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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Regelkindergartengruppen haben jeweils 20 Plätze. Die Träger können in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder erhöhen.

Eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch erst ab dem 23. bis max. 25. Kind erforderlich (§ 6 Abs. 2  Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO).

Diese Ausnahmen werden befristet bis max. zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07. eines Jahres) in vielen Fällen nur für wenige Monate erteilt.

 

In den meisten Fällen sind unterjährige Zuzüge von Kindern und die Erfüllung von Rechtsansprüchen auf Förderung in Tageseinrichtungen (§ 24 Sozialgesetzbuch VIII) Grund für eine Gruppengrößenerhöhung.

Schriftliche Stellungnahmen des Beirates (nach § 18 Kindertagesstättengesetz - KiTaG) sind dem Antrag beizufügen. Es kommt dabei nicht auf die Zustimmung des Beirates an. Auch bei ablehnender Stellungnahme kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

  1. Ausnahmegenehmigungen zu Gruppengrößen in Regelkindergartengruppen im Kreis Segeberg per 01.06.2017

 

Ort

Gruppen und Größen

Anzahl Ausnahmen

Norderstedt

2 x 25 Kinder

2 x 3 Kinder

Gesamt

2 Gruppen

6 Kinder

Kaltenkirchen

4 x 23 Kinder

4 x 1 Kind

 

1 x 25 Kinder

1 x 3 Kinder

Gesamt

5 Gruppen

7 Kinder

Wahlstedt

1 x 23 Kinder

1 x 1 Kind

Gesamt

1 Gruppe

1 Kind

Ellerau

4 x 25 Kinder

4 x 3 Kinder

 

3 x 24 Kinder

3 x 2 Kinder

Gesamt

7 Gruppen

18 Kinder

Henstedt-Ulzburg

3 x 25 Kinder

3 x 3 Kinder

 

5 x 24 Kinder

5 x 2 Kinder

 

5 x 23 Kinder

5 x 1 Kind

Gesamt

13 Gruppen

24 Kinder

Amt Bad Bramstedt-Land

 

 

Hitzhusen

1 x 25 Kinder

1 x 3 Kinder

Gesamt

1 Gruppe

3 Kinder

Amt Itzstedt

 

 

Itzstedt

1 x 23 Kinder

1 x 1 Kind

Seth

1 x 24 Kinder

1 x 2 Kinder

Gesamt

2 Gruppen

3 Kinder

Amt Trave-Land

 

 

Glasau

1 x 25 Kinder

1 x 3 Kinder

Klein Rönnau

2 x 25 Kinder

2 x 3 Kinder

Negernbötel

1 x 24 Kinder

1 x 2 Kinder

Neuengörs Kita Rasselbande

2 x 25 Kinder

2 x 3 Kinder

Neuengörs Ev. Kita

1 x 25 Kinder

1 x 3 Kinder

Seedorf

1 x 23 Kinder

1 x 1 Kind

Wensin

1 x 25 Kinder

1 x 3 Kinder

Gesamt

9 Gruppen

24 Kinder

Kreis Segeberg

40 Gruppen

86 Kinder

von

rd. 350 Gruppen

6.851 genehmigten Plätzen

 

 

86 von 6.851 betreuten Kindern = 1,3 % der insgesamt betreuten Kinder, mithin ein sehr geringer Anteil genehmigter Überbelegungen, jedoch örtlich unterschiedlich.

 

 

  1. Ausnahmegenehmigungen bei vergleichbarer Qualifikation bzgl. des päd. Personals in Kindertageseinrichtungen gem. § 2 Abs. 2 Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)

 

In den meisten Fällen benötigen Erzieherassistentinnen eine Ausnahmegenehmigung (lediglich SPA und Kinderpflegerin ist in der KiTaVO als päd. Zweitkraft namentlich aufgeführt) bzw. Mitarbeitende, die in EU-Ländern einen pädagogischen Abschluss erworben haben.

Die Ausnahmen werden auf Antrag einrichtungsbezogen erteilt und ersetzen keine Ausbildungsabschlüsse.

Vielfach sind Kräfte im dualen System (Kita und Fachschule), um einen Abschluss als Erzieherin zu erwerben und können auf Antrag, eine Ausnahme erhalten, z.B. im Jahr vor der Abschlussprüfung, in einer Einrichtung, in welcher diese tätig sind, als weitere pädagogische Kraft (Zweitkraft) eingesetzt zu werden.

 

Die Ausnahmen sind aus Gründen eines Fachkräftemangels beantragt worden, weil sich nicht ausreichend komplett ausgebildete Kräfte bei den Einrichtungsträgern bewerben. Ein weiteres Problem ist die relativ kurze Verweildauer vieler Mitarbeitender (z.B. Erzieherinnen) in den Kitas.

 

Kalenderjahr

Anzahl Ausnahmegenehmigungen

2011

9

2012

10

2013

44

2014

13

2015

18

2016

26

2017 (bis Ende April)

10

 

 

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