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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die doppelte Investitionsförderung für den Bau und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von 480.000 EUR bis Ende 2021 zu verlängern sowie die Fördermittel für Aus- und Fortbildung auf 30.000 EUR p. a. anzuheben.

Die ÜbungsleiterInnen-Pauschale wird  auf 3,00 EUR/Stunde angehoben und die Förderung aller ÜbungsleiterInnen- und Senioren-ÜbungsleiterInnen-Stunden (bis zu 30.000 Stunden p. a.) beschlossen, ebenfalls die Förderung aller ÜbungsleiterInnen-Stunden im Jugendbereich mit maximal bis zu 160.000 Stunden p. a.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes Kreis Segeberg hat sich in der Sitzung vom 12. September 2017 mit der Verbesserungsmöglichkeiten in der Sportförderung befasst.

Der Kreissportverband Segeberg e.V. hat Möglichkeiten der Verbesserung aufgezeigt und diese durch  die Kreisverwaltung der Lenkungsgruppe vorgestellt.

Die Lenkungsgruppe des Investitionsprogramms des Kreises Segeberg empfiehlt  die finanzielle Anhebung von drei Teilbereichen der Sportförderung:

 

1.)   Die Verlängerung der doppelten Investitionsförderung für den Bau und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von 480.000 EUR p.a. bis 2021

 

Begründung: Die Investitionen im Sportstättenbau werden in den nächsten Jahren weiterhin notwendig sein, um weiterhin ein gutes Sport(stätten)angebot für den Kreis Segeberg anbieten zu können. 

 

2.)   Erhöhung der ÜbungsleiterInnen-Pauschale und Förderung aller ÜbungsleiterInnen-Stunden und Senioren ÜbungsleiterInnen-Stunden

 

Begründung: Die bisher gezahlten 2,50 EUR/ Stunde sind nicht mehr zeitgemäß. Alternative Angebote (z. B. Fitness- Studios) erschweren die Suche nach geeigneten ehrenamtlichen TrainerInnen, aber auch von Mitgliedern.

Die Lenkungsgruppe empfiehlt die Übungsleiterpauschale anzuheben, die Höhe der Anhebung ist nicht empfohlen worden und sollte im Fachausschuss bewertet werden.

Die  Förderung der Übungsleiterstunden für Erwachsene/Senioren (ca. 30.000 Stunden) wird momentan nicht gefördert und wird ebenfalls für eine Anhebung empfohlen.

Durch die momentane Förderhöchstsumme von 360.000 EUR p.a. können nicht alle ÜbungsleiterInnen- Stunden gefördert werden  (rund 13.200 ÜbungsleiterInnen- Stunden).

Die Lenkungsgruppe empfiehlt ebenfalls eine Anhebung dieser Förderung, die Höhe wurde an den Fachausschuss verwiesen.

Die Höhe von möglichen Förderungssummen entnehmen Sie bitte der angehängten Powerpoint Präsentation. 

(Mehraufwand: je nach Höhe der Stundensatzanhebung zwischen 150.500 € und 379.476 EUR p. a.)

 

Alternativ (durch die zeitliche Begrenzung der Lenkungsgruppe konnte dieser Punkt nicht ausführlich behandelt werden, stellt jedoch einen weiteren wichtigen Punkt dar).

 

3.)   Erhöhung der Fördermittel für Aus- und Fortbildung (sportliche Jugendarbeit)

von Übungsleiter/-innen

von Vereinsmanager/-innen

von Vereinsvorständen und Spartenleitungen

Erhöhung auf insgesamt 30.000 EUR p. a. (vorherig 10.000 EUR p. a.)

 

Begründung: Der KSV kann seine ÜbungsleiterInnen nur sehr bedingt schulen und erkennt die Notwendigkeit der Schulung von EhrenamtlerInnen im Bereich von Vereinsvorständen/ Spartenleitungen. Eine Professionalisierung ist dringend notwendig.

 

Sicht der Verwaltung:

 

zu 1.)

Die Verwaltung erkennt die Empfehlungen als inhaltlich geeignet an. Bei der Verlängerung der doppelten Investitionsförderung für den Bau und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von 480.000 EUR p. a. ist zurecht eine kurze Vertragslaufzeit empfohlen, da die finanziellen Haushaltsmittel des Kreises ständigen Veränderungen unterworfen sind und eine langfristige Bindung kontraproduktiv wäre.

 

zu 2.)

Die Verwaltung schlägt vor, alle anfallenden Stunden mit insgesamt 3,00 EUR pro Übungsleiterstunde zu bezuschussen (Mehraufwand von 276.600 € p. a.).

Über 17 Jahre hat es eine keine Erhöhung über 2,05 EUR/ Stunde gegeben. Die Erhöhung auf 2,50 EUR war geprägt durch die beschränkten Haushaltsmittel des Kreises. Die Notwendigkeit  war bereits gegeben, alleine durch die allgemeinen Kostensteigerungen (Kraftstoff etc.) Die Lage Hamburger Rand stellt die Sportvereine gerade an der Achse A7 an neue Herausforderungen.

Mit 3,00 EUR/ Stunde würde der Kreis Segeberg im oberen Bereich der Kreise agieren. Eine Förderung über 3,00 EUR/ Stunde wäre überhöht.

 

zu 3.)

Die ehrenamtliche Arbeit gerade im Bereich von Vorständen ist mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Die ehrenamtlich Tätigen müssen professionell ausgestattet werden, um die zukünftigen Thematiken (Umwälzung Breitensport, demographische Entwicklung, Abwicklung von Sanierung/ Neubauten/ Abwicklung von Fördermitteln, Verwendungsnachweise etc.) bewältigen zu können.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

       306.600 EUR p.a. Sportförderung (inkl. Fördermittel für Aus- und Fortbildung)  und

       240.000 EUR Mehrkosten für investive Sportförderung bis 2021

       Für den Haushalt 2018 sind die vorgenannten Kosten in die Änderungsliste zum
       Haushaltsentwurf 2018 aufzunehmen.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan 421:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 7817500000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        Der Kreis Segeberg fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten ein vielfältiges

        Sportangebot für alle Bevölkerungsgruppen

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlagen

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