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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/180

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 6. September 2017 hat sich bei der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Segeberg (UNB) ein neuer Naturschutzbeirat konstituiert und es wurde ein neuer Kreisnaturschutzbeauftragter berufen.

 

 

Gemäß § 44 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes „sind bei den unteren Naturschutzbehörden eine Kreisbeauftragte oder ein Kreisbeauftragter für Naturschutz zu bestellen und ein Beirat für den Naturschutz zu bilden. Die Kreisbeauftragten und die Beiräte haben die unteren Naturschutzbehörden in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes zu unterstützen und fachlich zu beraten.“ Gemäß der Satzung über den Beirat und die Beauftragte oder den Beauftragten für Naturschutz beim Kreis Segeberg vom 24.09.2008 (Naturschutzbeiratssatzung) sind als Mitglieder in den Beirat „Personen zu berufen, die im Naturschutz besonders fachkundig und erfahren sind, insbesondere in Bereichen, für die in der Naturschutzbehörde ein besonderer Beratungsbedarf besteht“.

Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre und beginnt mit der ersten Sitzung des neuen Beirates.

 

Entsprechend § 3 Absatz 1 der Naturschutzbeiratssatzung Segeberg haben nach Aufforderung durch die UNB haupt- und ehrenamtliche Institutionen Personen für die Berufung als Mitglieder für den neuen Naturschutzbeirat in der 9. Amtsperiode vorgeschlagen. Dabei handelt es sich teilweise um Personen, die bereits jetzt Mitglied sind, sowie auch um einige neue „Gesichter“. Insgesamt bieten Sie in der Fachlichkeit ein breites Spektrum an, welches sich mit dem Beratungs- und Unterstützungsbedarf der UNB sehr gut deckt.

Der neue Naturschutzbeirat in der 9. Amtsperiode von 2017 bis 2022 besteht aus 12 Mitgliedern und 8 Vertretern. Die Zusammensetzung ist in der Anlage dargestellt.

 

Gemäß § 5 Absatz 1 der Naturschutzbeiratssatzung Segeberg hat die UNB für den 6. September 2017 zur konstituierenden Sitzung des neuen Beirates eingeladen.

Im Verlauf der Sitzung berief der Landrat die Personen in ihre ehrenamtliche Aufgabe. Die Mitglieder wurden gem. § 95 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) belehrt, ihre Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und sie wurden zur Verschwiegenheit gem. § 96 LVwG verpflichtet. Anschließend wählte das neue Gremium aus seiner Mitte einen Vorsitzenden – dieser ist nach Berufung durch den Landrat nun neuer Kreisnaturschutzbeauftragter. Gleichfalls wurde ein Stellvertreter gewählt.

 

Neuer Kreisnaturschutzbeauftragter für die nächsten fünf Jahre ist der langjährige, inzwischen pensionierte Kreisverwaltungskollege und ehemalige stellvertretende Landrat Dr. Georg Hoffmann. Sein Vertreter ist der wissenschaftliche Leiter des Noctalis-Fledermauszentrums Florian Gloza-Rausch.

 

Mit der konstituierenden Sitzung endete am 6. September eine Ära:

Eine Institution, die ihresgleichen sucht, verlässt – zumindest formal – das Schiff des Naturschutzes im Kreis Segeberg. Nach 43 Jahren ist Hans Peter Sager auf eigenen Wunsch nicht mehr im Gremium aktiv und hat damit auch nach 32 Jahren das Amt des Kreisnaturschutzbeauftragten abgegeben – mehr als 4 Jahrzehnte ehrenamtliches Engagement für die Menschen und für ihre natürlichen Lebensgrundlagen!

 

Der neue Naturschutzbeirat wünscht sich eine gute konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Politik. Das Gremium schlägt vor, nach einer angemessenen Einarbeitungszeit sich dem zuständigen Fachausschuss für Umwelt-Natur- und Klimaschutz in einer gemeinsamen Sitzung vorzustellen und dabei die grundsätzliche und einzelfallbezogene Zusammenarbeit zu besprechen.

 

 

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Anlagen

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