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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/175

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aus den um 30 Mio. € erhöhten Regionalisierungsmittelzuweisungen des Bundes stellt das Land Schleswig-Holstein den ÖPNV-Aufgabenträgern (AT) ab 2017 zusätzliche 5 Mio. €/a zur Verfügung. Die 15 ATs (Kreise und kr.fr. Städte) und das Land haben im NAH.SH-Verbundausschuss dazu für 2017 eine leistungsbezogene Verteilung der 5 Mio. € nach den 2015er Fahrplankilometern verabredet (die das Land mit Hinweis auf Forderungen des LRH verlangt), der Bestand bleibt unangetastet (Anlage 1).

 

Dabei wird ein Faktor gebildet, der das Verhältnis der Fahrplankm zu den bisherigen ÖPNV-Landesmitteln angibt und ausdrückt, wie viel €/km die ATs erhalten. Dieser Faktor stellt je AT im Verhältnis zur Summe der Faktoren den prozentualen Schlüsselanteil für die zusätzlichen ÖPNV-Landesmittel dar. Ziel dabei ist, die Verteilung der zusätzlichen Mittel an die ÖPNV-Angebotsqualität gemessen in Fahrplankm (die strukturelle Einflüsse wie Fläche und Bevölkerung implizit mit abbilden) zu koppeln und so in einen bisher nicht gegebenen logischen Zusammenhang zu stellen. Denn der bisherige Schlüssel bildet i.W. die Verteilung der ehemaligen § 45a-Mittel ab (Ausgleich für rabattierte Schülerbeförderung), den besagten Leistungszusammenhang jedoch nicht in geeigneter Weise.

 

Im Ergebnis bekommt der, der bislang weniger €/km bekommt, 2017 einen größeren Zuwachs (bestes Beispiel: NMS) als der, der bisher mehr €/km bekommt (bestes Beispiel: SE). Damit werden unplausible Verteilungsungerechtigkeiten zwischen den 15 ATs abgebaut. Diese für 2017 verabredete Lösung bedeutet für SE ein Plus von T€ 164 (Anlagen 2).

 

Ab 2018 ist zur Regelung der ÖPNV-Landesmittel eine neue Finanzierungsverordnung (FinVO) erforderlich, denn die bestehende läuft 2017 aus. Basis dafür wird die für 2017 verabredete o.g. Systematik sein. Dazu kommt, dass in der neuen FinVO ab 2018 50% der Bestandsmittel (knapp 29 Mio. €) sowie die zusätzlichen Mittel (5 Mio. €) jährlich um 1,8% dynamisiert werden. In der Diskussion über die neue FinVO hat die SVG erfolgreich gefordert, für die km-basierte Verteilung der zusätzlichen 5 Mio. € stets aktuelle Fahrplandaten und nicht 2 Jahre alte zu verwenden, damit die Leistungsanreize unmittelbar wirken können (was für in der ÖPNV-Entwicklung aktive Kreise wie SE wichtig ist (vgl. Verdichtung der Linie 7550 ab 12/2017); allerdings hängen Effekte hieraus immer davon ab, ob/was die anderen 14 ATs machen). Eine neue FinVO mit vsl. erneut 5jähriger Laufzeit soll bis Ende 09/2017 erarbeitet werden (Anlage 3), die 2018er Zahlen gemäß Anlage 2 (SE: plus T€ 239) stellen insofern zwar einen wahrscheinlichen, derzeit aber noch unverbindlichen Ausblick dar.

 

 

 

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Anlagen

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