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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/039-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung veränderten Entwurf einer Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge in den Offenen Ganztagsschulen der Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg zu erlassen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 28.02.2017 wurde entschieden, eine mögliche Satzungsänderung zurückzustellen, um im Vorwege mit den Schulleitungen, den Schulelternvertretungen der Förderzentren sowie Vertretern der Fraktionen die veränderten Rahmenbedingungen (Preiserhöhungen) zu besprechen und ein Meinungsbild aller beteiligten Akteure zu erhalten.

Am 30.03.2017 fand in der Kreisverwaltung Segeberg dieses konstruktive Gespräch statt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Eltern sowie die Schulleitungen die Satzungen inhaltlich mittragen und befürworten.

Frau Prange, Elternvertretung der Trave-Schule, merkte an, dass im Rahmen der Sozialstaffel die vollständige vorrangige Inanspruchnahme von Pflegekassenleistungen eine erhebliche Belastung für einkommensschwache Personensorgeberechtigte darstellen würde.

 

In einem gesonderten Gespräch mit Frau Prange am 27.04.2017 konnte erarbeitet werden, dass lediglich 40% des sogenannten Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI bei Vorliegen einer Sozialstaffelermäßigung einzusetzen ist.

Dies entspricht momentan einem Geldwert von 50,00 Euro, der durch die Pflegekasse getragen wird, genau für solche Fälle (familienentlastende Dienste). Diese Leistungen werden durch die Kreisverwaltung bereits seit Jahren eingefordert.

Der Entlastungbetrag beträgt insgesamt 125,00 Euro, so dass 75,00 Euro den Personensorgeberechtigten für andere Entlastungen monatlich zur Verfügung stehen.

Dieser Wert wird durch die Fachdienstleitung Soziale Sicherung ebenfalls als ausgewogener Wert angesehen.

Die Änderung in der Satzung wurde nunmehr in diese Vorlage eingespeist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Mit erstmaligem Erlass der Satzung sind bisher nicht angefallene Ausgaben für die Anwendung einer Sozialstaffel zu erwarten. Eine genaue Berechnung dieser im Wesentlichen einkommensabhängigen Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Verwaltung wird sich aber bis zur Sitzung des BKS um eine belastbare Prognose bemühen. Im Übrigen werden die zu erwartenden Mehrausgaben der Sozialstaffel um die zu erwartenden Mehreinnahmen aus den Beiträgen für die OGS und die Mittagsverpflegung gemindert.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

1.1  arbeitet als modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich, effektiv, leistungs- und bürgerorgientiert

6.3. sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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