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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/092-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Stadt Wahlstedt wird als erster Antrag gemäß der „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ (siehe DrS/2017/223) aufgenommen, damit der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport  nach dem Stichtag 30.06.2018 darüber beraten kann.

 

Investive Mittel stehen unter Vorbehalt der politischen Befassung im Haushalt 2019 zur Verfügung.   

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wahlstedt stellte am 05.05.2017 einen Antrag zur Förderung der geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahme des „Kleinen Theaters am Markt“ in Wahlstedt aus dem Investitionsprogramm des Kreises Segeberg (siehe  DrS/2017/092).

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfahl in der Sitzung vom 07.06.2017 der Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes die Überprüfung des Antrages nach Ausschöpfung möglicher weiterer Zuwendungsgeber (z.B. Mittel der Investitionsbank, Holsteins Herz, Beantragungen bei Stiftungen etc.) im Anerkenntnis der besonderen kreisweiten Bedeutung des Theaters für die Region und deren kulturellen Stellenwert.

Die Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes beschäftigte sich am 12.09.2017 mit diesem Antrag.  Es wurde deutlich, dass keine Einzellösung für das Kleine Theater am Markt durch das Investitionsprogramm in vollem Umfange erzielt werden soll, eine finanzielle Hilfe grundsätzlich befürwortet wird.

 

Vielmehr wurde an einem Entwurf der „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberggearbeitet, die dann auch Anwendung für das Kleine Theater am Markt in Wahlstedt finden könnten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Stadt Wahlstedt als ersten Antrag der o.g. Grundsätze aufzunehmen, um ihn nach positiver Beschlussfassung der DrS/2017/223 zum entsprechenden Stichtag in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport einspeisen zu können.

 

So könnte die Stadt Wahlstedt für 2019 eine Zuwendung von ca. 20 % bis 22 % der als förderfähig anerkannten Kosten erhalten (Gemeinden mit einer unter dem Durchschnitt liegenden  Finanzkraft aller kreisangehörigen Gemeinden können Zuschläge zu der Regelförderquote erhalten, momentan für die Stadt Wahlstedt: 2%).

 

Dafür müsste die Stadt Wahlstedt gewährleisten, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten gesichert ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Investive Mittel stehen unter Vorbehalt der politischen Befassung im Haushalt 2019 zur Verfügung.   

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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