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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/069-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt,

  1. Der Personalbericht 2016 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Strategiepapiers mit der personalstrategischen Ausrichtung umzusetzen und über den Verlauf der Umsetzung im Rahmen des jährlichen Personalberichtes zu berichten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Aktionsplan Personalentwicklung 2017 - 2020 im Rahmen des jährlichen Personalberichtes zu berichten.
  4. Die Verwaltung wird die neuen Mandatsträger/innen über die personalstrategische Ausrichtung unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die in der Sitzung am 27.04.2017 genannten Hinweise finden sich in der Anlage 1 Strategische Ausrichtung unter der neuen Ziffer 6 Erste Maßnahmen/ Zeitschiene wieder.

 

Zu den einzelnen Fragestellungen haben Frau Tiedt und Frau Rimbach geantwortet, teilweise sind einzelne Fragestellungen noch offen:

 

  1. Zu der Frage der Erforschung der Krankheitsursachen:

Die Erforschung der Krankheitsursachen ist schwierig. Indizien können möglicherweise perspektivisch durch ein aufgebautes Betriebliches Gesundheitsmanagements und die Mitarbeitsbefragung gezogen werden. Grundsätzlich sind die MitarbeiterInnen aber nicht auskunftsverpflichtet und die ärztlichen Diagnosen nicht auf den Krankschreibungen auszuweisen (ärztl. Schweigepflicht).

  1. Zu der Frage der Raumkapazitäten:

Der Raumbedarf hat die neuen Stellen zu berücksichtigen. Wir verweisen auf die Vorlage des FB V (DrS. 2017/108), in welcher konkrete kurz- und mittelfristige Vorschläge zur Deckung unterbreitet werden.

 

  1. Zu der Frage der Erhöhung der Ausbildungsplätze, insb. gehobener Dienst:

In 2018 wird die Anzahl der AnwärterInnen ebenso wie die der Auszubildenden erhöht auf sukzessive 10-12 AnwärterInnen, so dass wir sukzessive durch eine schrittweise jährliche Erhöhung perspektivisch 10-12 AnwärterInnen und 10-12 Auszubildende je Jahrgang haben können.

 

  1. Zu der Frage des Fortbildungsbedarfes:

Der Fortbildungsbedarf wird im Gespräch mit den MitarbeiterInnen durch die Führungskraft und FD 11.00 entwickelt und gemeinsam mit dem/r Mitarbeiter/in festgelegt. Ein Fortbildungszwang grundsätzlich nicht, es sei denn eine fachliche Erforderlichkeit besteht.

 

Zudem kam seitens der Politik der Hinweis, die Maßnahmen zeitlich getrennt nach Jahren aufgelistet werden sollten, um eine bessere Nachvollziehbarkeit und Übersicht zu ermöglichen. Diese finden Sie unter Ziffer 6 auf Seite 14 der beigefügten Anlage.

Zudem kam der Hinweis, die rechtlichen Grundlagen als auch die Leitfäden und Rahmenregelungen chronologisch so darzustellen, dass in etwa ein „Arbeitsleben“ von der Berufsorientierung/Bewerbung bis hin zum Ausscheiden nachvollziehbar ist. Dies finden Sie in dem beigefügten Papier sowohl unter Ziffer 4 Rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen als auch unter Ziffer 7 Anlagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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