Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/170

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Erhöhung des Anteils kommunaler Stellen im Jobcenter Kreis Segeberg von 50 auf 80 sowie der Schaffung einer 0,3 VZS im Fachdienst 11.00 unter gleichzeitiger Refinanzierung durch die Verwaltungskostenfeststellungsverordnung.
  2. Über die Details der Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung abzuschließen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Geschäftsführung des Jobcenter Kreis Segeberg beantragt, dass der Kreis Segeberg seinen Anteil von Stellen im Gesamtkapazitätsplan des Jobcenters von heute 50 auf 80 ab 2018 erhöht. Dies soll durch analoge Reduzierung der BA-Stellen erfolgen. Die Geschäftsführung begründet den Antrag damit, dass hiermit eine wesentliche Steigerung der Flexibilität in der belastungsgerechten Anpassung und Aufrechterhaltung des Jobcenter-Personalkörpers unterstützt wird. Die näheren Details sind dem anliegenden Schreiben der Geschäftsführung zu entnehmen.

 

Derzeit sind 50 MitarbeiterInnen kommunale, sprich MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung und laufen somit auch in der Personalverwaltung des Kreises. Sie werden im nachrichtlichen Teil des Stellenplanes dargestellt. Das Jobcenter erstattet dem Kreis Segeberg 2,2 % der Personalkosten seiner dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten zur Finanzierung der vom Fachdienst Personal und Organisation zu übernehmenden Personalsachbearbeitung. Gleichzeitig ist der Kreis Segeberg ist gesetzlich verpflichtet, 15,2 % der Verwaltungskosten des Jobcenters zu finanzieren, d. h. das Jobcenter bekommt diesen Anteil von uns.

 

Die Erhöhung des Anteils des kommunalen Personalkörpers wird seitens der Dienststelle vorteilhaft für die Kreisverwaltung gesehen. In der strategischen Ausrichtung des Jobcenters und der Kreisverwaltung bringt dies neben größerer Balance und Stabilität auch einen belastbareren Personalkörper durch die flexible Besetzung des kommunalen Anteils im Vergleich zum BA-Anteil. Weiterhin trägt dies zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Jobcenters bei. Stellen sind kurzfristiger und flexibler besetzbar, da die Personalverwaltung in der Hand der Kreisverwaltung liegt. Die Besetzung der BA-Stellen ist hingegen durch die Umstände einer Bundesbehörde komplexer. Der zweite große Vorteil ist die Möglichkeit, stärker aktiv in der Personalentwicklung, auch der Kreis-MitarbeiterInnen tätig zu sein. So könnten wir den Bereich Jobcenter auch zum flexibleren Einsatz der MitarbeiterInnen als erweiterten Besetzungspool nutzen und so enger mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Ergänzend dazu können Kreisverwaltung und Jobcenter auch die Möglichkeiten der gegenseitigen Personalentwicklung, auch für Führungskräfte bzw. Beschäftigte mit Führungspotential des Kreises erhöhen (Stichwort Job-Rotation, Erprobung in Teamleitungen etc.).

 

Die Erhöhung des kommunalen Anteils birgt aber gleichfalls auch ein Risiko, MitarbeiterInnen zurück zu bekommen, die wir in unserem Einsatzspektrum nicht einsetzen können. Um das Risiko der dann ggf. zu betreibenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu minimieren, wird vorgeschlagen, in der Personalauswahl und der Personalentwicklung der kommunalen MitarbeiterInnen tätig zu werden und ein entsprechendes Einflussrecht/Veto-Recht bei der Personalauswahl zu vereinbaren. Bislang übernimmt die Kreisverwaltung lediglich die Personalsachbearbeitung (Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten etc.), eine Teilnahme an den Personalauswahlverfahren und der Personalentwicklung findet derzeit nicht statt.

 

Für die zusätzlichen Leistungen der Kreisverwaltung - durch die Erhöhung des Personalkörpers von 50 auf 80 sowie die qualitative Erhöhung bei der Personalentwicklung - werden auch zusätzliche Personalressourcen im Bereich des Fachdienstes 11.00 benötigt. Nach der Bemessung des Umfangs beläuft sich dieser auf 0,3 VZS.

 

Durch die genannte Pauschale der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung, die sich an den gesamten Personalkosten der kommunalen MitarbeiterInnen orientiert, wird dieser Mehraufwand refinanziert. Die Geschäftsführung kann sich die stärkere Einbindung des Fachdienstes Personal und Organisation sehr gut vorstellen. Diese Zusammenarbeit wäre dann in der gemeinsamen Dienstvereinbarung entsprechend zu regeln.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja, aber Refinanzierung.

Personelle Auswirkungen: Erhöhung des nachrichtlichen Stellenplanteils von 50 auf 80 Jobcenter-MA, Erhöhung der Stellenplankapazitäten im FD 11.00

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...