Drucksache - DrS/2017/221
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung von Teamleitungen innerhalb der gesamten Kreisverwaltung Segeberg mit entsprechendem Stellenmehrbedarf im Stellenplan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Tiedt, Annerose
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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13.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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21.11.2017
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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27.11.2017
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Ordnung, Verkehr und Gesundheit, für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für Bildung, Kultur und Sport, der Sozialausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft, Regionales und Infrastruktur sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag die Einführung einer weiteren Führungsebene durch Teamleitungen entsprechend dem als Anlage beigefügtem Entwurf sowie die Aufnahme der Stellen 0.1114.087 bis .099 in den Stellenplan 2018 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan ab dem 01.01.2018.
Sachverhalt
Sachverhalt:
FB I – Zentrale Steuerung
Teilplan 1114 – Zentrale Steuerung
FD Personal und Organisation
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.1114.087 -099 | Teamleitung | 12,1 VZS | E/A 11 / S14 | 833.500 | - |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
DrS/2017/221 | Jugendhilfeausschuss | 09.11.2017 |
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit | 13.11.2017 |
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz | 15.11.2017 |
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport | 21.11.2017 |
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Sozialausschuss | 21.11.2017 |
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionales und Infrastruktur | 23.11.2017 |
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Hauptausschuss | 30.11.2017 |
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Erläuterungen:
Gründe für die Einrichtungen von Teamleitungen
Grundsätzlich wird durch die Einführung dieser 3. Hierarchiestufe die Möglichkeit gesehen, die Führungskräfte zu entlasten und eine effektive Personalentwicklung durchführen zu können. Diese aufbauorganisatorische Maßnahme wird für notwendig erachtet, um den täglichen Anforderungen in der Aufgabenwahrnehmung gerecht werden zu können.
Die Anforderungen an Fachdienstleitungen der Kreisverwaltung Segeberg sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Dies hat verschiedene Ursachen:
- Anwachsen der Mitarbeiterschaft
Voraussichtlicher steigt die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 20 % im Zeitraum 01.01.2015 bis 01.01.2018 (Zuwachs um 65 Stellen bis zum 01.01.2017, Zuwachs um voraussichtlich 149 Stellen auf 925 Stellen bis zum 01.01.2018 (inkl. Stellenzuwachs Jobcenter) an. Die Aufbauorganisation wurde in dem Zeitraum nicht an diese Rahmenbedingungen angepasst.
Die Leitungsspannen, d. h. das Verhältnis von Führungskraft zu der Anzahl der direkt unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind in vielen Fachdiensten deshalb mittlerweile zu groß. Im Fachdienst 51.30 - Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe sind beispielsweise 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Fachdienst 36.00 - Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
- Personalentwicklung
Mit der Einrichtung von Teamleitungen reduzieren sich die Leitungsspannen. Ziel ist es, auf diese Weise eine umfassende und angemessene Personalführung und -entwicklung zu ermöglichen. Zudem ergeben sich durch die Funktion der Teamleitungen Personalentwicklungsperspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die sich Führungsaufgaben zutrauen.
- Inhaltlich veränderte und/oder erweiterte fachliche Aufgaben
Die Aufgabenbereiche/Rechtsgebiete, wie z. B. im Fachdienst 33.00 Ausländer- und Asylangelegenheiten im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Ausländerinnen und Ausländern entwickeln sich und erfordern in besonderem Maße Führung (Personalverantwortung und Organisationsverantwortung wahrnehmen).
- Verändertes Führungsverständnis
Der Führungsbegriff befindet sich im Wandel. Neue zentrale Aufgaben der Fachdienstleitungen ist es, ihre strategische Steuerungsfunktion auszuüben, um eine effektive und effiziente Leistungserstellung zu gewähren. Um Aufgaben, wie das Controlling, das interne Risiko- und Kontrollsystem, Benchmarking, Mitarbeitergespräche, LOB und das Berichtswesen bedienen zu können, müssen ausreichende zeitliche Ressourcen bestehen. Dies ist häufig nicht der Fall. Die Fachdienstleitung befassen sich häufig mit Fragen der Sachbearbeitung und nehmen vorrangig diejenigen Aufgaben der Personal- und Organisationsverantwortung wahr, die es ermöglich den alltäglichen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Eine individuelle Personalentwicklung und die Ausrichtung der Fachdienste auf die anstehenden Herausforderungen kommen deshalb häufig zu kurz.
