Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/073

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Maßgabe, dass die Auftragssumme 20.000 € (netto) nicht übersteigt, wird der Sozialausschuss ermächtigt, abschließend über die Zuschlagserteilung im Ausschreibungsverfahren „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“ zu entscheiden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 29.09.2016 hat der Sozialausschuss die Kreisverwaltung beauftragt, die Dienstleistung „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“ in Form eines beschränkten Vergabeverfahrens mit Interessensbekundungsverfahren auszuschreiben (DrS/2016/177). Das Verfahren ist abgeschlossen, so dass der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2017 über den Zuschlag entscheiden kann.

 

An sich trifft der Hauptausschuss auf Empfehlung des Sozialausschusses die abschließende Entscheidung. Allerdings wäre dieser Beschluss erst in der Sitzung am 27.06.2017 möglich. Unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften könnte demzufolge die Erteilung des Zuschlages an die/ den Bewerber/-in erst Mitte Juli erfolgen. Im Hinblick auf die Sommerferien könnten daher ggf. die relevanten Daten erst ab September ermittelt werden. Die endgültige Festlegung der Angemessenheitsgrenzen wäre dann erst im Jahr 2018 möglich.

 

Die derzeit gültigen Angemessenheitsgrenzen wurden auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2013 ermittelt und dürften die Realität auf dem regionalen Wohnungsmarkt nur noch sehr eingeschränkt darstellen. Daher wurden das Jobcenter und die kommunalen Sozialämter von der Kreisverwaltung gebeten, bei Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen im Einzelfall besonders intensiv zu prüfen, ob eine Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten in Betracht kommt. Dieses Vorgehen dürfte allerdings zu einem finanziellen Mehraufwand für den Kreis führen.

 

Die nur eingeschränkt realitätsnahen Angemessenheitsgrenzen führen zu Rechtsunsicherheit sowohl beim Jobcenter und den Sozialämtern, aber auch bei den leistungsberechtigten Personen. Insofern sollte die Ermittlung aktueller Angemessenheitsgrenzen zeitnah erfolgen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Sozialausschuss ermächtigt wird, abschließend über die Zuschlagserteilung zu entscheiden.

 

Aus der Auswertung der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens eingereichten Angebote ergibt sich, dass Kosten in Höhe von max. 20.000 € (netto) anfallen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

Loading...