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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der OVG-Ausschuss nimmt die dargestellten Ausführungen zur Landesrahmen-vereinbarung und die Antragsstellung auf Präventionsgelder für ein Netzwerk „Kinder psychisch kranker/suchtkranker Eltern“ zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsstellung durchzuführen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der § 1 des Schleswig-Holsteinischen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG SH) beschreibt als ein Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), dass im Rahmen seiner Aufgaben insbesondere auf gesunde und gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und die Vermeidung von Gesundheitsrisiken hingewirkt werden soll.

Der ÖGD wird beauftragt (§ 2, Abs. 1 GDG) die Zusammenarbeit mit allen von gesundheitlichen Fragen betroffenen Behörden und Leistungsträgern zu fördern und auf eine Koordination hinzuwirken. Im Hinblick auf das neue Bundespräventionsgesetz von 2015 sehen wir uns zu einer engen Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren verpflichtet: Krankenkassen, Trägern der Rentenversicherung, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Land Schleswig-Holstein.

Die Präambel der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gibt vor, dass die Kommunen, die für Gesundheitsförderung und Prävention Verantwortung tragen, zu beteiligen sind. Die Kommunen verfügen mit ihren Gesundheitsämtern in den regionalen Bezügen über langjährige Praxiskompetenz. Das Gesundheitsamt initiiert, steuert und begleitet gesundheits-förderliche Maßnahmen und Aktivitäten in sämtlichen Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger als unabhängige Instanz (vgl. § 5 GDG SH).

Zur Unterstreichung der  Bedeutung einer landesweiten Präventionsstrategie ist der Schleswig-Holsteinische Landkreistag  der Landesrahmenvereinbarung beigetreten.

Um der gesetzlichen Verantwortung als Koordinator in der Gesundheitsförderung gerecht zu werden, fand ein Zusammentreffen der Vertreterinnen und Vertreter des ÖGD aus Kreisen und kreisfreien Städten statt. Es wurde eine gemeinsame Präventionsstrategie diskutiert. Im Rahmen dieser Fachdiskussion wurde der Schwerpunkt seelische Gesundheit innerhalb des Gesundheitszieles „Gesund Aufwachsen“ für das Land Schleswig-Holstein priorisiert.

Es wird beabsichtigt, einen Antrag auf Bewilligung von Geldern für die Einrichtung eines Präventionsnetzwerkes für Kinder psychisch kranker / suchtkranker Eltern  bei den Trägern der LRV SH (Krankenkassen, Unfallkasse, Rentenversicherungsträger) gemäß § 5 Landesrahmenvereinbarung zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Es werden Gelder in Höhe von ca. 100.000 Euro verteilt auf einen Zeitraum von 3 Jahren durch den Kreis Segeberg bei der Steuerungsgruppe der Landesrahmenvereinbarung SH zum Bundespräventionsgesetz beantragt.

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        gemäß Punkt 5.9 des Strategiepapiers verstärkt der Kreis seine

       Präventionsarbeit damit

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

        Bei dem Projekt werden Kinder unterstützt, die gefährdet sind, eine psychische

        Behinderung zu entwickeln. Gleichzeitig werden chronisch psychisch oder suchtkranke

        Eltern in ihrer Beziehung zu den eigenen Kindern gestärkt.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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