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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Bad Segeberg Gespräche über die künftige Aufgabenträgerschaft für den Bad Segeberger Stadtbus-ÖPNV zu führen mit dem Ziel, mögliche Handlungsalternativen zu entwickeln.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.06.2001 beantragte die Stadt Bad Segeberg (Stadt) freiwillig beim Kreis Segeberg (Kreis), die örtliche ÖPNV-Aufgabenträgerschaft gemäß § 2 (3) des schleswig-holsteinischen ÖPNV-Gesetzes auf die Stadt zu übertragen, was mit Schreiben des Kreises vom 24.06.2001 vollzogen wurde.

Auf dieser Grundlage entwickelte die Stadt ihren StadtBus-ÖPNV gezielt weiter und setzte zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen um, die zu einer Vervierfachung der Nachfrage von ursprünglich etwa 100.000 auf knapp 400.000 Nutzer/innen pro Jahr führten. Der daraus resultierende Finanzierungsbedarf (strukturelles Defizit) liegt aktuell bei ca. 500 T€ pro Jahr.

Angesichts der mittelfristig erwarteten Entwicklung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt besteht dort die Einschätzung, die Finanzierung des StadtBus-ÖPNVs ab 2022 nicht mehr tragen zu können.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtvertretung am 7.3.2017 beschlossen, mit dem Kreis in Verhandlungen über die Beendigung der freiwilligen Aufgabenträgerschaft und der Finanz-verantwortung für den StadtBus-ÖPNV zu treten, wobei möglichst der heutige Standard gewährleistet werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, den ÖPNV in und um Bad Segeberg noch attraktiver zu gestalten (Anlage).

 

Stellungnahme:

Die großen Erfolge, welche die Stadt in der örtlichen ÖPNV-Entwicklung erreicht hat, sind ausdrücklich zu würdigen. Sie korrespondieren mit dem vergleichbaren Engagement/Erfolg des Kreises bei der Weiterentwicklung des RegionalBusverkehrs, dem des Landes bei der Weiterentwicklung des RegionalBahnverkehrs und beider bei der Verbesserung der Tariflandschaft durch die HVV-Integration des Kreises. Das Zusammenspiel dieser Akteure und ihrer Anstrengungen hat die Attraktivität und die Nachfrage des ÖPNV-Gesamtsystems im Kreis seit 2002 kontinuierlich sowie deutlich steigen lassen und damit auch die Bedeutung des ÖPNV als wichtigen Standortfaktor weiter erhöht.

Ziel sollte daher aus verkehrspolitischer Sicht grundsätzlich sein, dieses Niveau im Interesse der weiteren Entwicklung des Mittelzentrums nicht nur zu halten, sondern nach Möglichkeit weiter auszubauen. Dies setzt jedoch voraus, dass jeder Akteur innerhalb dieses Systems in eigener Verantwortung seinen Anteil zum Gesamterfolg beiträgt. Grundsätzlich ist die Einschätzung der Stadt, aufgrund ihrer finanziell schwierigen Lage den Betrieb des Stadtbusses ab 2022 nicht mehr aufrechterhalten zu können, nachvollziehbar. Der Wunsch nach einer Übernahme durch den Kreis unter Beibehaltung des heutigen Standards und die gleichzeitig ins Spiel gebrachten Attraktivitätssteigerungen für den ÖPNV in und um Bad Segeberg ist jedoch als anspruchsvoll zu bewerten.

 

Festzuhalten ist zunächst, dass es keinerlei Anspruch auf eine Übernahme des Stadtbusverkehrs durch den Kreis gibt. Die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft vom Kreis durch die Stadt erfolgte freiwillig auf Antrag der Stadt Bad Segeberg. Insofern ist der in den Beratungsunterlagen der Stadt angeführte Rechtsstreit zwischen dem Kreis Stormarn und der Stadt Bad Oldesloe nicht übertragbar. Daher wären Änderungen des Status quo nur auf freiwilligem Wege möglich. 

 

Aus Sicht der Verwaltung und der SVG sind unter den gegebenen Umständen Gespräche über die Zukunft des ÖPNV in und um Bad Segeberg grundsätzlich sinnvoll. Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig offen, welche Handlungsalternativen in Frage kommen könnten. Ziel der Gespräche sollte es daher sein, realistische Handlungsalternativen zu entwickeln und für die weitere politische Beratung aufzubereiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein   

 

 

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Siehe Ziffer 3.11. der strategischen Ziele des Kreises (bedarfsgerechter Ausbau des ÖPNVs)

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja       Menschen mit Behinderung sind oft besonders auf den ÖPNV angewiesen

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja       Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung werden in der Planung von ÖPNV-                            Leistungen berücksichtigt

 

 

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Anlagen

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