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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/138

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 In den vergangenen Jahren ist die Kapazität von Krippen (U3) sowie Elementarplätzen (Ü3) stetig gewachsen. Die Kommunen haben erhebliche Platzkapazitäten im Kreis Segeberg geschaffen.

In den letzten Jahren waren diese Kindergartenplätze jeweils auskömmlich, so dass (weitestgehend) alle Bedarfe und Bedürfnisse von Personensorgeberechtigten und deren Kindern in Bezug auf Kindertagesstättenbetreuung bzw. Tagespflege erfüllt werden konnten.

 

Im Kreis Segeberg gab bisher keine Schadenersatzklagen aufgrund von fehlenden Krippen- bzw. Elementarplätzen.

Durch den Rechtsanspruch, der seit August 2013 für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gemäß Sozialgesetzbuch SGB VIII besteht, gibt es bundes/landes- sowie auch kreisweit in den letzten Monaten deutliche Platzbedarfe.

Es steht zu befürchten, dass nicht alle Kinder im Krippen- sowie auch im Elementarbereich eine geeignete und angemessene Kindertagesbetreuung erhalten können.

 

Bundesweit fehlen rund 300.000 Kita-Plätze. Allein in Westdeutschland stehen 262.436 und im Osten 31.050 Kinder auf der Warteliste. Bundesweit wurden im Krippenbereich zum Stichtag 01.03.2016 insgesamt 719.558 Kinder betreut. Die Betreuungsquote lag 2016 bei 32,7 %. In Ostdeutschland ist die Quote mit 51,8 % fast doppelt so hoch wie in Westdeutschland mit 28,1 %. Unter den westdeutschen Flächenländern hat Schleswig-Holstein mit 30,9 % die höchste Betreuungsquote. Im Kreis Segeberg liegt die Betreuungsquote im U3-Bereich bei 35,7 %.

 

Durch steigende Geburtenzahl, positivere Wanderungsbilanzen, einer besseren Frauener-werbsquote und dem Zuzug von weiteren Flüchtlingen ist der Platzbedarf im Kreis Segeberg in den letzten neun Monaten deutlich angestiegen.

 

Es ist anzumerken, dass in den letzten Jahren, obgleich keine Schadenersatzklagen notwendig wurden, die Kindergartenplätze „auf Kante genäht waren“ und keine freien Kapazitäten geschaffen wurden bzw. werden konnten.

Dies wurde auch in der Drucksache DrS/2017/095 Ausnahmegenehmigungen zu Gruppengrößen in Regelkindergartengruppen im Kreis Segeberg deutlich.

 

Die Verwaltung hat mit dem Gemeindetag und dem Städteverband eine Abfrage bei den Ämtern durchgeführt, um noch vor den Sommerferien eine ungefähre Anzahl von fehlenden bzw. zu schaffenden Plätzen fertigen zu können.

Zum Stichtag 14.07.2017 fehlen zum 01.09.2017 (Beginn des Kita-Jahres 2017/18) bis zu insgesamt 580 Plätze.

 

Im U3-Bereich fehlen 314 Plätze, wobei 180 Plätze in Norderstedt fehlen.

Im Ü3-Bereich fehlen 266 Plätze, davon sind 150 in Norderstedt gemeldet.

 

Die Frage der Datenqualität bzw. durch Doppelanmeldungen durch die Gemeinden ist differenziert zu betrachten. Die Ämter haben unterschiedlich bewertet, d. h. die Zahl von 580 fehlenden Plätzen wird sich voraussichtlich reduzieren.

Klar ist dennoch, dass eine erhebliche Anzahl von Kindern voraussichtlich nicht sofort einen Betreuungsplatz erhalten kann.

 

Bis zum heutigen Tage gibt es weiterhin keine Schadenersatzklagen von Personensorge-berechtigten.

 

Seit 2014 haben die Kommunen eine erhebliche Anzahl im U3-Bereich 573 Plätze geschaffen, im Ü3-Bereich 468 Plätze.

 

In der Abfrage wurden auch die geplanten U- und Ü3-Bauten abgefragt.

 

In 2017 sollen 220 U3-Plätze gebaut werden,

in 2018 165,

in 2019 60 Plätze,

 

dies entspricht einer Anzahl von 445 geplanten U3-Platz-Bauten.

 

 

Im Ü3-Bereich sind geplant für 2017 245 Plätze,

in 2018 560 und

in 2019 108,

 

dies entspricht einer Anzahl von 913 geplanten Ü3-Platz-Bauten.

 

Der Ü3-Bereich nimmt mittlerweile einen starken Anstieg an, dies wird deutlich durch die Abfrage, dass insgesamt 138 Gruppen mit Belegungen von 21 – 22 Kindern stattfinden. Diese sind nicht durch die Heimaufsicht des Kreises Segeberg zu genehmigen, sind aber natürlich ein Qualitätskriterium bzw. eine stärkere Belastung für das bereits vorhandene Personal.

