Drucksache - DrS/2017/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsverpflegung in den Förderzentren Geistige Entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.02.2017
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07.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsverpflegung an der Trave Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt zu erlassen.
Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung wird einheitlich auf monatlich 38,00 EUR festgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Richtlinie zur Genehmigung von Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein (Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen (MBF) vom 23.11.2006 - III 232) findet in den Förderzentren Geistige Entwicklung (GE) eine Mittagsverpflegung statt.
Für die Teilnahme eines Kindes an der Mittagsverpflegung müssen Eltern einen Elternbeitrag leisten. Die Mittagsverpflegung findet über Cateringfirmen statt. Das ausgebende Personal und die Räumlichkeiten werden durch den Kreis Segeberg als Schulträger zur Verfügung gestellt.
Die Geldforderungen sind rein privatrechtlicher Natur. Um eine Forderung öffentlich rechtlich werden zu lassen und somit auch eine Vollstreckbarkeit darzustellen, bedarf es einer Satzung.
Die Kreisverwaltung hat daraufhin eine Satzung entworfen, die die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen an den Förderzentren Geistige Entwicklung nach einheitlichen Maßstäben regelt.
Bisher liegt die Elternbeteiligung an den Personal- und Sachkosten bei 50% der Gesamtkosten (Kosten der Mahlzeiten sowie Kosten des kreiseigenen Küchen-personals und weitere Sachkosten) des Schulträgers auf der Grundlage von zuletzt im Jahre 2009 durchgeführter Berechnungen (siehe Beschluss des Bildungs-, Kultur-und Sportausschusses vom 07.09.2010). Seit 2009 fand keine Anhebung der Elternbeteiligung statt, obgleich die Kosten deutlich gestiegen sind.
Die Verwaltung schlägt mit dem vorgelegten Satzungsentwurf vor, dass die Personalkosten für die Essensausgabe durch den Schulträger getragen werden (aktueller Stand: 68.212,05 EUR p.a.), die reinen Kosten für das gelieferte Essen (aktueller Stand: 2,90 EUR pro Mittagessen) aber vollständig von den Eltern.
Für Kinder aus sozialschwachen Familien besteht weiterhin die Möglichkeit zur Beantragung von Bildungs- und Teilhabepaketmitteln, sodass 1,00 EUR pro Mittagessen gezahlt wird.
Der neu zu erhebende Elternbeitrag von 38,00 EUR pro Monat setzt sich dabei wie folgt zusammen:
2,90 EUR pro Mittagessen x 160 Schultage/ 12 Monate= 38,67 EUR (abgerundet auf vollen Eurobetrag).
Die Finanzierungsart ist angelehnt an die gängige Praxis Schleswig- holsteinischer Grundschulen.
Im Bereich der Mittagsverpflegung im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen gibt es an den Förderzentren GE erhebliche Geldforderungen, da bisher ein Ausschluss des jeweiligen Kindes bei erneuter Nichtzahlung durch die Personensorgeberechtigten unterblieben ist. Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt wurde eine Ausschluss-möglichkeit bejaht unter der Voraussetzung der Nutzung von möglichen Bildungs- und Teilhabepaketmitteln.
Die vorgeschlagene Erhöhung beträgt in Bad Segeberg 15,07 EUR/ Monat, in Kaltenkirchen 14,27 EUR/Monat und in Norderstedt 12,26EUR/ Monat.
Durch einen Anbieterwechsel der Beköstigung ist die Qualität des Essens in Kaltenkirchen gestiegen.
Die anderen Förderzentren werden ebenfalls umgestellt, sollte die Schulleitung nach Probeessen ebenfalls eine qualitative Anhebung bejahen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| bei gleichbleibenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ist eine Mehreinnahme von 27.832,38 EUR p. a. zu erwarten. Diese begründet sich hauptursächlich aus den geringeren Säumnissen der Elternbeiträge (16.728,61 EUR für 2016). |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
1.1. arbeitet als modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich, effektiv, leistungs- und bürgerorientiert 6.3. sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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