Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/126-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem Konzept zur Neuausrichtung der Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Geflüchtete in Warder und der vorgeschlagenen Finanzierung wird zugestimmt.

Die Evaluierung und die Berichterstattung erfolgen im III. Quartal 2018.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss hat in der Sitzung am 22.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gemeinschaftsunterkunft in Warder ab 2018 ein Konzept zu entwickeln mit der Zielsetzung, für die anerkannten Geflüchteten eine wirksame Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum und der Stärkung der eigenen Kompetenzen als Mieter/in anzubieten. Die Kommunen des Kreises sind in diesen Prozess einzubinden. Weiterhin sind die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.“

 

Das Gesamtkonzept für die Neuausrichtung der GU Warder sieht folgende Bausteine vor:

 

A. Konzept der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter), siehe Anlage 1:

 

Hinsichtlich der Aufgaben der Johanniter verweist § 3 Abs. 2 des bestehenden Vertrages auf das Leistungsverzeichnis.

 

Im Leistungsverzeichnis ist in den Regelungen zum Leistungsumfang u. a. aufgeführt:

 

        Hilfestellungen bei den vielfältigen persönlichen Problemen der untergebrachten Personen

        Kennenlernen der Strukturen in der Einrichtung sowie der Regelungen in Deutschland.

 

Zu den persönlichen Problemen der in der Unterkunft lebenden Personen gehören in zunehmendem Maß die fehlenden Kenntnisse, wie in Deutschland Wohnraum gesucht, gefunden und später angemietet wird. Ferner müssen den geflüchteten Personen die Grundregeln für ein Zusammenleben in Deutschland vermittelt werden, um angemieteten Wohnraum nicht wieder zu gefährden.

 

Insofern decken die bestehen vertraglichen Regelungen die vorgesehenen Aufgaben bereits ab.

 

Auf Grundlage der Regelung des § 15 Abs. 3 des Vertrages - Änderung bzw. Anpassung des Vertrages - soll eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden, wonach in der Einrichtung ab 01.01.2018 überwiegend anerkannte Geflüchtete untergebracht werden und daher das Betreuungsangebot der Johanniter verstärkt darauf abzielen soll, die Bewohner/innen zu befähigen, sich (selbst) um die Anmietung einer Wohnung zu bemühen und ein geschlossenes Mietverhältnis auch zu erhalten. Dabei soll auch die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit/Aufgabenabgrenzung zur Diakonie Altholstein aufgenommen werden.

 

Für die zusätzliche Stelle (Sozialpädagoge/in oder gleichwertig), die von den Johannitern eingeworben wird, ist ein Zuschuss des Kreises in Höhe von 25 % der Personalkosten erforderlich. Es entstehen damit Mehrkosten in Höhe von ca. 14.000,00 € im Jahr.

 

B. Erweiterungskonzept der Diakonie Altholstein GmbH (Diakonie): Module 1 - 3, siehe Anlage 2:

 

Die Diakonie stellt ein sehr umfassendes Konzept für die perspektivische Entwicklung der Wohnungslosenberatung  im Kreis Segeberg vor. Nur die Module 1 - 3 sind für Warder relevant und mit Kosten hinterlegt.

 

Im Vertrag über die Erbringung von Leistungen der Wohnungslosenberatung vom 06.08.2014 ist in § 3 geregelt, dass Adressaten der Leistungen alle von Wohnungsnotlagen betroffenen und bedrohten Personen sind, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten und im Kreis Segeberg ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der zukünftig in der GU lebenden Personen Leistungen nach dem SGB II erhält, so dass diese quantitative Erweiterung des Angebotes durch den bestehenden Vertrag abgedeckt ist.

 

Die Schwerpunkte sind: Vermieterakquise/Wohnraumakquise, Wohnungsvermittlung und Stabilisierung des Mietverhältnisses.

 

Zu klären ist noch, ob ein Büro für die Diakonie im Hause der Kreisverwaltung eingerichtet werden kann. Dies würde der Vernetzung dienen und auch das Beratungsangebot vor Ort stärken.

 

Für die Umsetzung der Erweiterungskonzeption der Diakonie sind 43.125,00 € zu veranschlagen.

 

C. Einbindung des Jobcenters des Kreises Segeberg:

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuausrichtung der GU ist die Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Das Gesamtkonzept wird vom Jobcenter unterstützt, da fast ausschließlich die Kunden des Jobcenters in der GU wohnen werden. Dies eröffnet folgende Möglichkeiten:

 

-          Sprechzeiten des Jobcenters in Warder

-          Schaffung von Arbeitsgelegenheiten über einen vom Jobcenter beauftragten Träger vor Ort oder in der näheren Umgebung

-          Integrationskurse vor Ort

-          Vermittlung in Praktika

-          Einbindung der Handwerkskammer/Industrie-und Handelskammer

-          Thematisierung im Beirat des Jobcenters und Unterstützung.

 

D. Mobilität:

 

Es ist sehr wichtig sicherzustellen, dass die Geflüchteten alle Termine für Praktika, Wohnungsbesichtigungen, Vorstellungen bei möglichen Arbeitgebern auch wahrnehmen können. Der bisherige Fahrdienst für Einkaufsfahrten, Behördengänge und Arztbesuche nach Bad Segeberg ist daher nicht ausreichend.

 

Der Fahrdienst soll über den Bundesfreiwilligendienst erweitert werden. Ggf. entstehen zusätzlich Leasingkosten für ein Fahrzeug.

 

Vorsorglich werden Kosten in Höhe von 12.000,00 € im Jahr kalkuliert.

 

E. Sonstige Kosten:

 

Das Betreiberhaus in Warder eignet sich gut für selbständiges Wohnen. Bauliche Veränderungen sind nicht nötig, so dass Kosten für geringfügige Anpassungen (z. B. eigene Waschmaschine) von 10.000,00 € im Jahr einzuplanen sind.

 

F. Einnahmen:

 

Vom Fachbereich Immobilienverwaltung wurde eine Gesamtmiete pro Person von 366,00€/Monat (einschl. aller Nebenkosten und Hausmeister) ermittelt. Bei einer Auslastung von 70 Personen (88 sind möglich) entspricht dies möglichen Mieteinnahmen von 307.440,00 € im Jahr.

 

G. Finanzierung:

 

Für eigene Integrationsaufgaben erhält der Kreis Segeberg in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 239.700,00 € als Integrationsfestbetrag aus Landesmitteln. Es wird vorgeschlagen, aus diesen Mitteln die Finanzierung der insgesamt veranschlagten 80.000,00 € für die Neuausrichtung der GU in Warder vorzunehmen.

 

H. Evaluierung:

 

Im III. Quartal 2018 erfolgen eine Evaluierung des Projektes und ein Bericht im Sozialausschuss. Bis dahin sollte feststehen, ob weitere Landesmittel (Integrationsfestbetrag) für 2019 zur Verfügung stehen. Da die Integration von Geflüchteten in eigenen Wohnraum landesweit ein Thema ist, beabsichtigt das Land, entsprechende Förderprogramme aufzulegen. Konkrete Informationen liegen dazu noch nicht vor.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 313

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

5.10 der Kreis Segeberg fördert und unterstützt die Integrations- und Migrationsarbeit

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...