Drucksache - DrS/2017/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Verfasser 1:
- Birnbaum, Heiko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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14.06.2017
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- Natur- und Klimaschutzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ in der Fassung vom 23.5.2017 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das erklärte Bundesziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, wird nach aktuellem Stand nicht erreicht.
Um die Verbreitung der Technik dennoch voranzutreiben, ist unter anderem ein dichtes Netz an Ladeinfrastruktur Voraussetzung. Nach aktuellem Stand sind im Kreis Segeberg 23 Ladestationen in Betrieb oder bereits in der Errichtung. Gerade im Kreis Segeberg, der zu großen Teilen ländlich geprägt ist, ist dies nicht ausreichend.
Das Klimaschutzmanagement wurde von der „Lenkungsgruppe Zukunfts- und Infrastrukturprogramm“ beauftragt, eine Neufassung der bestehenden „Förderrichtlinie zum Ausbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ zu erarbeiten, mit der ein deutlich größerer Anreiz für die Errichtung von Ladesäulen geschaffen werden soll. Wesentliche Neuerungen sind neben der Erweiterung des Kreises der Zuwendungsempfänger die Erhöhung von Fördersatz und Förderquote. Die Anlehnung an die Ladesäulenverordnung des Bundes sorgt für die Einhaltung der Standards für öffentliche Ladeinfrastruktur.
Der Umfang der Förderung basiert auf der „Strategie zur Standortbestimmung – Ladepunkte im Kreis Segeberg“, welche am 21.3.2017 in der „Lenkungsgruppe Zukunfts- und Infrastrukturprogramm“ vorgestellt wurde (s. Anhang).
Bei den im Richtlinienentwurf gelb markierten Stellen handelt es sich um Vorschläge der Lenkungsgruppe oder der Klimaschutzleitstelle, die im Zuge der Empfehlung zur Beschlussfassung diskutiert und ggf. angepasst werden sollen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 250.000,-€ in 2018 / 150.00,-€ in 2019 / 100.000,-€ in 2020 gemäß POI-Strategie (s.Anhang) |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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