Drucksache - DrS/2017/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der "Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Bauens und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Änderung der „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf mit Wirkung zum 01.01.2018.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) hat mit Schreiben vom 11.05.2017 einen umfangreichen Antrag auf Änderung der Förderrichtlinien gestellt. Diese Anpassungen umfassen mehrere Themenkomplexe: Erstmalig werden für Sanierungsmaßnahmen, z.B. von Kunstrasenspielfeldern und Tennisplätzen, gesonderte Obergrenzen der finanziellen Förderung festgelegt. Die maximale Höhe der Zuwendungen für Neubauten (Abschnitt 4) wird der allgemeinen Entwicklung angepasst. Weiterhin erfolgen verschiedene, größtenteils geringfügige Änderungen der Verfahrensvorschriften (Abschnitt 5).
Die detailliert dargestellten und begründeten Änderungen und Ergänzungen sind dem beigefügten Schreiben des KSV zu entnehmen. Diese sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar.
Eine Besonderheit liegt bei der Zuwendungshöhe für den Bau von Sportlerheimen vor. Die aktuelle Obergrenze je qm Nutzfläche und angemessener Nebenfläche beträgt 1.250 EUR und ist seit mindestens 17 Jahren nicht erhöht worden. Empfehlungen und Richtwerte, auch auf Landesebene, sind nicht verfügbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Förderbetrag auf 2.500 EUR zu verdoppeln. Hierbei handelt es sich um eine zurückhaltende Betrachtung der Preis- und Kostenentwicklung in diesem Bereich. Für eine zukünftige Anpassung dieser Richtlinien ist dann eine detaillierte Berechnung möglich, die zu einer weiteren Erhöhung dieser Obergrenze führen kann.
Alle Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf der Förderrichtlinien, Stand: 31.08.2017, aufgenommen worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Verfahrensregelungen und Förderobergrenzen werden vorliegend geändert. Über die Höhe des Budgets wird gesondert eine Vorlage eingebracht.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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84,9 kB
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