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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.1221.042 in den Stellenplan 2018 und die Entfristung der Stellen 0.1221.029 – 0.1221.031 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 1221 – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

FD 32.00Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befris-

tung

0.1221.042

Kreisoberin-

spektor/in

1,00

A 10

 

74.700 €

ca. 4.000 € über Gebühren

ja, bis      

nein

0.1221.029

0.1221.030

0.1221.031

Verw.-Ang.

2,50

E 8

154.600 €

ca. 5.000 € über Gebühren

ja, bis      

nein, Entfristung

 

 

 

Für den Fachdienst 32.00 (Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten) ist für den Haushalt 2018 im Stellenplan zusätzlicher Personalmehrbedarf im Umfang von 1,00 Vollzeitstellen, sowie die notwendige Entfristung von 2,50 Vollzeitstellen angemeldet worden.

 

Begründung:

 

Zum 01.07.2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Gesetzes als „Prostitutionsgewerbeaufsichtsbehörde“ hat das Land Schleswig-Holstein kurzfristig auf die Kreise und kreisfreien Städte im Hinblick auf die Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb von Prostitutionsstätten und die regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Betriebstätten (Abschnitte 3-5 des Gesetzes) übertragen. Es handelt sich um eine neue Aufgabe, die dem Schutz der Prostituierten durch Schaffung ordnungsgemäßer Zustände in den Prostitutionsstätten dienen soll. Zu den überwachungspflichtigen Betriebsstätten im Sinne des Gesetzes zählen Bordellbetriebe, Modelwohnungen, Prostitutionsfahrzeuge sowie Prostitutionsveranstaltungen oder die Vermittlung. Im Rahmen der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz sind die gesetzlichen Mindestanforderungen (u.a. Zuverlässigkeit, Sicherheitsmaßnahmen, bauliche Anforderungen, Betriebskonzept usw.) im Erlaubnisverfahren zu überprüfen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen können Anordnungen erlassen werden oder bestehende Erlaubnisse widerrufen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind vorläufig ca. 30 Betriebsstätten im Kreisgebiet zahlenmäßig bekannt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Daher ist in Abstimmung mit dem Fachdienst 11.00 die Besetzung einer Vollzeitstelle im gehobenen Dienst erforderlich, um der Aufgabe angemessen nachkommen zu können.

 

Bei den Stellen 0.1221.029 – 0.1221.031 handelt es sich um bis zum 31.12.2017 befristete Stellen in der Waffenbehörde, die auf die Erfassung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen sowie der Aufbereitung der Daten für das Nationale Waffenregister zurückgehen. Die Befristung der genannten Stellen muss entfallen, da die Stellen dauerhaft besetzt werden müssen.

Die schriftliche Erfassung zur sicheren Aufbewahrung kann zwar bis Ende 2017 abgeschlossen werden, bei aktuellen Verfahren muss die Thematik aber laufend weiter geprüft werden. Zusätzlich wird mit der neuerlichen Änderung des Waffengesetzes im Juni 2017 die Anforderung an die Aufbewahrung von Schusswaffen erneut verschärft, so dass dadurch mit zusätzlichem Prüfaufwand zu rechnen ist.

Zudem muss die Kontrolltätigkeit der Waffenbehörde vor Ort bei den Waffenbesitzern, die sich bislang vorrangig auf anlassbezogene Kontrollen beschränkt hat, intensiviert werden, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Die Anzahl von zeitintensiven Überprüfungen hinsichtlich der Anordnung von Waffenbesitzverboten bzw. Entzugs- und Widerrufsverfahren hat sich langfristig gesteigert und wird hoch bleiben. Außerdem ist weiterhin und auf Dauer eine hohe Antragszahl auf Erteilung des Kleinen Waffenscheines zu erwarten.

Um den dauerhaften Stellenbedarf der Waffen- und Jagdbehörde festzustellen, wurde vom Februar bis Mai 2017 eine detaillierte Organisationsuntersuchung zur Stellenbemessung durchgeführt. Aus der vorliegenden Stellenbemessung ergibt sich, dass die Stellen für die Gewährleistung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung in der Waffen- und Jagdbehörde erforderlich sind und daher die Befristung entfallen muss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

229.300 € p.A.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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