Drucksache - DrS/2017/218
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf im Fachdienst KFZ-Zulassung (FD 36.85)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Entscheidung
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13.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Teilplan 1222 – Verkehr
FD 36.85 – KFZ-Zulassung
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.1222.058 | Verw.-Angest. | 1,00 | E 7
| 47.800 € | 47.800 € | ja, bis nein |
0.1222.059 | Verw.-Angest. | 0,75 | E 8 | 37.700 € | 37.700 € | ja, bis nein
|
Für den Fachdienst 36.85 (KFZ-Zulassung) ist für den Haushalt 2018 im Stellenplan zusätzlicher Personalmehrbedarf im Umfang von 1,75 Vollzeitstellen angemeldet worden.
Begründung:
Der Bundesgesetzgeber führt zum 01.01.2018 auf Grundlage des europäischen Typgenehmigungsrechts für leichte Kraftfahrzeuge eine realitätsnähere Testprozedur für die Ermittlung der Emissionswerte ein. Der Co2-Wert und der Kraftstoffverbrauch werden zukünftig mittels der „weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge“ festgestellt (WLTP = Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Der Gesetzgeber reagiert damit aufgrund des „Abgasskandals“ auf die Forderung, realitätsnahe Emissionswerte zu ermitteln. Die neuen Fahrzeuge werden daher zukünftig beim Verlassen der Fahrzeugwerke einer besonderen Testprozedur von unabhängigen Prüforganisationen unterzogen. Die fahrzeugbezogen gemessenen Co2 Werte dienen u. a. als Grundlage zur Ermittlung der Höhe der KFZ-Steuer.
Mit Umstellung auf das neue Messverfahren gelten bestimmte Messwerte ausschließlich fahrzeugindividuell. Sie können somit nicht in den Typdaten hinterlegt und bei Neuzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen und übernommen werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann keine Aussage dazu treffen, ob bzw. wann ein derartiger Abruf überhaupt ermöglicht werden kann.
Bei der erstmaligen Zulassung eines leichten Kraftfahrzeugs (PKW) müssen bei der Zulassungsbehörde fahrzeugspezifische Messdaten nachgewiesen werden. Diese neue Aufgabe beinhaltet individuellen Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand.
Die Summe der neuen Aufgaben einschließlich der Fachkenntnisse, Auskünfte und weitergehende Beratung sowie Erhebung der notwendigen Daten erfordert eine personelle Verstärkung durch eine Vollzeitkraft (E7 TVöD).
Darstellung des Aufwandes je Fall:
Durchschnittliche Anzahl der Zulassungen von neuen PKW pro Jahr | Zusätzlicher Aufwand in Minuten | Gesamtsumme in Minuten |
8.500 | 10 | 85.000 |
Darüber hinaus haben sich im FD die Fallzahlen für die Bearbeitung von Zulassungen von Fahrzeugen/Anhängern wie folgt entwickelt:
Jahr | Anzahl der Zulassung | Veränderung zum Vorjahr | Hinweis |
2010 | 44.461 |
|
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2011 | 47.261 |
| +2.800 |
2012 | 47.860 |
| +599 |
2013 | 49.887 |
| +2.067 |
2014 | 49.247 |
| -640 |
2015 | 51.403 |
| +2.156 |
2016 | 52.000 |
| +597 |
Veränderung 2010 bis 2016 gesamt: +7.539 Zulassungen
Die 7.539 hinzu gekommenen Anträge auf Zulassung teilen sich auf folgende wesentliche Vorgänge auf:
Vorgang | Anteil %/absolut | Zeitanteil für die Bearbeitung (Minuten) | Zeit gesamt Minuten |
|
Zulassung fabrikneues KFZ/Anhänger | 15 %(1.131)
8 % (604)
| 8
30 | 9.048
18.120 | Standardfall Besonderer Fall |
Zulassung gebrauchtes KFZ erstmalig | 3 % (227) | 30 | 6.780 | Besonderer Fall |
Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Bezirk | 54 % (4.071) | 8 | 32.568 |
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Zulassung eines KFZ mit Halterwechsel im Bezirk SE | 17% (1.281) | 10 | 12.810 |
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Zulassung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel im Bezirk SE | 3 % (226) | 7 | 1.582 |
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Gesamt | 100 % (7.539) |
| 80.908 |
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Außerdem obliegt dem Fachdienst die Überwachung der Pflichten von Fahrzeughaltern (z. B. Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes). Fahrzeughaltern und anderen Personen/Institutionen werden telefonische, mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben. Die Halterdaten werden wegen Wohnortwechsel geändert und technische Veränderungen an Fahrzeugen in die Dokumente eingetragen. Fahrzeuge werden außer Betrieb gesetzt u.a. Aufgaben werden wahrgenommen. Dieser Aufwand ist dem oben dargestellten noch hinzuzurechnen.
