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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der Kreis Segeberg tritt auf der Grundlage des in der Anlage 1 befindlichen Gesellschaftsvertrages noch in 2017 der RKiSH gGmbH bei. Die Verwaltung wird ermächtigt den Gesellschaftsanteil zu zahlen und die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen.

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € für die Zahlung des Gesellschaftsanteiles wird genehmigt.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Kreises Segeberg hat am 08.12.2016 beschlossen, dass die Rechtsfolgenwirkung der Kündigungen vom 16.11.2007 der Verträge mit den bisherigen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst fristgerecht zum 31.12.2018 auszulösen sind. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verhandlungen zum Beitritt zu der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH aufzunehmen.

Mit separaten Schreiben vom 21.12.2016 sind gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Verein für Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe e.V. (KBA) die Auslösung der Rechtsfolgenwirkung der Kündigungen ausgesprochen worden. In der Folgezeit sind von der Verwaltung die ersten Schritte für einen Übergang zum 01.01.2019 vorgenommen worden:

Sachstand Einbeziehung Mitarbeiter/innen
Am 27.03.2017 hat der Kreis Segeberg im Kreistagssitzungssaal eine Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiter/innen im Rettungsdienst Segeberg durchgeführt. Der KBA hat versucht mit einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Schleswig den Kreis Segeberg an der Durchführung dieser Veranstaltung zu hindern. Der Antrag wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt und auch die hiergegen eingereichte Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Die Mitarbeiter/innen des DRK sind hierzu zahlreich erschienen, u.a. war auch der Betriebsratsvorsitzende des DRK anwesend. Mitarbeiter vom KBA haben an der Veranstaltung leider nicht teilgenommen. Die Fragen der anwesenden Mitarbeiter/innen konnten ausreichend und zufriedenstellend beantwortet werden. Es ist noch einmal hervorgehoben werden, dass der rechtliche und materielle Status der Mitarbeiter/innen über einen dreiseitigen Personalüberleitungstarifvertrag (DRK/Kreis/RKiSH) sichergestellt werden soll. Der Betriebsrat des DRK wurde von Anfang an beteiligt und wird in den weiteren Prozess eingebunden. Die Gewerkschaft ver.di hat eine Verhandlungskommission gebildet und befindet sich in den ersten guten Abstimmungsgesprächen mit der RKiSH. Auch die Geschäftsführung der DRK Rettungsdienst Segeberg gGmbH hat in persönlichen Gesprächen deutlich gemacht, dass es hier wahrscheinlich einen reibungslosen Übergang (wie seinerzeit im Kreis Steinburg) geben wird.

Im Nachgang ist dem Vorstand des KBA angeboten worden, eine zweite Informationsveranstaltung speziell für die Mitarbeiter/innen des KBA in Norderstedt durchzuführen. Auf dieses Angebot ist keine Reaktion erfolgt.

Sachstand Einbindung Ehrenamt
Hinsichtlich der zukünftigen Einbindung des Ehrenamtes gab es bereits zwischen dem Geschäftsführer der RKiSH und dem Vorstand des DRK Kreisverbandes Segeberg e.V. entsprechende Gespräche. Hierbei sind auch bereits entsprechende Vereinbarungsentwürfe (gleichlautend mit denen in den anderen Kreisen) übermittelt worden. Der DRK Kreisverband Segeberg e.V. hat in allen Gesprächen deutlich gemacht, dass nach dem ureigensten Selbstverständnis die Mitwirkung / Unterstützung jeden Durchführers im Rettungsdienst selbstverständlich ist und die übersandten Verträge grundsätzlich in Ordnung sind. Es müssen noch Regelungen zur Ausgestaltung bzw. Detailfragen zur Einbindung der jeweiligen Strukturen im Kreis Segeberg geklärt werden. Diese seien aber lösbar und sollten einer Mitwirkung nicht im Wege stehen.

Auch der KBA hat, obwohl er derzeit nur im Katastrophenschutz ehrenamtlich mitwirkt und nicht im Rettungsdienst, ein schriftliches Angebot zur Mitwirkung erhalten. Auf dieses Angebot ist keine Reaktion erfolgt.

Der Kreis Segeberg hatte zunächst zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung am 14.06.2017 für die Vertreter der ehrenamtlichen Strukturen eingeladen. Diese musste allerdings, da urlaubsbedingt wesentliche ehrenamtlich Aktive nicht verfügbar waren, auf den 04.07.2017 verschoben werden.

Sachstand Gespräche RKiSH / DRK / KBA
Es gab eine erste Gesprächsrunde mit DRK / RKiSH zu dem Übergang zum 01.01.2019. Hier konnte hinsichtlich der Überleitung Mitarbeiter/innen und zukünftige Einbindung Ehrenamt grundsätzlich großes Einvernehmen hergestellt werden (siehe oben). Hinsichtlich der Übernahme der einzelnen Dienstleistungs-/Lieferungs- und sonstigen Verträgen in Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes sowie der Vermögensgegenstände war man sich einig, dass diese detaillierten Fragestellungen in kleineren Arbeitsgruppen bzw. Workshops besprochen werden sollen.

