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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.1221.        in den Stellenplan 2018 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 ab dem 01.01.2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 1221 – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

FD 32.00Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.1221.

Verw.-Angst./ Pflegefachkraft

1,00

E 9c / S 12

 

64.800 €

 

ja, bis      

nein

 

 

Für den Fachdienst 32.00 (Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten) ist für den Haushalt 2018 im Stellenplan zusätzlicher Personalmehrbedarf im Umfang von 1,00 Vollzeitstellen über die Veränderungsliste einzuwerben.

 

Begründung:

Im Stellenplan 2017 wurden für die Heimaufsicht zwei zusätzliche Stellen (Verwaltungskraft/ Pflegefachkraft) im Bereich des Fachdienstes 32.00 vorgesehen und mit einem Sperrvermerk versehen. Den Sperrvermerk hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 10.10.17 aufgehoben.

Grundlage hierfür war die im Aufgabengebiet „Heimaufsicht“ durch den Fachdienst Personal und Organisation im ersten Halbjahr 2017 durchgeführte Organisationsuntersuchung. Diese umfasste eine Stellenbemessungsuntersuchung, bei der durch tägliche Arbeitsaufzeichnungen und qualifizierte Schätzungen der zeitliche Bedarf für die Bearbeitung der einzelnen in der Heimaufsicht bestehenden Aufgaben ermittelt wurde. Dies gilt sowohl für den Bereich der Verwaltungskräfte als auch für die Tätigkeit der Pflegefachkräfte.

 

Über die zwei bereits frei gegebenen Stellen hinaus hat die Organisationsuntersuchung ergeben, dass eine weitere Stelle in der Heimaufsicht erforderlich ist, um einer 100 % Prüfquote in den Einrichtungen nachzukommen.

 

Gesetzlich ist die jährliche Durchführung einer Regelprüfung je Einrichtung vorgeschrieben. Aus aufsichtsbehördlicher Sicht ist, unabhängig von dieser gesetzlichen Vorgabe, eine Prüfquote von unter 50 % nicht mehr als vertretbar anzusehen. Längere Prüfungsintervalle und fehlende oder sehr unregelmäßige Nachkontrollen führen dazu, dass bei der nächsten Regelüberprüfung „wieder bei Null begonnen werden muss.“ Um merkliche und anhaltende Verbesserungen in den Einrichtungen zu erzielen, sind systematische, engmaschige Nachkontrollen erforderlich.

Die Prüfquote betrug im Jahr 2014 38,5 %. Im Jahr 2015 lag sie bei  40,24 % und im Jahr 2016 bei 48,75 %. Die erreichte Prüfquote hängt wesentlich davon ab, wie intensiv die Nachprüfungen ausfallen. Häufig sind dann zwar festgestellte Mängel behoben, gleichzeitig werden jedoch neue Mängel entdeckt, die einer konsequenten Weiterverfolgung bedürfen.

Die steigende Anzahl von erforderlichen Personalprüfungen in den Einrichtungen bindet ebenfalls erhebliche personelle Kapazitäten. So erfolgten allein im 1. Halbjahr 2017 bereits 41 Personalprüfungen. Die Prüfungen sind erforderlich. Der personelle Mangel ist dabei jedoch regelmäßig auf den Personalfachkräftemangel im Pflegebereich zurückzuführen. Die Heimaufsicht hat auf diese Ursache keinen Einfluss.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

64.800 € p.A. (Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2018 nicht enthalten.)

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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