Der Fachdienst 11.00 Personal und Organisation hat in der Leitungsrunde am 14.02.2017 dem Landrat und den Fachbereichsleitungen sowie am 09.03.2017 dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten seine Überlegungen zur Einrichtung von Teamleitungen unterhalb der Fachdienstleitungsebene vorgestellt.
Als Ergebnisse der bisherigen Befassung mit dem Thema kann festgehalten werden:
- für die Funktion der Teamleitung wird ein Stellenanteil von 0,25 Vz.-Stellen angesetzt.
- Den Teamleitungen sollen neben der inhaltlich-fachlichen Leitung des Aufgabenbereiches Bestandteile der Personal- und Organisationsverantwortung übertragen werden.
Mit der Einrichtung von Teamleitungen reduzieren sich die Leitungsspannen. Ziel ist es, auf diese Weise eine umfassende und angemessene Personalführung und -entwicklung zu ermöglichen. Zudem ergeben sich durch die Funktion der Teamleitungen Personalentwicklungsperspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die sich Führungsaufgaben zutrauen.
In Betracht kommen dabei zwei Unterstellungsvarianten, da es nicht in jedem Fall sinnvoll ist einen Fachdienst vollständig in Teams zu unterteilen:
1) Der Fachdienstleitung unmittelbar und mittelbar unterstellte Mitarbeiter/innen
2) Der Fachdienstleitung ausschließlich mittelbar unterstellte Mitarbeiter/innen
Die in der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung enthaltene Abgrenzung zwischen Leitungstätigkeiten der bisherigen Führungsebenen wird entsprechend um die Ebene der Teamleitungen ergänzt. Vorgesehen ist zunächst eine Erprobungsphase. Für den Stellenplan 2019 erfolgt daher ggf. noch eine Nachjustierung.
Den Teamleitungen können danach folgende Aufgaben übertragen werden:
Allg. Leitungstätigkeiten
- Team gegenüber der Fachdienstleitung vertreten
- Zielvorstellungen und Leitlinien für die Arbeit im Team mitentwickeln
- Wichtige Schriftstücke unterzeichnen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten
- Team-Dienstbesprechungen leiten
- Fachliche Anleitung, inhaltlich-fachliche Grundsatzfragen klären
Personalverantwortung
- Mitwirkung an Personalauswahl
- Praxisanleitung von Nachwuchskräften
- Urlaubsplanung
- Beurteilungen vornehmen/mitwirken
- Mitarbeitergespräche über Aufgabenerfüllung (Sachthemen) führen
- Zielvereinbarungen und LOB-Ziele vereinbaren
Organisationsverantwortung
- Arbeitsgestaltung prüfen (Arbeitsmitteleinsatz/Stellenbedarf)
- IT-Fortentwicklung betreiben
Für den Stellenplan 2018 vorgesehene Einrichtungen von Teamleitungsstellen
Die Verwaltungsleitung und die Fachbereiche haben sich mit dieser Thematik bereits intensiv auseinandergesetzt und haben für die einzelnen Fachdienste Überlegungen entwickelt. Im Ergebnis sollen in den einzelnen Fachdiensten in den genannten Aufgabengebieten Stellenanteile für Teamleitungen im Stellenplan 2018 vorgesehen werden und die Teamstruktur eingeführt werden. Diese wurden in mehreren Gesprächen mit der Verwaltungsleitung, dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten diskutiert. Die Abstimmung im Detail zu konkreten Festlegungen der Teams befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten. Der angefügte Entwurf zur Organisation ist daher noch nicht abschließend.
Insgesamt wird für die Einrichtung von Teamleitungen in Summe 12,10 Vz.-Stellen eingeworben. Diese Stellenanteile werden nach Genehmigung und Besetzung im Haushalt 2019 dezentral auf die Teilpläne verteilt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
833.500 Euro p.a.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziffer1 Bürgerbeteiligung – Dienstleistung Ziffer 3.1 und 3.2 Wirtschaft – Regionales - Infrastruktur |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,5 kB
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2
|
(wie Dokument)
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69,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
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256,4 kB
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