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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag: Es sind 3,1 VZ im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Fachdienst 51.30 in den Stellenplan 2018 aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 3633 –Hilfe zur Erziehung

FD 51.30 – Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

0.3633.063+064

Verw.-Angest.

1,50

E 9a

80.200 €

--- €

0.3633.065

Beamte/r

1,0

A10

71.800 €

--- €

0.3633.066

Beschäftigte/r

0,6

E5

24.000 €

--- €

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

DrS/2017/196

JHA

09.11.2017

 

 

Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) im Fachdienst 51.30 ist es, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beschriebenen materiellen Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche verwaltungsgemäß umzusetzen.

Es handelt sich hierbei insbesondere um Tätigkeiten, die sich aus der Bewilligung von (teil-)stationären Leistungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII ergeben, sowie um die Feststellung, Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungs- und Jugendhilfeträgern. Die WJH versteht sich als den rein administrativen Teil des Jugendamtes. Dabei ist ein wesentliches Merkmal der täglichen Arbeit die Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

 

Durch den massiven Zuzug unbegleiteter minderjähriger Ausländer in den Jahren 2015/2016 sah sich die WJH einem sprunghaften und unvorhersehbarem Aufgabenzuwachs ausgesetzt. Aufgrund der nicht auskömmlichen personellen Ressourcen wurde seitens der Mitarbeiter/innen eine Überlastungsanzeige Anfang 2016 gestellt. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Überlastungsanzeige erfolgte eine organisatorische Untersuchung im II. und III. Quartal 2017.

 

Im Rahmen einer organisatorischen Untersuchung durch den Fachdienst 11.00 wurden im Jahr folgende Personalmehrbedarfe ermittelt:

 

  1. Bearbeitung stationärer Maßnahmen nach §§ 27 ff. SGB VIII

Im Bereich der Bearbeitung stationärer Maßnahmen wurde ein Mehrbedarf von 1,0 VZ ermittelt.

Bis zum Jahr 2016 waren 3,0 Vollzeitstellen im Bereich der stationären Maßnahmen eingesetzt. Durch den starken Zuzug unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (umA) wurde bereits im Jahr 2015 der Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen unabwendbar. Es wurde für den Stellenplan 2016 zunächst eine halbe Vollzeitzeitstelle genehmigt und besetzt. Bereits Mitte 2016 wurde deutlich, dass diese Ressourcen nicht ausreichend sind. Es wurde sodann eine 1,0 VZ aus dem Stellenpool vorübergehend besetzt. Der Bedarf an dieser 1,0 VZ wurde bestätigt.

 

  1. Rechnungsstelle und Kostenerstattungen nach §§ 89 ff. SGB VIII

Im Bereich der Rechnungsstelle und der Abwicklung von Kostenerstattungen nach §§ 89 ff. SGB VIII wurde ein Mehrbedarf von 0,6 VZ ermittelt.

Die Rechnungsstelle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe war bis zum 31.08.2017 mit 1,0 VZ besetzt. Durch die hohe Zahl umA und den damit verbundenen Kostenerstattungen war eine Wahrnehmung dieses Bereiches durch die vorhandene Vollzeitkraft de facto nicht möglich. Dieses wurde durch die organisatorische Untersuchung bestätigt. Es erfolgte daher zum 01.09.2017 die befristete Besetzung einer 0,6 VZ bis zum 31.01.2018. Diese zusätzliche Kraft bearbeitet ausschließlich die Kostenerstattungen für umA. Dort werden Einnahmen in siebenstelliger Höhe pro Jahr generiert. Ohne die Besetzung dieser 0,6 VZ ist perspektivisch keine zeitnahe Bearbeitung der Kostenerstattungen möglich.

 

  1. Bearbeitung ambulanter Maßnahmen nach §§ 27 ff. SGB VIII

Im Bereich der Bearbeitung ambulanter Maßnahmen wurde ein Mehrbedarf von 1,5 VZ ermittelt.

Durch die verstärkte sozialräumliche Arbeit des Jugendamtes liegt der Fokus der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes vermehrt auf individuellen und passgenauen Hilfesettings (vgl. Visionen der SRO „Maßanzüge statt Konfektionsware“). Dies führt zunehmend zur Gewährung mehrerer Maßnahmen in Familien um den Verbleib von Kindern und Jugendlichen im Elternhaus zu ermöglichen bzw. das Kindeswohl sicherzustellen. Dies trifft daher insbesondere den ambulanten Bereich.

Hinzu kommen massiv erhöhte Tätigkeiten im Bereich der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII, welche für jeden umA sichergestellt werden muss.

Es erfolgte bereits unmittelbar nach Beginn der organisatorischen Untersuchung im Frühjahr 2017 die vorläufige Besetzung von 0,5 VZ zur Unterstützung des Teams.

Im Rahmen der organisatorischen Untersuchung wurde ein Mehrbedarf von insgesamt 1,5 VZ ermittelt.

 

Zusammenfassung:

 

Bereich

Anzahl

bereits außerhalb des Stellenplans umgesetzt

Noch unbesetzt

Ambulantes Team

1,5

0,5

1,0

Stationäres Team

1,0

1,0

 

Rechnungsstelle

0,6

0

0,60

Gesamtsumme

3,10

1,50

1,60

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten i.H.v. 176.000,- EUR/Jahr ab 2018

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3633 / 3634

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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