Hinsichtlich der Übertragung von Vermögensgegenständen wurde grundsätzlich vereinbart, dass die RKiSH die beweglichen Vermögensgegenstände (u.a. Fahrzeuge) vom DRK zum Restbuchwert übernimmt. Hinsichtlich der Rettungswachen wurde grundsätzlich vereinbart, dass die RKiSH zukünftig die kreiseigenen Rettungswachen (Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg) vom Kreis Segeberg und die DRK-Rettungswachen (Bornhöved, Seedorf/Berlin und Bad Bramstedt) vom DRK Kreisverband Segeberg e.V. anmietet. Auch hier sollen die weiteren detaillierten Fragestellungen / Regelungen in kleineren Arbeitsgruppen bzw. Workshops besprochen werden. Daher ist davon auszugehen, dass keine finanzielle Belastungen für die Übertragung der Sachwerte auf den Kreis Segeberg zukommen.

Insgesamt hat es sich um ein freundliches und konstruktives Gespräch gehandelt, bei dem deutlich wurde, dass alle Parteien einen sauberen und problemfreien Übergang hinbekommen wollen.

Auch für den KBA war ein entsprechendes Treffen vereinbart und zunächst eine Teilnahme zugesagt worden. Doch einen Tag vorher wurde der Termin von Seiten des KBA dann doch abgesagt und mitgeteilt, dass man lediglich für alle Gespräche im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses zur Verfügung stehe.

Sachstand Gesellschaftsvertrag
Die Vertreter der derzeitigen „RKiSH-Kreise“ haben sich darüber verständigt, dass die Aufnahme des Kreises Segeberg gewünscht wird. Gemäß § 8 Abs. 2h) des derzeitigen Gesellschaftsvertrages der RKiSH gGmbH bedarf die Aufnahme eines neuen Gesellschafters einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung, wobei ein solcher Beschluss gemäß § 8 Abs. 4 des derzeitigen Gesellschaftsvertrages einstimmig zu fassen ist.

Dementsprechend haben sich die derzeitigen Kreise abgestimmt und werden in Ihren kommenden Sitzungen der Aufnahme des Kreises Segeberg in die RKiSH gGmbH und den notwendigen Anpassungen im Gesellschaftsvertrag zustimmen. Die Beschlüsse sollen an folgenden Terminen gefasst werden:

14. Juni Kreistag des Kreises Pinneberg
15. Juni Kreistag des Kreises Dithmarschen
22. Juni Kreistag des Kreises Steinburg
26. Juni Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Die Gesellschafterversammlung der RKiSH soll am 29. Juni 2017 die Geschäftsführung beauftragen, die notwendigen Schritte zur Änderung des Gesellschaftsvertrages und zur Aufnahme des Kreises Segeberg zu veranlassen. Der mit der RKiSH und den anderen Kreisen abgestimmte neue Gesellschaftsvertrag befindet sich in der Anlage 1.

 

Wie oben dargestellt sind von Seiten der Verwaltung zusammen mit den Beteiligten die ersten Schritte unternommen worden. Nun ist es notwendig, dass der Beitritt zur RKiSH formell erfolgt, damit diese ein offizielles Mandat für die noch kommenden Gespräche und Vereinbarungen hat und der Kreis Segeberg die dort vorhandenen Ressourcen für ggf. notwendige Maßnahmen zukünftig nutzen kann. Das genaue Datum des Beitritts ist noch zwischen den Gesellschaftern abzustimmen (voraussichtlich September/Oktober 2017).

Der Sachstand wurde auch in der Arbeitsgruppe des OVG-Ausschusses am 30.05.2017 vorgestellt und entsprechende Fragen beantwortet.

 

Info zu zukünftigen Bestellung von Vertretern in der RKiSH
Gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter mit einem Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten. Die Gesellschafterversammlung der RKiSH setzt sich derzeit aus hauptamtlichen Mitarbeitern der jeweiligen Kreise (z.B. Fachbereichsleiter Ordnung, Krankenhausdirektor) zusammen.

Gem. § 9 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Mitglieder der Gesellschafter im Aufsichtsrat sind derzeit in der Regel jeweilige Kreistagsabgeordnete.

Gemäß § 7 Abs. 2 b) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg entscheidet über die Bestellung von Vertreter/innen in Eigengesellschaften der Hauptausschuss, soweit die Beteiligung 75% nicht übersteigt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Der Kreis Segeberg muss gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) als neuer Gesellschafter die Stammeinlage in Höhe von 25.000,00 € erbringen.

Hinsichtlich der gegenseitigen Forderungsrechte aus dem Gesellschaftsvertrag (§ 12) gilt der 01.01.2019 (Start der Durchführung des Rettungsdienstes).

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 127 11 00

 

 

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7841 000 000

 

x

Der Beschluss führt zu einer außerplanmäßigen Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro 25.000,00

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

x

Minderauszahlungen beim Produktkonto: 7831 000 000 (Teilplan 128 11 00)

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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