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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - DrS/2017/160

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Weitere Nutzung des WZV-Glasfasernetzes

Der WZV hat die Projektskizze unter dem Motto „Unser Netz.Nutzen.“ für das Förder- programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft „Land.Digital – Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ gemäß Beschluss der Verbands- versammlung vom 27.06.2017 fristgerecht bis zum 14.07.2017 eingereicht. Mit einer Rückmeldung ist erst Ende September zu rechnen; der Fördermittelgeber wird dann ggf. zu einer Konkretisierung der Projektskizze auffordern.

Schwerpunkte des Projektes sollen dabei der Abbau von Ängsten und Hemmnissen der Menschen auf dem Weg zur Digitalisierung, die Einrichtung eines digitalen Marktplatzes für die Region und die vermehrte Home-Office-Nutzungen zur Belebung der Gemeinden sein.

 

Sachstand zur Projektumsetzung (Bau)

Seit dem Ende der europaweiten Ausschreibung zur Betreiberauswahl Ende Mai 2013 hat der WZV ein Glasfasernetz mit gut 350 km Länge in 27 Gemeinden mit 66 Ortsteilen ausgerollt. Das Netz umfasst bereits rund 3.500 Hausanschlüsse, weitere 1.200 befinden sich aktuell in der Fertigstellung. Das getätigte bzw. beauftragte Investitionsvolumen beträgt rund 21,1 Mio. Euro netto.

 

AG 7 - Cluster „Südost“

(Gemeinden Geschendorf, Klein Gladebrügge, Pronstorf, Rohlstorf, Strukdorf und Westerrade)

Die Bautätigkeiten sind nahezu abgeschlossen. Die ersten Abnahmen der Oberflächen ge-meinsam mit den Gemeinden sind bereits erfolgt.

Der Großteil der Leistungen in der Gemeinde Pronstorf wurde fristgerecht erbracht. Durch verschiedenste Schwierigkeiten im Projektverlauf ist die Baufirma zwar in Verzug geraten, für die Endkunden ergibt sich daraus allerdings zumindest bisher kein Nachteil.

Für die Arbeiten in Klein Gladebrügge und im Ortsteil Quaal der Gemeinde Rohlstorf sind die vereinbarten Fertigstellungstermine nicht eingehalten worden, da dieser Auftragnehmer nicht ausreichend Kapazitäten für die Bauabschnitte vorgehalten hat.

In Klein Gladebrügge blieben die Verzögerungen im Bauablauf nach außen ohne Folgen, da es nicht zu einer veränderten Fertigstellung aus Sicht der Kunden kam (angekündigt war Ende August 2017).

In Quaal waren die Portierungen für Mitte Juli vorgesehen. SWN hat daher die bereits vereinbarten Portierungstermine zum Wechsel des Anschlusses beim jeweiligen Altanbieter verschoben. Da diese Verschiebung nur ein einziges Mal möglich ist, ging SWN auf Nummer sicher und setzte nun Dezember an. Die betreffenden Kunden,  Gemeinde und Multiplikatoren sind hierzu umgehend informiert worden.

 

Weiterer Breitbandausbau

AG 8 – „Westen“(Gemeinden Heidmühlen und Latendorf)

Die Vermarktung in diesem Cluster startet am 04.09.2017. In der Gemeinde Heidmühlen sind bei rund 400 Haushalten im Aktionsgebiet ca. sieben Kilometer Trasse innerorts erforderlich. Die Investitionen des WZV belaufen sich auf rund 870.000,-- Euro (ca. 470.000,-- Euro für das innerörtliche Verzweigungsnetz plus ca. 320.000,-- Euro für Hausanschlüsse sowie ca. 80.000,-- Euro für das Rechenzentrum). Entsprechend des Solidaritätsprinzips der Aufgabenübertragung entfallen zudem anteilig auf die Gemeinde Heidmühlen rund 200.000,-- Euro für gemeinschaftliche Investitionen aus den Clustern 1 bis 7.

Die Anbindung an das SWN-Bestandnetz in Latendorf wird SWN auf eigene Kosten herstellen. An diesen Teil der Trasse können auch außenliegende Haushalte der Gemeinde Latendorf angeschlossen werden.

 

AG 9 – „Fördermittel“(Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Glasau, Krems II, Nehms, Pronstorf, Rohlstorf, Schieren, Seedorf, Travenhorst und Wensin)

Die europaweite Ausschreibung zur Suche nach einem Betreiber des kommunalen Netzes wurde am 31.07.2017 veröffentlicht. Das Verfahren verläuft in mehreren Stufen und wird voraussichtlich bis zum Jahresende andauern.

Sofern das Verhandlungsverfahren zu einem positiven Ergebnis kommt, ist im Anschluss die Zustimmung der Bundesnetzagentur und des Fördermittelgebers erforderlich. Erst dann kann der WZV den Zuschlag an den Betreiber erteilen und eine Ausschreibung für die Planungsleistungen starten. Die Bauleistungen können erst nach Abschluss der Planungen und deren Genehmigung durch den Fördermittelgeber ausgeschrieben werden.

 

Pachtvereinbarungen mit der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (SWN)

Seit dem Ende der europaweiten Ausschreibung zur Betreiberauswahl Ende Mai 2013 wurden mit dem Betreiber SWN insgesamt acht Pacht- und Betreiberverträge geschlossen (Cluster 1, 2, 3 (aufgelöst), 4, 5, 6, 7 und 8). Alle Verträge haben eine Laufzeit von 25 Jahren sowie zwei Optionen auf Verlängerung der Laufzeit um jeweils bis zu fünf Jahre.

Die Vertragsschlüsse erfolgten entsprechend dem Projektverlauf zwischen November 2013 und Juni 2017. Da sich der WZV zum Ende der Verpachtung alle Optionen offen halten möchte wie mit dem kommunalen Glasfasernetz weiterverfahren werden soll – Weiterverpachtung an SWN, Neuverpachtung an einen Dritten, Verkauf des Netzes etc. – galt es hinsichtlich des Enddatums eine Harmonisierung aller geschlossenen Pacht- und Betreiberverträge herbeizuführen. Zumal zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses (Cluster 8 – Ende Juni 2017) zumindest auf der operativen Ebene noch alle am ursprünglichen Vergabeverfahren Beteiligten im Projekt mitwirkten, und somit auf gemeinsames Wissen und Erfahrungen zurückgegriffen werden konnte. Wie vorausschauend diese Überlegungen der beteiligten WZV-Mitarbeiter des Geschäftsfelds Breitband um Bereichsleiter Nis Nissen waren, zeigte sich bereits wenige Tage später durch den angekündigten Weggang von Bereichsleiter Dirk Sasson aus dem Unternehmen SWN. Es wird deutlich, wie schnell sich eine verlässliche Basis der Partnerschaft verändern kann und es ist daher mehr als gut, dass frühzeitig aktiv von Seiten des WZV gehandelt worden ist. Die erste Initiative erfolgte vom WZV bei SWN bereits im November 2016.

Als gemeinsames Enddatum aller Verträge wurde mithilfe der ersten der beiden Verlän-gerungsoptionen somit der 30.06.2043 vereinbart.

 

 

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