Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/231

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.36390.0012 in den Stellenplan 2018 sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan ab dem 01.01.2018.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit

 

Teilplan 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug

FD 51 – Jugendamtsleitung (Team 51.00)

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-tung

0.36390.0012

Kreisamtmann/-frau

1,0 VZS

A11

85.200 Euro

nein

ja, bis

nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

2017/231

Jugendhilfeausschuss

09.11.2017

 

 

Dem Leiter der Verwaltung des Jugendamtes obliegen

 

  • gemäß der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Kreisverwaltung Segeberg besonders definierte Leitungstätigkeiten zwischen der Fachbereichsleitung III und den fünf Fachdienstleitungen 51.10, 51.30. und 51.33 – Ost, West, Nord;
  • die Realisierung der Gesamtverantwortung des Kreises für die Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 69 und 70 SGB VIII im Auftrag des Landrats, im Rahmen der Satzung für das Jugendamt und der Beschlüsse von Jugendhilfeausschuss und Kreistag;
  • das konstruktive Zusammenwirken von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung sowie die Sicherstellung einer partnerschaftlichen und fachlichen Zusammenarbeit von freier und öffentlicher Jugendhilfe;
  • die Leitung und Steuerung des Teams 51.00, bestehend aus Jugendhilfeplanung, Bildungsplanung, -koordination und –management sowie der Fachstelle für Kinderschutz und Qualitätsentwicklung mit insgesamt 8 MitarbeiterInnen;
  • über die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe hinausgehende Leitungsverantwortung für die Bereiche Bildung, Kultur und Sport, deren inhaltlicher und planerischer Zusammenhang mit der Jugendhilfe sich bewusst im Zuschnitt der Verwaltungseinheit widerspiegelt .

 

Die Jugendamtsleitung hat im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung eine große Zahl von behördlichen Einzelaufgaben, örtlichen und überörtlichen Terminen sowie von fachlichen, organisatorischen, vertraglichen und finanziellen Abstimmungen nach Innen und Außen wahrzunehmen. Zudem werden im Interesse einer dezentralen und bürgernahen Aufgabenwahrnehmung die Leistungen des Jugendamtes inkl. Schulamt an insgesamt acht Verwaltungsstandorten im Kreisgebiet erbracht. Naturgemäß ist dafür von der Leitungsebene ein höherer Organisations- und Kommunikationsaufwand zu leisten.

 

Zur Entlastung und Unterstützung der Jugendamtsleitung soll aus den genannten Gründen eine neue 1,0 VZS gehobene Sachbearbeitung im Teilplan 3639 gebildet und umgehend eingesetzt werden. Die Stelle ist dem Leiter der Verwaltung des Jugendamtes direkt zu unterstellen (Team 51.00). Folgende Aufgaben sollen von ihr wahrgenommen werden:

 

  • Korrekturen und Erstellung von Gremienvorlagen, soweit nicht anders sichergestellt;
  • Bearbeitung rechtlicher und vertraglicher Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Sonderaufträgen in herausgehobenen Fällen;
  • Erarbeitung, Koordinierung und finale Besorgung von Stellungnahmen an LKT, Ministerien etc.;
  • Geschäftsbesorgung (Einladung, Erstellung der TO, Protokollführung), Controlling und Abstimmung der Absprachen und Weisungen auf Leitungsebene des Jugendamtes sowie in Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII;
  • Entwurfserstellung von Dienstanweisungen und organisatorischen Regelungen, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Fachdienste fällt;
  • Bearbeitung von Angelegenheiten des Datenschutzes in der Jugendhilfe, z.B. bei Vertragsabschlüssen, bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie auf Akteneinsichtnahme, soweit nicht die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten gegeben ist;
  • Bearbeitung von Ausschreibungen des Jugendamtes in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle im FD 30.00 (siehe hierzu auch Paralleltätigkeiten in Sozialamt und Gesundheitsamt);
  • Beantragung und Abrechnung von Projektförderungen bzw. Förderprogrammen der Ebenen Bund, Europa und Stiftungen für die Verwaltung des Jugendamtes;
  • Ggfs. Übernahme des speziellen Beschwerdemanagements des Jugendamtes im Rahmen weiterer Aufgaben- und Personalentwicklung.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten i.H.v. 85.200.- EUR p.a. ab dem Jahr 2018

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:3639

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

Loading...