Drucksache - DrS/2017/077
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Government-Strategie der Kreisverwaltung Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Harder, Frederike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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09.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die anliegende Strategie des Kreises Segeberg zum E-Government zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte der Strategie umzusetzen und über den Verlauf der Umsetzung zu berichten. Des Weiteren hat die Verwaltung die Strategie ggf. regelmäßig den aktuellen Geschehnissen anzupassen und informiert den Hauptausschuss hierüber. Zu Beginn des Jahres 2022 hat ein Abschlussbericht zu der Umsetzung der Strategie zu erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat sich entschieden, gezielt E-Government in seiner Verwaltung zu implementieren und voranzutreiben. Die Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltung für Bürger/innen und Unternehmen hat sich bereits in der Vergangenheit verändert und wird es in Zukunft voraussichtlich noch stärker tun. Kundenorientiertes Verwaltungshandeln rückt dabei auch für den Kreis Segeberg immer stärker in den Fokus.
Durch die anhängende E-Government-Strategie trägt der Kreis Segeberg der Veränderung der Zeit Rechnung.
Durch die Umsetzung von E-Government mit Hilfe digitaler Unterstützung im Kreis Segeberg sollen Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns gesteigert werden. Es erfolgt eine Verbesserung der Qualität der Leistungserstellung und des Weiteren arbeitet die Verwaltung schneller, wirksamer, transparenter und wirtschaftlicher.
Bereits in der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg begonnen, bestehende Prozesse im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung umzustellen. Aufgrund von Wünschen aus den einzelnen Bereichen der Verwaltung sowie der Verwaltungsleitung, aber auch gesetzlichen Vorgaben müssen die zukünftigen Projekte des Kreises Segeberg aufeinander abgestimmt werden, um jedem Projekt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen zu können.
In der vorliegenden Strategie wird die geplante Ausrichtung des Kreises Segeberg zum E-Government bis in das Jahr 2021 dargestellt. Die Bedeutung von E-Government, Ziele und Nutzen, Inhalte sowie Hinweise zur Umsetzung werden erläutert. Der Ausblick in das Jahr 2021 wird in dem Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Projekte in der Anlage B konkretisiert.
Im zweiten Schritt nach der Veröffentlichung der E-Government-Strategie wird die konkrete Umsetzung der Teilprojekte erfolgen. Hierbei werden die fachlich betroffenen Organisationseinheiten bei der Planung und Umsetzung durch die Fachdienste Personal und Organisation sowie Informations- und Kommunikationsmanagement unterstützt. Entsprechende Schulungen der Mitarbeiter/innen werden erfolgen.
Ohne eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung ist eine Umsetzung der Strategie nicht möglich. Neue Programme und Software müssen beschafft, Schulungen gegeben und Projektbegleitungen sichergestellt werden. Des Weiteren kann die Umsetzung der Projekte nicht allein durch vorhandenes Personal geleistet werden. Beispielsweise hat das Jobcenter Segeberg für die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems vier zusätzliche Stellen benötigt. Das Land Baden-Württemberg plant für die Einführung der E-Akte mit einem Projektteam von insgesamt elf Personen. Eine genaue Analyse über die finanziellen und personellen Aufwendungen wird beim Kreis Segeberg noch erfolgen und in die jeweiligen Haushaltsberatungen für das kommende Jahr eingebracht.
Bei E-Government handelt es sich um eine Daueraufgabe, weshalb die Verwaltung seine Strategie insbesondere inkl. des Zeitplans in den kommenden Jahren entsprechend den aktuellen Gegebenheiten und Planungen anpassen wird. Hierüber und über den Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte wird sie die Politik regelmäßig informieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind noch zu beziffern.
Die benötigten finanziellen und personellen Ressourcen werden jeweils in den Haushaltsplanungen berücksichtigt.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; (vgl. Ziffer 2 der E-Government-Strategie) In der Ziffer 1.4 der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg ist festgelegt, dass die Kreisverwaltung Segeberg durch den verstärkten Einsatz des E-Governments und der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien die Standortattraktivität und Kundenfreundlichkeit des Kreises steigern soll. |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein
|
X | Ja |
Eine Berücksichtigung erfolgt bei der konkreten Umsetzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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280,2 kB
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