Im obigen Zeitraum wurden u.a. die Registrierung von Code Nummern der Zulassungsplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Erhebung der Bankverbindung für den Einzug der KFZ Steuer eingeführt. Dieser Aufwand hat u.a. für „Standardfälle“ die Bearbeitungszeit erhöht.
Im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes erfolgt vermehrt die Zulassung von Fahrzeugen aus anderen EG Mitgliedstaaten. Der Aufwand für die Bearbeitung dieser Fälle gestaltet sich deutlich höher. Der Internet-Handel von Fahrzeugen führt dazu, dass auch hier Fahrzeuge erworben werden. Häufig fehlen in diesen Fällen die erforderlichen Dokumente. Der Aufwand für die Bearbeitung dieser Fälle gestaltet sich deutlich höher. Diese besonderen Fälle sind proportional ebenfalls angestiegen.
Gleichzeitig ist der Aufwand für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen im Zulassungsverfahren, Genehmigungen von Ausnahmen von den Bau-, Zulassungs- und Betriebsvorschriften sowie Erteilung von Einzelgenehmigungen für besonders gefertigte Fahrzeuge/Anhänger im Verhältnis zum höheren Gesamtaufkommen ebenfalls gestiegen.
Diese Tätigkeiten erfordern eine entsprechend qualifizierte Person. Im vergleichbaren Fall ist diese Tätigkeit mit E8 bewertet worden.
Im FD wirkt sich diese Steigerung auf das Publikumsaufkommen aus. Das Publikum erwartet eine zügige und sachkundige Bearbeitung seiner Anträge. Dieser „Druck“ führt vermehrt zu Arbeitsunfähigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die geringe Anzahl der dann noch vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss diesen „Druck“ auffangen. Die Belastungsgrenze ist zunehmend erreicht bzw. an besonderen Tagen (z. B. Brückentagen, Urlaubszeit) bereits überschritten.
Die Einnahmen der Zulassungsbehörde aus den Verwaltungsgebühren für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen und die Jahresergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Jahr | Ertrag Verwaltungsgebühren | Jahresergebnis |
2012 | 2.244.885,61 | +1.049.695,01 |
2013 | 2.402.472,70 | +1.056.981,15 |
2014 | 2.353.457,92 | +1.004.244,78 |
2015 | 2.491.614,92 | +1.105.007,76 |
2016 | 2.551.656,98 | +1.083.294,33 |
In Abstimmung mit dem Fachdienst 11.00 ist im Fachdienst 36.85 zum 01.01.2018
- eine Stelle E7 Vollzeit für die neue Aufgabe „Mitwirkung an der Erhebung der Abgaswerte nach „WLTP“ und Übermittlung an die KFZ-Steuerverwaltung“ zu schaffen.
- eine 0,75 Stelle E8 wegen der gestiegenen Fallzahlen und damit verbundenen „Fälle von besonderer Bedeutung“ erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 85.500 € p. a. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1222 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
