Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/135

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Sozialausschuss beauftragen die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für einen „SozialDienst für Erwachsene im Kreis Segeberg“. Nach dessen Vorlage und Beratung in den Ausschüssen soll über die Umsetzung entschieden werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beratungsbedarfe von erwachsenen Menschen (bspw. Hilfen in besonderen Lebenslagen). haben in den letzten Jahren sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht zugenommen. Bis Anfang der 2000er Jahre wurden diese durch die Sozialpädagogischen Hilfen des Kreisjugendamtes (FD 51.33) mit abgedeckt. Kinder- und jugendspezifische Tätigkeiten sind aber mittlerweile sowohl iher Zahl nach, wie auch in ihrer inhaltlichen Bandbreite stark angestiegen, so dass die früher noch mit wahrgenommen Beratungen nicht mehr durchgeführt werden (können).

 

Im Kreis Segeberg soll deswegen ein „SozialDienst Erwachsene“ (Arbeitstitel) installiert werden, hierzu fanden bislang folgende Beratungen und Aktivitäten statt:

-          Kuratoriumssitzungen zum Beratungswesen im Herbst 2016

-          Oktober 2016: Kreisverwaltungsinterne Umfrage zu möglichen Bedarfen einer sozialen Beratung für Erwachsene im Fachbereich III

-          Jugendhilfeausschuss 03.11.2016

-          Beratung und Beschlussfassung im Sozialausschuss am 24.11.2016, im Hauptausschuss am 06.12.2016 und im Kreistag am 08.12.2016 zum Teilplan 367 - Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: „In Fortführung der Beratung im Jugendhilfeausschuss soll für Lebensberatung ein Ansatz von 200.000 EUR jährlich vorgesehen werden.“

-          Vom 27.03. – 13.04.2017 wurde eine externe, kreisweite Abfrage zu möglichen Bedarfen einer sozialen Beratung für Erwachsene durchgeführt. Befragt wurden u. a. Bürgermeister/innen, Kirchengemeinden, Ambulante Pflegedienste, Beratungsinstitutionen.

-          Am 08.05.2017 fand ein Austausch mit den sozial- und jugendpolitischen Sprechern/innen der Kreistagsfraktionen zur sozialen Beratung für Erwachsene statt. Das Ergebnis der kreisweiten Umfrage – in der Anlage beigefügt – wurde vorgestellt; die Sprecher/innen und die anwesenden Ausschussvorsitzenden empfahlen, den Zwischenbericht des Pflegestützpunktes über den Einsatz der sog. „Kümmerer“ und „Rinkieker“ im Amtsbereich Bornhöved abzuwarten und dann zu einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und des Sozialausschusses einzuladen und hierzu die Beratungsstelle für Erwachsene und Senioren der Stadt Lübeck einzuladen.

-          Der Zwischenbericht zum Ausbau ehrenamtlicher Netzwerke im ländlichen Raum des Pflegestützpunktes (DrS/2017/128) wurde am 22.06.2017 von Herrn Mildenberger (Pflegestützpunkt) im Sozialausschuss vorgestellt. 

 

Als Ergebnis der Befragung, der Beratungen und der Recherche bei anderen Kommunen (Hansestadt Lübeck, Landkreis Augsburg, Stadt Hamm u.a.) zeichnen sich folgende Eckpunkte ab:

-          Der Dienst sollte tätig werden in Fällen, in denen erwachsene Menschen nicht (von sich aus) den Weg zu bzw. in die einschlägigen Beratungsstellen finden. Dies bedeutet vor allem auch eine aufsuchende Tätigkeit.

-          Das Angebot soll niedrigschwellig sein, d. h. ohne formale Zugangsvoraussetzungen.

-          Es soll sowohl strukturell/organisatorisch, als auch inhaltlich sozialräumlich arbeiten.

-          Die Beratungen sollten trägerunabhängig und müssen ergebnisoffen durchgeführt werden.

-          Der Dienst dient auch zur Wahrnehmung der gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflicht.

-          Wichtig ist, dass ein gesicherter Übergang in andere Hilfen verlässlich hergestellt wird.

-          Die Mitarbeitenden

  • müssen eine hohe Professionalität in Bezug auf die große Bandbreite der Ratsuche haben,
  • sollten regional zuständig sein und dort auch ihren Dienstsitz haben.

 

Vertreter der „Beratungsstelle für Erwachsene und Senioren der Stadt Lübeck werden ihr Konzept und ihre Arbeit in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und des Sozialausschusses vorstellen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

Hauptziele des Kreises:

• die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und Einwohnerinnen unter Beachtung der Grundsätze der Inklusion, der Gleichstellung aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung,

• die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familienfreundlicher Kreis“),

• die Förderung des Ehrenamtes in der Bevölkerung.

 

1. Bürgerbeteiligung – Dienstleistung

1.2 erhöht ihre Kundenfreundlichkeit durch die Weiterentwicklung ihres Serviceverständnisses und ihrer Serviceeinrichtungen, dazu gehören u.a. die Einrichtung eines Behördenlotsen als Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger und die Einführung eines Beschwerdemanagements, das sich eingehend um die Anregungen und die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger im Sinne eines Bürger-Feedbacks kümmert.

 

5. Demografie und Soziale Sicherheit

Der Kreis Segeberg

5.3 unterstützt und fördert die Inklusion entsprechend den Forderungen der UN-Behinderten-konvention, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Dazu gehören u.a.

− Barrieren abschaffen (in Städten, Gebäuden, bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache)

− selbstbestimmtes Leben ermöglichen (keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte, keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft, z. B. freie Wahl bei Wohn- und Unterstützungsbedarf) − gleiche Rechte für alle (Recht auf Bildung und Erziehung, Recht auf Arbeit).

5.6 entwickelt die Sozialraumorientierung fort,

5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und
      Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein,

5.9 verstärkt seine Präventionsarbeit.

 

6. Bildung, Kultur, Sport

6.10 Der Kreis Segeberg unterstützt die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises in ihrem bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement. Er wird die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...