 

Der Landrat hat in der letzten Runde der hauptamtlichen Bürgermeister noch einmal hingewiesen, dass bis zum Stichtag 01.09. alle auch unkonventionellen Wege zur Schaffung von Kita-Plätzen notwendig sind.

Die Verwaltung hat bereits Vorkehrungen für die Fragen von möglichen Schadenersatzklaren getroffen.

 

Klar ist, dass die Schadenersatzforderungen an den Kreis Segeberg als örtlichen Träger der Jugendhilfe zu stellen sind und die Gemeinden nicht regresspflichtig sind. Das bedeutet, dass bei jeder möglichen Schadenersatzklage eine Einzelfallprüfung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe sicherzustellen ist, dies kann bei der erheblichen Anzahl von nicht zu betreuenden Kindern einen deutlichen Mehraufwand für den Kreis Segeberg sowie erhebliche Schadenersatzklagen nach sich ziehen.

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung noch enger die Kommunen nicht nur hinweisen, sondern auch auf die Realisierung von möglichen Kindertagesstättenbauten hinwirken müssen.

 

In der Abfrage haben die Ämter erhebliche Ausweisungen von Neubaugebieten beschrieben, für diese sind im Vorwege Kindertagesstättenplätze zu schaffen und nicht erst nach Fertigstellung dieser Neubaugebiete. Dafür bietet die Jugendhilfeplanung des Kreises Segeberg den Kommunen ein Eckpunktepapier an, welche im Anhang zu finden ist.

 

Der Kreis muss nachweisen, dass er alle Planungstätigkeiten durchgeführt und bei den Kommunen nachgehalten hat, so dass kein Planungsverschulden durch den Kreis Segeberg erkennbar ist.

Es bleibt bis zum 01.09. abzuwarten, wie viele Kinder tatsächlich unversorgt sind, beispielsweise betreibt die Stadt Norderstedt erhebliche Bemühungen, um die Anzahl von ca. insgesamt 330 nicht betreute Kinder bis zum 01.09. noch reduzieren zu können.

Auch in den anderen Kommunen werden Wege gefunden werden, bestmöglich die Kinder betreuen lassen zu können.

 

In der Vorlage „Zukunftsfähiges Modell einer leistungsorientierten Vergütung und bedarfsgerechten Versorgung in der Kindertagespflege wird die Attraktivitätssteigerung der Kindertagespflege als wichtiges Element in der Elementarbetreuung neben den Kindertagesstätten verdeutlicht.

Der Kreis Segeberg muss versuchen, die Attraktivität von Kindertagespflege weiterhin hoch zu halten, da die Kindertagespflege ein entscheidendes Kriterium für das Gelingen der Betreuung von Kindern im U6-Bereich ist.

 

Der Anteil der Betreuungen durch Tagespflege ist in den letzten Jahren von ca. 30 % auf 24,7 % gesunken, ein Entgegenwirken dieses Trends ist unausweichlich.

 

Durch das Zukunftsinvestitionsprogramm des Kreises Segeberg wird versucht, die insgesamt geplanten 1.358 neuen Plätze bis 2020 bestmöglich zu fördern. Dafür werden weitere finanzielle Mittel benötigt, die in einer eigenen Drucksache dargestellt werden. 

Der Kreis wird seine Förderrichtlinien zur Schaffung von neuen Investitionsmitteln im U3-Bereich verändern und die investive Förderung von Ü3-Plätzen ermöglichen.

Dies entspricht einer realitätsnahen Investitionsförderung.

 

Im nächsten Jugendhilfeausschuss wird die neue Förderrichtlinie dem Fachausschuss vorgestellt. Dabei wird es wichtig sein, die Bundes- sowie Landesmittel, die nachrangigen Kreismittel und mögliche finanzielle Mittel des Kreisinvestitionsprogrammes miteinander zu harmonisieren und eine gleichbleibende Förderquote zu erreichen.

 

Hauptaugenmerk muss dabei bleiben, dass in den Zeiträumen von 2017 bis 2020 alle benötigten Plätze in der kommunalen Familie verwirklicht werden können, bestmöglich mit den bereits vorhandenen Förderquoten. Das sogenannte Windhundprinzip hat sich grundsätzlich bewährt, nur darf es nicht dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit alle finanziellen Mittel ausgeschöpft werden und es zu einem finanziellen Engpass in den Investitionsförderungen im Kindertagesstättenbereich führen kann.

Dazu werden ggf. auch in der Zukunft weitere finanzielle Mittel des Kreises notwendig sein.

 

 

 

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