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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 22.03.17 tagte der Abfallwirtschaftsausschuss beim WZV. Nachfolgend sind die Arbeitsergebnisse zusammengefasst vorgestellt:

 

Laufende Modellversuche

PlusTonne: Der Versuch soll zunächst unverändert fortgeführt werden. Die politische Situation und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sprechen sowohl gegen das Einsammeln der orangefarbenen Tonnen, mit denen der WZV Präsenz zeigt, als auch gegen ein Ausweiten des Testgebietes. Die weitere politische Entwicklung wird aufmerksam beobachtet und ggf. entsprechend reagiert.

Strauchgut: Der laufende Modellversuch wird zum 31.12.2017 beendet. Anhand der im Testgebiet gesammelten Erfahrungen und des in den letzten Jahren veränderten Kundenanspruchs wird die Fachabteilung einen Vorschlag zur Neuordnung der Strauchgutsammlung erarbeiten, der den WZV-Gremien dann zur Zustimmung vorgelegt werden wird. In der Übergangszeit werden die Recyclinghöfe schrittweise für die stark angefragte Selbstanlieferung geöffnet.

 

Schadstoffmobil

Das bislang eingesetzte Schadstoffmobil ist aufgrund gravierender technischer Mängel nicht mehr einsatzfähig; eine Reparatur nicht wirtschaftlich. Um weiterhin vor Ort in den Gemeinden Präsenz zu zeigen und den lukrativen Einsatz im gewerblichen Bereich weiter ausbauen zu können, hat der AWIA der Neuanschaffung eines Schadstoffmobils zugestimmt. Die genaue zukünftige Ausgestaltung der mobilen Schadstoffsammlung wird derzeit überplant. Es zeichnet sich eine Haustür-Abholung ab.

 

Tonnenhänger-Aktion zur Steigerung der Bioabfallmengen

Seit der Einführung des BioPlus-Tarifsystems im Jahr 2013 konnten bereits signifikante Steigerungen der Bioabfallmengen im Kreis Segeberg erreicht werden. Mittlerweile nutzen über 80 % der Haushalte eine Biotonne. Dies ist unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine erfreuliche Entwicklung. Wie bereits in der vorausgegangenen Sitzung des UNK berichtet, hat jedoch die jüngste Abfallanalyse, durchgeführt in 2016, ergeben, dass noch immer zu hohe Anteile an organischen Abfällen in der Restmülltonne entsorgt werden. Das Potential der Biotonne wird insbesondere bei den Küchenabfällen noch nicht ausgeschöpft.

Daher hat die Fachabteilung einen Tonnenhänger entwickelt, der ab Ende Mai verteilt werden soll. Ziel ist es, die Kundinnen und Kunden zu überzeugen, ihre Bioabfallmengen (genauer) zu trennen sowie ggf. eine neue oder größere Biotonne zu bestellen. Als Anreiz erhalten die ersten 200 Besteller im Aktionszeitraum 01.06. – 01.08.2017 ein kleines Bioabfalltrennsystem für die Küche. Dieses soll in Zukunft auch preisgünstig beim WZV erhältlich sein. Der WZV möchte seinen Kundinnen und Kunden das Trennen und Aufbewahren der Bioabfälle so angenehm wie möglich machen.

Darüber hinaus sind weitere begleitende Maßnahmen zum Thema Bioabfall, etwa in Schulen und Kitas, in Planung.

Vorgestellt wurde die Aktion im Rahmen eines Pressegesprächs am 23.05.2017 im Wiemersdorf.

 

Neukalkulation BioPlus-Tarifsystem

Wie in der vorangegangenen Sitzung bereits berichtet, laufen derzeit die begleitenden Berechnungen für die Neukalkulation der Abfallentgelte für die nächsten, voraussichtlich drei Jahre. Ein neuer Sachstand hat sich noch nicht ergeben.

 

DGUV Branchenregel Rückwärtsfahren

Wie in der letzten UNK-Sitzung bereits berichtet, hat der WZV in den vergangenen Monaten eine Dokumentation sowie  Gefährdungsbeurteilung aller bekannten Rückwärtsstrecken im Kreisgebiet sowie einen Maßnahmenkatalog zu deren Entschärfung oder Vermeidung erarbeitet.

Bei allen (geplanten) Schritten steht der Servicegedanke immer im Vordergrund. Für die betroffenen Kunden soll es so weit wie nur irgendwie möglich keine grundsätzlichen Einschränkungen am bisherigen gewohnten Leistungsstandard geben. Die bisherigen Bereitstellungsplätze der Abfallgefäße, so das erklärte Ziel, sollen, auch unter Einbringung von baulichen und technischen Veränderungen, nach Möglichkeit erhalten bleiben. Wo immer es möglich ist, wurden z.B. alternative Strecken gefunden oder Wendeplätze eingerichtet.

Alle Maßnahmen sollen in enger Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern umgesetzt werden.

Nunmehr beginnt die aktive Phase der Umsetzung. Im Rahmen des bereits oben erwähnten Pressegesprächs in Wiemersdorf am 23.05.2017 wurde der Öffentlichkeit mit der Straße Bäckertwied ein Beispiel für die logistischen Änderungen vorgestellt. Hier wird der Abfuhrplatz an die Hauptstraße verlegt.

 

Bundestag und Bundesrat verabschieden Verpackungsgesetz

Am 30.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das Verpackungsgesetz verabschiedet. Der vom Bundesumweltministerium erarbeitete und im Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde auf Empfehlung des Umweltausschusses noch in kleineren Punkten abgeändert.

Das privatwirtschaftliche System der Verpackungsentsorgung wird beibehalten. Eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten und die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Verbesserung des Vollzugs sind im Gesetz festgeschrieben. Die Ausweitung der kommunalen Einflussmöglichkeiten bei der Sammlung fällt bedauerlicherweise geringer aus, als dies in der Diskussion um ein Wertstoffgesetz immer wieder vorgesehen war. Der VKU hat sich immer wieder für eine grundlegende Neuordnung unter deutlich stärkerer kommunaler Führung stark gemacht. Auch das neue Gesetz wird nach Ansicht der kommunalen Abfallwirtschaft keine Trendwende hin zu einer wirklich ökologisch nachhaltigen Verpackungsentsorgung bringen.

Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das neue Gesetz eingelegt. Damit kann das neue Gesetz zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

 

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