Drucksache - DrS/2017/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigungssatzung und Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Stefanie Kordts
- Verfasser 1:
- Schümann, Dagmar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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05.10.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 25.02.2016 hat der Sozialausschuss die Änderung der Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg beschlossen (DrS/2016/031). Danach soll die monatliche Entschädigung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung 280,- Euro betragen und zusätzlich ein Sitzungsgeld entsprechend der Kreistagesabgeordneten für die Sozialausschusssitzungen gewährt werden.
Aufgrund von Hinweisen von der Kommunalaufsicht des Landes wurden in die Geschäftsordnung aktuelle Änderungen eingearbeitet (DrS/2017/____). Aus diesen Änderungen resultiert auch eine Änderung der Entschädigungssatzung.
So weist die Kommunalaufsicht des Landes darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 der Entschädigungsverordnung der/die Behindertenbeauftragte nur eine monatliche oder eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld gewährt werden kann. Eine Kumulierung - wie sie in der Sitzung des Sozialausschusses am 25.02.2016 beschlossen wurde - ist für diesen Entschädigungsempfänger nicht rechtmäßig.
Die Entschädigungssatzung kann nur durch eine vom Kreistag beschlossene (Änderungs-)Satzung geändert werden, nicht jedoch durch einen einfachen Kreistagsbeschluss (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18.05.1999, 2 L 185/98, NVwZ-RR 2000, 313 = NordÖR 1999, 287).
Die Verwaltung legt daher den kreispolitischen Gremien den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 26.06.2008 zur Beschlussfassung vor.
Der Entwurf berücksichtigt die Hinweise der Kommunalaufsicht des Landes. Es wird vorgeschlagen, der/dem Behindertenbeauftragten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 295,- € zu gewähren. Dieser Betrag berücksichtigt sowohl die von Seiten des Sozialausschusses im Februar 2016 beschlossene monatliche Entschädigung als auch das Sitzungsgeld, welches für die/den Behindertenbeauftragten für die Teilnahme an den Sozialausschusssitzungen angedacht war. Zu Grunde gelegt wurden dabei 8 Sitzungen im Jahr bei einem Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 23,-€ (vgl. § 2 Entschädigungsverordnung).
Die derzeit geltende Fassung der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008 wird als Anlage 2 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Aufwandsentschädigung gem. Entschädigungssatzung
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,5 kB
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