Drucksache - DrS/2017/092-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur Förderung der geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahme des "Kleinen Theaters am Markt" in Wahlstedt aus dem Investitionsprogramm des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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21.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Stadt Wahlstedt wird als erster Antrag gemäß der „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ (siehe DrS/2017/223) aufgenommen, damit der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport nach dem Stichtag 30.06.2018 darüber beraten kann.
Investive Mittel stehen unter Vorbehalt der politischen Befassung im Haushalt 2019 zur Verfügung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wahlstedt stellte am 05.05.2017 einen Antrag zur Förderung der geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahme des „Kleinen Theaters am Markt“ in Wahlstedt aus dem Investitionsprogramm des Kreises Segeberg (siehe DrS/2017/092).
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfahl in der Sitzung vom 07.06.2017 der Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes die Überprüfung des Antrages nach Ausschöpfung möglicher weiterer Zuwendungsgeber (z.B. Mittel der Investitionsbank, Holsteins Herz, Beantragungen bei Stiftungen etc.) im Anerkenntnis der besonderen kreisweiten Bedeutung des Theaters für die Region und deren kulturellen Stellenwert.
Die Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes beschäftigte sich am 12.09.2017 mit diesem Antrag. Es wurde deutlich, dass keine Einzellösung für das „Kleine Theater am Markt“ durch das Investitionsprogramm in vollem Umfange erzielt werden soll, eine finanzielle Hilfe grundsätzlich befürwortet wird.
Vielmehr wurde an einem Entwurf der „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ gearbeitet, die dann auch Anwendung für das „Kleine Theater am Markt“ in Wahlstedt finden könnten.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Stadt Wahlstedt als ersten Antrag der o.g. Grundsätze aufzunehmen, um ihn nach positiver Beschlussfassung der DrS/2017/223 zum entsprechenden Stichtag in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport einspeisen zu können.
So könnte die Stadt Wahlstedt für 2019 eine Zuwendung von ca. 20 % bis 22 % der als förderfähig anerkannten Kosten erhalten (Gemeinden mit einer unter dem Durchschnitt liegenden Finanzkraft aller kreisangehörigen Gemeinden können Zuschläge zu der Regelförderquote erhalten, momentan für die Stadt Wahlstedt: 2%).
Dafür müsste die Stadt Wahlstedt gewährleisten, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Investive Mittel stehen unter Vorbehalt der politischen Befassung im Haushalt 2019 zur Verfügung.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
