe Anzahl der Fälle, aber insbesondere durch die mangelhafte Datenlage (unterschiedliche Namens-schreibungen, keine Geburtsdaten, Feststellung von Familienzusammenhängen mit unterschiedlichen Namen, kein Zugang zum AZR usw.) geprägt. Um eine Verbesserung der Datenlage zu erreichen, erfolgte zum 01.01.2017 die Umstellung auf das Programm „LISSA“. Die Vorarbeiten begannen bereits im III Quartal 2016.
Mit dem Ausscheiden des Haushaltssachbearbeiters für den FB III wurden weitere Aufgaben auf das Team übertragen. Im Rahmen einer suboptimalen Aufgabenerledigung und eines besonderen Einsatzes der Mitarbeiter/Innen konnte die Aufgabenerledigung aufrecht gehalten werden. Der Einarbeitungsprozess der Mitarbeiter/Innen in der Tiefe der Fachlichkeit muss weiter verfolgt werden. Dies kann aber nur erfolgen, wenn eine belastbare Personalausstattung gegeben ist.
In der nachfolgenden Statistik wird die Entwicklung der Fallzahlen dargestellt:
Jahr/Quartal | Gemeinschafts-unterkünfte | Kommunen | Gesamt |
2014 I | 76 | 671 | 747 |
2014 II | 58 | 712 | 770 |
2014 III | 69 | 869 | 938 |
2014 IV | 68 | 1102 | 1170 |
2015 I | 45 | 1332 | 1377 |
2015 II | 9 | 1425 | 1434 |
2015 III | 9 | 1880 | 1889 |
2015 IV | 31 | 2732 | 2763 |
2016 I | 42 | 3092 | 3134 |
2016 II | 77 | 3258 | 3335 |
2016 III | 59 | 3243 | 3302 |
2016 IV | 84 | 2898 | 2982 |
2017 I | 86 | 2344 | 2430 |
2017 II | 83 | 1903 | 1986 |
2017 III | 84 | 1764 | 1848 |
Für den Bereich Asyl-Leistungsgewährung wurde in der Zeit vom 01.09. bis 02.11.2016 eine Orga-Untersuchung durchgeführt. Aufgrund zusätzlicher Aufgabenübertragungen Anfang 2017, rechtlicher Änderungen des Sachgebietes, erheblicher Rückstände, erheblicher Fluktuationen der Mitarbeiter/innen sowie Überlastungsanzeigen erfolgte eine zweite Untersuchung durch den FD 11.00 in diesem Jahr. Das Ergebnis der OU bestätigte die dauerhafte Einrichtung von 3,8 Vollzeitstellen. Diese Einschätzung wird von der FD-Leitung bestätigt.
Notwendigkeit einer Teamleitung Leistung Asyl:
Die Vorlage zur DrS/2017/221 begründet den Stellenmehrbedarf für die Funktion von Teamleitungen innerhalb der gesamten Verwaltung. Danach sollen im FD Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl drei Teams, u. a. das Team Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz gebildet werden.
Begründung:
Kaum ein Transferleistungsgesetz war in der jüngsten Vergangenheit derart häufig von Veränderungen betroffen, die als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in aller Eile durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht wurden, wie das AsylbLG. Die Taktfrequenz der Änderungen und der gleichzeitige Ansturm von Asylsuchenden machte es den MA in den Asylleistungsbehörden fast unmöglich, sich den neuen Rechtsvorschriften und den damit in einem untrennbaren Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften auseinanderzusetzen. Eine Anwendung des AsylbLG setzt auch immer eine Kenntnis der asyl-und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen voraus, da der ausländerrechtliche Status anspruchsbegründende Wirkung entfaltet. Dazu kommen umfangreiche Kenntnisse der übrigen Sozialgesetzbücher, da Geflüchtete neben den Ansprüchen auf laufende Leistungen, krank sein können, der Pflege bedürfen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sein kann und mehr. Diese komplexen rechtlichen Tatbestände sind mit den Einzelschicksalen nach Möglichkeit in Einklang zu bringen. Dies führt zu Härtefällen, zu Konflikten, begleitet durch Verständigungsschwierigkeiten. Einzelfallenscheidungen müssen in Abstimmung mit begleitenden Diensten getroffen werden.
Im Rahmen der Orga-Untersuchung wurde deutlich, dass der Abstimmungsbedarf der Mitarbeiter/innen groß ist, weil die beschriebenen Veränderungen das Verwaltungshandeln bestimmen. Hinzu gekommen ist der hohe Abstimmungsbedarf mit anderen Leistungsträgern, den Kommunen und mit den Leitungen der Gemeinschaftsunterkünfte.
Zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung von Einarbeitungsprozessen ist die Erstellung und Pflege von Grundsatzordnern, Prozessbeschreibungen und die Einführung eines internen Kotrollsystems dringend notwendig. Aufgrund der Überlastungssituation des Teams konnte dies bisher noch nicht umgesetzt werden.
Von dem Team wird ein Finanzvolumen von ca. 30 Mio. € im Jahr bewegt. Weiterhin werden regelmäßig Auszubildende der Kreisverwaltung betreut und ausgebildet.
Für die Fachdienstleitung ist es unabdingbar, zur Sicherung der rechtmäßigen und wirtschaftlichen Leistungsgewährung sowie für einen effizienten Personaleinsatz eine Teamleitung zu installieren und hierfür zusätzliche Zeitanteile zur Verfügung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 190.300 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz an. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
