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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 25.02.2016 hat der Sozialausschuss die Änderung der Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg beschlossen (DrS/2016/031). Danach soll die monatliche Entschädigung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung 280,- Euro betragen und zusätzlich ein Sitzungsgeld entsprechend der Kreistagesabgeordneten für die Sozialausschusssitzungen gewährt werden.

 

Aufgrund von Hinweisen von der Kommunalaufsicht des Landes wurden in die Geschäftsordnung aktuelle Änderungen eingearbeitet (DrS/2017/____). Aus diesen Änderungen resultiert auch eine Änderung der Entschädigungssatzung.

 

So weist die Kommunalaufsicht des Landes darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 der Entschädigungsverordnung der/die Behindertenbeauftragte nur eine monatliche oder eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld gewährt werden kann. Eine Kumulierung - wie sie in der Sitzung des Sozialausschusses am 25.02.2016 beschlossen wurde - ist für diesen Entschädigungsempfänger nicht rechtmäßig.

 

Die Entschädigungssatzung kann nur durch eine vom Kreistag beschlossene (Änderungs-)Satzung geändert werden, nicht jedoch durch einen einfachen Kreistagsbeschluss (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18.05.1999, 2 L 185/98, NVwZ-RR 2000, 313 = NordÖR 1999, 287).

 

Die Verwaltung legt daher den kreispolitischen Gremien den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 26.06.2008 zur Beschlussfassung vor.

 

Der Entwurf berücksichtigt die Hinweise der Kommunalaufsicht des Landes. Es wird vorgeschlagen, der/dem Behindertenbeauftragten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 295,- € zu gewähren. Dieser Betrag berücksichtigt sowohl die von Seiten des Sozialausschusses im Februar 2016 beschlossene monatliche Entschädigung als auch das Sitzungsgeld, welches für die/den Behindertenbeauftragten für die Teilnahme an den Sozialausschusssitzungen angedacht war. Zu Grunde gelegt wurden dabei 8 Sitzungen im Jahr bei einem Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 23,-€ (vgl. § 2 Entschädigungsverordnung).

 

Die derzeit geltende Fassung der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008 wird als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Aufwandsentschädigung gem. Entschädigungssatzung

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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