Drucksache - DrS/2017/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 51 für das Haushaltsjahr 2018 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug
FD 51 – Jugendamtsleitung (Team 51.00)
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinan-zierung | Befris-tung |
0.36390.0012 | Kreisamtmann/-frau | 1,0 VZS | A11 | 85.200 Euro | nein |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
2017/231 | Jugendhilfeausschuss | 09.11.2017 |
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Dem Leiter der Verwaltung des Jugendamtes obliegen
- gemäß der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Kreisverwaltung Segeberg besonders definierte Leitungstätigkeiten zwischen der Fachbereichsleitung III und den fünf Fachdienstleitungen 51.10, 51.30. und 51.33 – Ost, West, Nord;
- die Realisierung der Gesamtverantwortung des Kreises für die Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 69 und 70 SGB VIII im Auftrag des Landrats, im Rahmen der Satzung für das Jugendamt und der Beschlüsse von Jugendhilfeausschuss und Kreistag;
- das konstruktive Zusammenwirken von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung sowie die Sicherstellung einer partnerschaftlichen und fachlichen Zusammenarbeit von freier und öffentlicher Jugendhilfe;
- die Leitung und Steuerung des Teams 51.00, bestehend aus Jugendhilfeplanung, Bildungsplanung, -koordination und –management sowie der Fachstelle für Kinderschutz und Qualitätsentwicklung mit insgesamt 8 MitarbeiterInnen;
- über die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe hinausgehende Leitungsverantwortung für die Bereiche Bildung, Kultur und Sport, deren inhaltlicher und planerischer Zusammenhang mit der Jugendhilfe sich bewusst im Zuschnitt der Verwaltungseinheit widerspiegelt .
Die Jugendamtsleitung hat im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung eine große Zahl von behördlichen Einzelaufgaben, örtlichen und überörtlichen Terminen sowie von fachlichen, organisatorischen, vertraglichen und finanziellen Abstimmungen nach Innen und Außen wahrzunehmen. Zudem werden im Interesse einer dezentralen und bürgernahen Aufgabenwahrnehmung die Leistungen des Jugendamtes inkl. Schulamt an insgesamt acht Verwaltungsstandorten im Kreisgebiet erbracht. Naturgemäß ist dafür von der Leitungsebene ein höherer Organisations- und Kommunikationsaufwand zu leisten.
Zur Entlastung und Unterstützung der Jugendamtsleitung soll aus den genannten Gründen eine neue 1,0 VZS gehobene Sachbearbeitung im Teilplan 3639 gebildet und umgehend eingesetzt werden. Die Stelle ist dem Leiter der Verwaltung des Jugendamtes direkt zu unterstellen (Team 51.00). Folgende Aufgaben sollen von ihr wahrgenommen werden:
- Korrekturen und Erstellung von Gremienvorlagen, soweit nicht anders sichergestellt;
- Bearbeitung rechtlicher und vertraglicher Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Sonderaufträgen in herausgehobenen Fällen;
- Erarbeitung, Koordinierung und finale Besorgung von Stellungnahmen an LKT, Ministerien etc.;
- Geschäftsbesorgung (Einladung, Erstellung der TO, Protokollführung), Controlling und Abstimmung der Absprachen und Weisungen auf Leitungsebene des Jugendamtes sowie in Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII;
- Entwurfserstellung von Dienstanweisungen und organisatorischen Regelungen, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Fachdienste fällt;
- Bearbeitung von Angelegenheiten des Datenschutzes in der Jugendhilfe, z.B. bei Vertragsabschlüssen, bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie auf Akteneinsichtnahme, soweit nicht die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten gegeben ist;
- Bearbeitung von Ausschreibungen des Jugendamtes in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle im FD 30.00 (siehe hierzu auch Paralleltätigkeiten in Sozialamt und Gesundheitsamt);
- Beantragung und Abrechnung von Projektförderungen bzw. Förderprogrammen der Ebenen Bund, Europa und Stiftungen für die Verwaltung des Jugendamtes;
- Ggfs. Übernahme des speziellen Beschwerdemanagements des Jugendamtes im Rahmen weiterer Aufgaben- und Personalentwicklung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Personalkosten i.H.v. 85.200.- EUR p.a. ab dem Jahr 2018 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:3639 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
