Drucksache - DrS/2017/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Strukturförderung des Kleinen Theaters am Markt in Wahlstedt (Kulturring Wahlstedt und Umgebung e.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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07.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die institutionelle Förderung des Kleinen Theaters in Wahlstedt i. H. v. 9.000,00 EUR p. a. für die Themenkomplexe Jugend, Menschen mit Behinderungen, Zuschauer 50plus und Werbeetat ab dem Haushaltsjahr 2018 befristet für fünf Jahre bis zum 30.06.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel für 2018 ff. einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 1975 betreibt der „Kulturring Wahlstedt und Umgebung e.V.“ ehrenamtlich das Kleine Theater am Markt in Wahlstedt.
25 bis 30 Ehrenamtliche ermöglichen jährlich durch ca. 5.000 bis 6.000 unbezahlte Stunden den Betrieb des Theaters, dessen Veranstaltungen Anziehungskraft auf Besucher/innen aus dem gesamten Kreis Segeberg und darüber hinaus entwickelt hat. Die hohe Anzahl von 600 Mitgliedern des Kulturrings Wahlstedt und Umgebung e.V. verdeutlicht die starke Einbindung von Bevölkerung und Ehrenamt sowie den kulturellen Stellenwert für die Region.
Herausragend ist ebenfalls das vielfältige Programmangebot des Kleinen Theaters am Markt, dem ansprechendes Niveau und hohe Besucherzahlen bescheinigt werden können. werden
Nur ca. 8 - 10 % seines jährlichen Haushaltsvolumens kann der Trägerverein durch Zuschüsse der Stadt und durch Sponsoren abdecken, d. h. gut 90 % des Haushaltsvolumens sind mit den Einnahmen aus dem Kartenverkauf zu refinanzieren. Da die aktiven Mitglieder des Kulturrings rund 6.000 ehrenamtliche Stunden pro Jahr leisten, entstehen keine Personalkosten und so können die Einnahmen ausschließlich für die Deckung der Kosten von Veranstaltungen (Technik, Gagen, Tantiemen, Gema-Gebühren, Mehrwertsteuer etc.) eingesetzt werden. Die Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten für das Gebäude werden von der Stadt Wahlstedt getragen.
Träger bzw. Eigentümer des Theaters ist die Stadt Wahlstedt. In den nächsten Jahren stehen erhebliche Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen bevor, gerade im Bereich des Daches und der Abluftanlage.
Die Stadt Wahlstedt machte im Gespräch mit der Verwaltung bereits deutlich, dass die notwendigen Investitionen finanziell nicht aus eigener Finanzkraft getragen werden können.
Des Weiteren wird sich voraussichtlich das finanzielle Engagement der Sparkasse Südholstein verringern.
Der Kulturring nennt in seinem Förderungsantrag vom 2. Mai 2017 folgende aus Kreismitteln förderungswürdige Bereiche, deren Kostendeckung jeweils gefährdet ist (Details sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen):
1.) „Jugend ins Theater“
2.) Unterstützung von Senioren-Abos
3.) Zukunftsfähigkeit durch Werbung.
Das Theater Wahlstedt benötigt und beantragt zur weiteren Sicherstellung seines Angebots eine institutionelle Förderung des Kreises in Höhe von 9.000 EUR p.a.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 9.000 EUR p.a. befristet bis 30.06.2022 ab dem Haushaltsjahr 2018 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.2. demografische Entwicklung: eine altersgerechte Gestaltung des Umfelds, die eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben und an Freizeit- und Bildungsangeboten ermöglicht 6.7. fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten das vielfältige Kultur- und kulturelle Bildungsangebot im Kreis | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,4 kB
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