Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/092

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Lenkungsgruppe des Investitionsprogrammes die wohlwollende Überprüfung des Antrages nach Ausschöpfung möglicher weiterer Zuwendungsgeber (z.B. Mittel der Investitionsbank, Holsteins Herz, Beantragungen bei Stiftungen, etc.) im Anerkenntnis der besonderen kreisweiten Bedeutung des Theaters für die Region und deren kulturellen Stellenwert.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wahlstedt stellte am 05.05.2017 einen Antrag zur Förderung der geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahme des „Kleinen Theaters am Markt“ in Wahlstedt aus dem Investitionsprogramm des Kreises Segeberg.

Sie können der Drucksache DrS/2017/087 allgemeine Aussagen zu diesem Theater entnehmen.

Die Stadt Wahlstedt übernimmt alle Kosten der laufenden baulichen Unterhaltung und Modernisierung. Die Betriebskosten werden durch den „Kulturring Wahlstedt und Umgebung e. V.“ getragen (vgl. Drs/2017/087).

Das Haus, welches seit 1956/57 besteht, hat deutliche Schäden im Bereich des Daches.

Im Zuge einer notwendig neu zu schaffenden Dachkonstruktion ist ebenfalls der Einbau einer neuen Lüftungsanlage geplant, um aktuell sinnvolle energetische Effekte erzielen zu können und zukunftsgerichtet aufgestellt zu sein.

Bis dahin geht die Stadt Wahlstedt von einem Kostenvolumen von insgesamt 1.794.400,00 Euro aus, wobei sie 90% der Kosten aus dem Investitionsprogramm des Kreises Segeberg beantragt.

 

Kosten für lufttechnische Anlagen (Gruppe 3) u. Gebäudeautomation (Gruppe 8)

   200.400,00 €

Kosten für Sicherungs- und Abbrucharbeiten

     40.000,00 €

Kosten für Roh- und Ausbaugewerke, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten (680 m²/5.500 m²)

1.190.000,00 €

Ingenieurhonorare für lufttechnische Anlagen

     45.000,00 €

Ingenieurhonorare für Gebäudeautomation

     14.000,00 €

Ingenieurhonorar für Tragwerksplanung und -prüfung

     30.000,00 €

Architektenhonorar

   112.000,00 €

Zwischensumme:

zzgl. 10 % für Unvorhergesehenes (rd.):

1.631.400,00 €

   163.000,00 €

Brutto-Gesamtkosten: (rd.):

1.794.400,00 €

 

Die Stadt ist kurz- sowie mittelfristig nicht in der Lage, diese aus Eigenmitteln zu bestreiten.

Ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisungen nach § 13 FAG (Finanzausgleichsgesetz) wurde durch das Land Schleswig-Holstein negativ beschieden. 

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bisher eine Befassung von Investitions-kostenzuschüssen im kulturellen Bereich nicht stattgefunden hat und kurzfristig nach bisheriger Terminplanung nicht erfolgen soll.  

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        5.2. demografische Entwicklung: eine altersgerechte Gestaltung des Umfelds,

       die eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben und an Freizeit- und

       Bildungsangeboten ermöglicht

 

       6.7. fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten das vielfältige Kultur- und kulturelle

       Bildungsangebot im Kreis

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...