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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.1222.058 und 0.1222.059 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan ab dem 01.01.2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 1222 – Verkehr

FD 36.85KFZ-Zulassung

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.1222.058

Verw.-Angest.

1,00

E 7

 

47.800 €

47.800 €

ja, bis      

nein

0.1222.059

Verw.-Angest.

0,75

E 8

37.700 €

37.700 €

ja, bis      

nein

 

 

 

Für den Fachdienst 36.85 (KFZ-Zulassung) ist für den Haushalt 2018 im Stellenplan zusätzlicher Personalmehrbedarf im Umfang von 1,75 Vollzeitstellen angemeldet worden.

 

Begründung:

Der Bundesgesetzgeber führt zum 01.01.2018 auf Grundlage des europäischen Typgenehmigungsrechts für leichte Kraftfahrzeuge eine realitätsnähere Testprozedur für die Ermittlung der Emissionswerte ein. Der Co2-Wert und der Kraftstoffverbrauch werden zukünftig mittels der „weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge“ festgestellt (WLTP = Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Der Gesetzgeber reagiert damit aufgrund des „Abgasskandals“ auf die Forderung, realitätsnahe Emissionswerte zu ermitteln. Die neuen Fahrzeuge werden daher zukünftig beim Verlassen der Fahrzeugwerke einer besonderen Testprozedur von unabhängigen Prüforganisationen unterzogen. Die fahrzeugbezogen gemessenen Co2 Werte dienen u. a. als Grundlage zur Ermittlung der Höhe der KFZ-Steuer.

 

Mit Umstellung auf das neue Messverfahren gelten bestimmte Messwerte ausschließlich fahrzeugindividuell. Sie können somit nicht in den Typdaten hinterlegt und bei Neuzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen und übernommen werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann keine Aussage dazu treffen, ob bzw. wann ein derartiger Abruf überhaupt ermöglicht werden kann.

Bei der erstmaligen Zulassung eines leichten Kraftfahrzeugs (PKW) müssen bei der Zulassungsbehörde fahrzeugspezifische Messdaten nachgewiesen werden. Diese neue Aufgabe beinhaltet individuellen Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand.

Die Summe der neuen Aufgaben einschließlich der Fachkenntnisse, Auskünfte und weitergehende Beratung sowie Erhebung der notwendigen Daten erfordert eine personelle Verstärkung durch eine Vollzeitkraft (E7 TVöD).
Darstellung des Aufwandes je Fall:

 

Durchschnittliche Anzahl der Zulassungen von neuen PKW pro Jahr

Zusätzlicher Aufwand in Minuten

Gesamtsumme in Minuten

8.500

10

85.000

 

 

Darüber hinaus haben sich im FD die Fallzahlen für die Bearbeitung von Zulassungen von Fahrzeugen/Anhängern wie folgt entwickelt:

Jahr

Anzahl der Zulassung

Veränderung zum Vorjahr

Hinweis

2010

44.461

 

 

2011

47.261

 

+2.800

2012

47.860

 

+599

2013

49.887

 

+2.067

2014

49.247

 

-640

2015

51.403

 

+2.156

2016

52.000

 

+597

Veränderung 2010 bis 2016 gesamt: +7.539 Zulassungen

Die 7.539 hinzu gekommenen Anträge auf Zulassung teilen sich auf folgende wesentliche Vorgänge auf:

Vorgang

Anteil %/absolut

Zeitanteil für die Bearbeitung (Minuten)

Zeit gesamt

Minuten

 

Zulassung fabrikneues KFZ/Anhänger

15 %(1.131)

 

8 % (604)

 

8

 

30

9.048

 

18.120

Standardfall

Besonderer Fall

Zulassung gebrauchtes KFZ erstmalig

3 % (227)

30

6.780

Besonderer Fall

Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Bezirk

54 % (4.071)

8

32.568

 

Zulassung eines KFZ mit Halterwechsel im Bezirk SE

17% (1.281)

10

12.810

 

Zulassung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel im Bezirk SE

3 % (226)

7

1.582

 

Gesamt

100 % (7.539)

 

80.908

 

 

Außerdem obliegt dem Fachdienst die Überwachung der Pflichten von Fahrzeughaltern (z. B. Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes). Fahrzeughaltern und anderen Personen/Institutionen werden telefonische, mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben. Die Halterdaten werden wegen Wohnortwechsel geändert und technische Veränderungen an Fahrzeugen in die Dokumente eingetragen. Fahrzeuge werden außer Betrieb gesetzt u.a. Aufgaben werden wahrgenommen. Dieser Aufwand ist dem oben dargestellten noch hinzuzurechnen.

Im obigen Zeitraum  wurden u.a. die Registrierung von Code Nummern der Zulassungsplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Erhebung der Bankverbindung für den Einzug der KFZ Steuer eingeführt. Dieser Aufwand hat u.a. für Standardfälledie Bearbeitungszeit erhöht.

Im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes erfolgt vermehrt die Zulassung von Fahrzeugen aus anderen EG Mitgliedstaaten. Der Aufwand für die Bearbeitung dieser Fälle gestaltet sich deutlich höher. Der Internet-Handel von Fahrzeugen führt dazu, dass auch hier Fahrzeuge erworben werden. Häufig fehlen in diesen Fällen die erforderlichen Dokumente. Der Aufwand für die Bearbeitung dieser Fälle gestaltet sich deutlich höher. Diese besonderen Fälle sind proportional ebenfalls angestiegen.

Gleichzeitig ist der Aufwand für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen im Zulassungsverfahren, Genehmigungen von Ausnahmen von den Bau-, Zulassungs- und Betriebsvorschriften sowie Erteilung von Einzelgenehmigungen für besonders gefertigte Fahrzeuge/Anhänger im Verhältnis zum höheren Gesamtaufkommen ebenfalls gestiegen.

Diese Tätigkeiten erfordern eine entsprechend qualifizierte Person. Im vergleichbaren Fall ist diese Tätigkeit mit E8 bewertet worden.

Im FD wirkt sich diese Steigerung auf das Publikumsaufkommen aus. Das Publikum erwartet eine zügige und sachkundige Bearbeitung seiner Anträge. Dieser Druckführt vermehrt zu Arbeitsunfähigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die geringe Anzahl der dann noch vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss diesen Druckauffangen. Die Belastungsgrenze ist zunehmend erreicht bzw. an besonderen Tagen (z. B. Brückentagen, Urlaubszeit) bereits überschritten.

Die Einnahmen der Zulassungsbehörde aus den Verwaltungsgebühren für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen und die Jahresergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Jahr

Ertrag

Verwaltungsgebühren

Jahresergebnis

2012

2.244.885,61

+1.049.695,01

2013

2.402.472,70

+1.056.981,15

2014

2.353.457,92

+1.004.244,78

2015

2.491.614,92

+1.105.007,76

2016

2.551.656,98

+1.083.294,33

 

In Abstimmung mit dem Fachdienst 11.00 ist im Fachdienst 36.85 zum 01.01.2018

  • eine Stelle E7 Vollzeit für die neue Aufgabe Mitwirkung an der Erhebung der Abgaswerte nach WLTPund Übermittlung an die KFZ-Steuerverwaltungzu schaffen.
  • eine 0,75 Stelle E8 wegen der gestiegenen Fallzahlen und damit verbundenen Fälle von besonderer Bedeutungerforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

85.500 € p. a.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1222

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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