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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag: Es sind 2,5 VZ im Fachdienst 51.10 in den Stellenplan 2018 (befristet bis 31.12.2020) aufzunehmen.

Die Stellen werden nur bei vorliegender Förderung durch den Bund freigegeben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 365 - Tageseinrichtungen für Kinder

FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
2018

Refinan-zierung

Befristung

0.36500.0005-

0.36500.0006-

0.36500.0007

Kita- Einstieg

2,5 VZS

0,5 S12

2,0 S8a

141.100 Euro

127.000 Euro

 

ja, bis 31.12.2020

nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

Drs/2017/006

Jugendhilfeausschuss

09.02.2017

Interessensbekundung soll abgegeben werden

 

Kita Einstieg

 

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle kann dazu beitragen, auch Familien in besonderen Lebenssituationen zu stabilisieren und die gesellschaftliche Integration zu erleichtern. Das betrifft unter anderem Kinder mit Fluchterfahrungen, die – aus unterschiedlichen Gründen – bislang nur schwer Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung finden. Unter Kindern lernen neu zugewanderte Kinder schnell die deutsche Sprache und knüpfen Kontakte. Aber auch Kinder aus anderweitig sozial benachteiligten Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht wurden, soll der Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung erleichtert werden.

 

Hier setzt das neue Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an: Mit Hilfe von frühpädagogischen Angeboten, die sich an den individuellen Ausgangslagen der Kinder und Familien orientieren, soll der Weg ins Regelangebot der Kita oder der Kindertagespflege geebnet werden.

Mit der Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro/Jahr je Jugendamt können konkrete niedrigschwellige Angebote für Kinder und Familien gefördert werden.

 

Hiervon finanziert werden können Personal- und Sachkosten für

 

-                       ½ Vz-Stelle „Koordinierungs- und Netzwerkstelle“ beim Jugendamt, angegliedert an die Jugendhilfeplanung (EUR 28.000,00/Jahr)

 

-                       bis zu 4 x ½ Vz-Stelle „Fachkraftstellen für Kita-Einstieg“

 

-                       sowie Projektmittel (Honorare bspw. für Sprachmittler) bis zu EUR 30.000,00/Jahr.

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Beteiligung des Zuwendungsempfängers ist in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vorgesehen. Zur Geltendmachung eines Förderbetrags von 150.000 € muss sich der Anteil aus Eigen- oder Drittmitteln somit rechnerisch auf 16.666,66 € belaufen (Gesamtausgaben = 166.666,66 € p. a.).

Nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 09.02.2017 zur Drucksache 2017/006 hat die Verwaltung erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren zum Programm Kita-Einstieg teilgenommen und steht nunmehr vor der Antragstellung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten i. H. v. 176.000,- EUR/Jahr ab 2018;

Eigenanteil des Kreises 16.666,66 EUR/Jahr

Refinanzierung durch Bundesförderung mit insgesamt 90 % der Gesamtkosten

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 365

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       6.1. Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und

              Bildungseinrichtungen des Kreises.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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