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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN und CDU beantragen, der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt die Einführung der im Antrag genannten Interventionsmaßnahmen bei gemeldeter häuslicher Gewalt im Kreis Segeberg mit Zuständigkeit des KIK und deren Durchführung nach KAST für die vorläufige Dauer von zwei Jahren durch die Ko-Finanzierung des Kreises Segeberg zur Schließung von Finanzierungslücken nach gegebenen Aufstellungen des Finanzrahmens in Anlehnung an „Konzeptskizze THG“3 von KAST

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die in Bad Segeberg ansässige sowie kreisweite Frauenfachberatungsstelle „Frauenzimmer e.V.“ hält zurzeit in ihrer Aufgabe als eine Trägerin von KIK mit Frau Eibelshäuser eine KIK-Koordinatorin vor, die oben beschriebene Fälle u.a. in Zuständigkeit bzw. mit fachlich versierten Ausführungen zum genannten Konzept für den Kreis Segeberg bearbeiten und begleiten kann.

 

Frau Eibelshäuser wird auf Wunsch der Fraktionen BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN und der CDU am 18.05.2017 den Sozialausschuss besuchen und von ihrem speziellen Aufgabengebiet im Rahmen

 

der zu leistenden Arbeit ihre fachliche Expertise und die des Netzwerkes bei häuslicher Gewalt auf Basis des Konzeptes erklären.

Sie wird auch darauf eingehen, warum diese vom Land Schleswig-Holstein offiziell anerkannten Interventionsmaßnahmen bisher im Kreis Segeberg aus Gründen mangelnder, finanzieller Unterstützung nicht ausgeführt wurden.

 

Eine erste Kostenaufstellung zur Orientierung der für den Kreis zu adressierenden bzw. potenziell zu tragenden Finanzierungslücken liegt diesem Antrag mit einem Auszug aus der Konzeptskizze von KAST (vertraulich übersendete Unterlage) aus der Zusammenarbeit des Frauenzimmer e.V. mit KAST respektive KIK vor.

 

Die Fraktionen BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN und die CDU beantragen entsprechende Finanzierungen durch den Kreis Segeberg zu den in Zukunft variabel bzw. unbestimmt auftretenden Finanzierungslücken aus den Häufigkeiten von akquirierten Maßnahmen, vorerst für die Dauer von zwei Jahren.

Dieser Zeitrahmen steht als Implementierungsphase, innerhalb der vom Kreis Segeberg die erfolgten Umsetzungen der Maßnahmen erfasst werden und weitere FinanzmittelgeberInnen für die Fortsetzung des Konzeptes gewonnen werden.

 

Der Kreis Segeberg ist damit auch zuständig, aus welchen Mitteln (Eigen- oder Fremdmittel, ggf. Beteiligungen zu Kreismitteln) nach erfolgreichem Ablauf von zwei Jahren die Interventionsmaßnahmen mit Bezuschussung weiter getragen würden.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich im zuständigen Fachausschuss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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