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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg beteiligt sich auf der Grundlage des Kurzkonzeptes v. 21.8.2017 und des Entwurfs der Projektbeschreibung v. 7.9.2017 und unter der Voraussetzung einer entsprechenden Förderung durch das Land Schleswig-Holstein weiterhin an der neu ausgerichteten Regionalkooperation „Wirtschaftsband A1“. Die inhaltliche und die finanzielle Beteiligung an dieser Kooperation soll durch die WKS wahrgenommen werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zuge des Beschlusses über den Bau einer festen Fehmarnbeltquerung haben im Jahr 2010 die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie die Hansestadt Lübeck eine regionale Kooperation eingerichtet und ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erstellt. In diesem REK wurden Chancen und Risiken des Baus der festen Fehmarnbelt-Querung betrachtet mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Chancen einer solchen festen Querung für die gesamte Region nutzbar zu machen.

 

Zur Umsetzung der im REK definierten Handlungsfelder wurde im Jahr 2011 ein Regionalmanagement „Fehmarnbelt-Querung“ eingesetzt und durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft gefördert. Inhaltlich war die Arbeit des Regionalmanagements auf Fehmarnbelt-spezifische Themen auf lokaler Ebene Fehmarns sowie auf wirtschaftsnahe Fragestellungen der Fehmarnbelt-Querung in der Region fokussiert.

 

Seitdem haben sich indes grundlegende Rahmenbedingungen für die Kooperation an der Entwicklungsachse A1 verändert. So sind bspw. der Kreis Ostholstein und die Hansestadt Lübeck im Jahr 2012 der Metropolregion Hamburg beigetreten, wodurch nun alle Gebietskörperschaften der Kooperation Teil der Metropolregion sind. Der Planungsprozess

zur Fehmarnbelt-Querung schreitet zwar voran, der Baubeginn steht aber weiterhin aus und verschiebt sich zeitlich weiter, als im Jahr 2011 vorauszusehen war. Im Laufe der Kooperation hat sich zudem gezeigt, dass von den Kreisen die Betroffenheit durch die Fehmarnbelt-Querung sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken unterschiedlich wahrgenommen und eingeschätzt werden. Während bspw. der Kreis Ostholstein aufgrund seiner Nähe zur Fehmarnbelt-Querung sehr konkret mit den Planungen sowie dem Bau der Querung befasst ist, werden mit zunehmendem Abstand vom Fehmarnbelt andere Themen der regionalen Entwicklung von Politik und Verwaltung diskutiert.

 

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen haben die Kooperationspartner beschlossen, die Kooperation insgesamt neu aufzustellen und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, das derzeitige Regionalmanagement „Fehmarnbelt-Querung“ zu einem Regionalmanagement „Wirtschaftsband A1“ zu entwickeln und für die kommenden Jahre inhaltlich und organisatorisch neu auszurichten. Der Fokus des neuen Regionalmanagements wird auf die Gestaltung der gesamten wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Achse sowie der Teilräume gerichtet sein. Die Federführung für das neue Regionalmanagement wird bei der IHK zu Lübeck liegen.

 

Gemeinsam mit den beteiligten Gebietskörperschaften und Organisationen der zukünftigen Kooperation Wirtschaftsband A1 wurden in einem Beteiligungsprozess im Sommer 2017 Handlungsfelder und Arbeitsschwerpunkte ermittelt, die ein späteres Regionalmanagement ab 2018 in Kooperation mit den Gebietskörperschaften und Organisationen entwickeln und vorantreiben sollen. Diese Kooperationsthemen haben die wirtschaftliche Entwicklung der beteiligten Kreise Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Segeberg sowie der Hansestadt Lübeck im Fokus. Auch wenn der Kreis Segeberg weiterhin nur mit seinem östlichen Teil bis hin zur A21 in der räumlichen Kulisse dieses Kooperationsansatzes liegt und insofern auch weiterhin nur in begrenztem Umfang neue Erkenntnisse und Handlungsansätze für diesen Teilraum zu erwarten sind, ist eine Beibehaltung des Koopperationsgedankens und eine partnerschaftliche Fortsetzung der Beteiligung des Kreises an dieser Kooperation sinnvoll.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, das Regionalmanagement für die Jahre 2018 bis 2020 mit einer Förderquote von 75% zu unterstützen, die IHK übernimmt 10%, der Kreis OH 7%. Auf die Kreise RZ, OD und SE sowie HL entfallen jeweils 2% der Kosten, entsprechend 14.888,20 € verteilt über 3 Jahre. Bereits mit dem neuen Titel „Wirtschaftsband A1“ und der Federführung durch die IHK wird deutlich, dass künftig noch stärker als bisher Themen der Wirtschaftsentwicklung der Region im Fokus stehen werden (s. Entwurf Projektbeschreibung, Anlage 2). Daher wurde mit der WKS abgestimmt, dass die inhaltliche Beteiligung wie bisher schon weiterhin durch die WKS wahrgenommen werden soll und auch die erforderlichen Finanzmittel durch die WKS bereitgestellt werde. Die erforderlichen Mittel für 2018 sind im Wirtschaftsplan 2018 der WKS unter den Basisdienstleistungen eingeplant und durch die Grundfinanzierung abgedeckt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2018: 5.129,40 €

2019: 4.909,40 €

2020: 4.849,40 €

Sind im Wirtschaftsplan der WKS 2018 im Rahmen der Basisdienstleistungen bereits enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Ziff. 3.1, 3.5, 3.8

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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