Drucksache - DrS/2017/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Ausrichtung Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Geflüchtete in Warder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
22.06.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gemeinschaftsunterkunft in Warder ab 2018 ein Konzept zu entwickeln mit der Zielsetzung, für die anerkannten Geflüchteten eine wirksame Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum und der Stärkung der eigenen Kompetenzen als Mieter/in anzubieten. Die Kommunen des Kreises sind in diesen Prozess einzubinden. Weiterhin sind die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Beginn des Jahres 2016 hat der Kreis Segeberg die Anerkennung der Gemeinschaftsunterkünfte in Schackendorf und Warder beim Land beantragt. Während die Anerkennung für Schackendorf schriftlich vorliegt, konnte für Warder bisher nur eine mündliche Zusage für eine Anerkennung bis zum 31.12.2017 erreicht werden. Die Modalitäten sind noch nicht verbindlich abgestimmt.
Das Ministeriums verweist auf die aktuelle Zugangssituation im Bereich der Geflüchteten, die deutlich schnelleren Verfahren beim BAMF sowie die Abarbeitung von Altfällen mit den damit verbundenen Rechtskreiswechseln in das SGB II bzw. zum Jobcenter und sieht damit den Bedarf für eine zweite anerkannte Gemeinschaftsunterkunft im Kreis Segeberg kritisch. Die GU in Schackendorf soll nach den Vorstellungen des Landes mit ca. 80 Geflüchtete im Verfahren und die GU in Warder für ca. 60 Geflüchtete im Verfahren belegt sein.
Beide Gemeinschaftsunterkünfte sind zurzeit gut belegt. Das Problem, das kreisweit und auch landesweit auftritt ist, dass es sehr schwierig ist, für die anerkannten Geflüchteten eigenen Wohnraum zu finden. Sobald die Anerkennung vorliegt, sind die Geflüchteten gehalten, sich um eine Wohnung zu bemühen. Dies gilt auch für die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften. In den Gemeinschaftsunterkünften bemühen sich ca. 50 anerkannte Geflüchtete mit Unterstützung der Hausleitungen um eine Wohnung. Der Kreis ist grundsätzlich gehalten, diese Menschen in die Obdachlosigkeit zu entlassen, da die anerkannten Gemeinschaftsunterkünfte nur für Geflüchtete im Verfahren zur Verfügung stehen sollen. Damit würde die Obdachlosigkeit auf die Kommunen verschoben; aus diesem Grunde wurde davon bisher Abstand genommen. Es gelingt somit aufgrund dieser Entwicklung nicht, die vom Land geforderte Anzahl von Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften aufzunehmen, so dass die ersten Bescheide hinsichtlich der Verpflichtung in eigenen Wohnraum umzuziehen, in diesen Tagen an die betroffenen Geflüchteten gehen.
Zwischenzeitlich wurden die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises erfolglos um Unterstützung gebeten, da sich auch in den von den Kommunen angemieteten Wohnungen vielfach Geflüchtete mit einer Anerkennung befinden.
Das „Wohnen“ ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung. Wenn Menschen aus einer anderen „Wohnkultur“ kommen, stellt dies eine besondere Herausforderung dar und wird auch von der Öffentlichkeit kritisch begleitet. Vermieter haben in einigen Fällen selbst negative Erfahrungen gemacht oder aber davon gehört und sind vielfach nur bereit an Geflüchtete zu vermieten, wenn ein Amt als „Ausfallbürge“ dahinter steht. Der erste Schritt, der Anruf beim Vermieter, scheitert in vielen Fällen schon an der Verständigung. Der Personenkreis der Geflüchteten bedarf einer intensiven Unterstützung und Begleitung, damit einer der wichtigen Schritte in ein selbstbestimmtes Leben und damit die Integration in die deutsche Gesellschaft gelingen kann.
Im Kreis Segeberg gibt es bereits die Wohnungsnotlagenberatung über das Diakonische Werk Altholstein, die für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen unterstützend tätig ist.
Die Verwaltung schlägt vor, in der Gemeinschaftsunterkunft in Warder ein Angebot für Geflüchtete mit einer Anerkennung und einer Bleibeperspektive aufzubauen, die keinen Wohnraum finden. Dazu können gehören:
- die Unterstützung bei der Wohnungssuche (ggf. durch die Wohnungsnotlagenberatung )
- ein Wohntraining
- die intensive Begleitung durch das Jobcenter; im Idealfall eine Verbindung von Wohnen und Arbeiten
- Eine „Nachsorge“, wenn Wohnraum gefunden wurde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Werden noch beschrieben für 2018
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
