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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- Natur- und Klimaschutzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ in der Fassung vom 23.5.2017 gemäß Anlage.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das erklärte Bundesziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, wird nach aktuellem Stand nicht erreicht.

Um die Verbreitung der Technik dennoch voranzutreiben, ist unter anderem ein dichtes Netz an Ladeinfrastruktur Voraussetzung. Nach aktuellem Stand sind im Kreis Segeberg 23 Ladestationen in Betrieb oder bereits in der Errichtung. Gerade im Kreis Segeberg, der zu großen Teilen ländlich geprägt ist, ist dies nicht ausreichend.

Das Klimaschutzmanagement wurde von der „Lenkungsgruppe Zukunfts- und Infrastrukturprogramm“ beauftragt, eine Neufassung der bestehenden „Förderrichtlinie zum Ausbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ zu erarbeiten, mit der ein deutlich größerer Anreiz für die Errichtung von Ladesäulen geschaffen werden soll. Wesentliche Neuerungen sind neben der Erweiterung des Kreises der Zuwendungsempfänger die Erhöhung von Fördersatz und Förderquote. Die Anlehnung an die Ladesäulenverordnung des Bundes sorgt für die Einhaltung  der Standards für öffentliche Ladeinfrastruktur.

Der Umfang der Förderung  basiert auf der „Strategie zur Standortbestimmung – Ladepunkte im Kreis Segeberg“, welche am 21.3.2017 in der „Lenkungsgruppe  Zukunfts- und Infrastrukturprogramm“ vorgestellt wurde (s. Anhang).

 

Bei den im Richtlinienentwurf gelb markierten Stellen handelt es sich um Vorschläge der Lenkungsgruppe oder der Klimaschutzleitstelle, die im Zuge der Empfehlung zur Beschlussfassung diskutiert und ggf. angepasst werden sollen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:


 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

250.000,-€ in 2018 / 150.00,-€ in 2019 / 100.000,-€ in 2020 gemäß POI-Strategie (s.Anhang)

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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