Drucksache - DrS/2017/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII im Kreis Segeberg nach dem vorgelegten Rahmenkonzept für die Teilbereiche Erziehungs-hilfen, Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Schule-Jugendhilfe.
Die Arbeitsgemeinschaften sollen sich erstmals 2017 treffen. Weitere Sitzungen sollen regelmäßig mind. 2 x jährlich bzw. nach Maßgabe der noch zu erstellen Geschäftsordnungen stattfinden. In diesen wird u.a. auch geregelt, ob sich die jeweilige AG78 regional oder kreisweit zusammenkommt.
Dem Jugendhilfeausschuss wird anlassbezogen aus den AG78 berichtet sowie spätestens zur zweiten Sitzung im Jahr ein Jahresbericht über die Tätigkeiten der AG78 im jeweiligen Vorjahr vorgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
(aus dem SGB VIII)
Eine Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (AG78) soll Veränderungen in der Jugendhilfelandschaft sowohl nach Bedarf als auch im Angebot erkennen, analysieren und daraus Handlungsschritte ableiten. Dazu gehört auch ein aufeinander abstimmen und koordinieren der jeweiligen Trägerangebote.
Eine AG78 ist kein beschlussfassendes Gremium und hat für seine Mitglieder keine bindende Wirkung.
Die AG78 steht nicht im Gegensatz zum Jugendhilfeausschuss, ist diesem auch nicht unter oder übergeordnet, kann jedoch als ihn beratendes Gremium fungieren.
Im Kreis Segeberg gab es bereits in der Vergangenheit Bestrebungen, sogenannte „AG78“ einzurichten, z.B. im Jahr 2011zum Themenkreis Hilfen zur Erziehung (aus dem dann die Trägerversammlung zur Sozialraumorientierung wurde). Die meisten dieser Versuche hatten keinen längerfristigen Bestand, lediglich die AG78 Frühe Hilfen konstituierte sich dauerhaft. Ein weiteres in seiner Absicht in etwa den AG78 vergleichbares Gremium bilden die Kuratorien zum Beratungswesen, wobei das Aufgabenfeld aber weit über das Gebiet der Jugendhilfe hinausgeht.
Im Kreis Segeberg sollen nun sowohl in Struktur wie Zusammensetzung unterschiedliche anlass- und themenbezogener Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Sie können regional oder kreisweit zusammenkommen (vgl. Aufbau der AG78 „Frühe Hilfen“). Im Einzelnen sollen sie sich mit folgenden Arbeitsgebieten befassen:
Titel | Themen / Inhalte | Mitglieder immer: Jugendamtsleiter und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses |
Erziehungs-hilfen | Sozialraumorientierung Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27ff SGB VIII | Freie Träger der Jugendhilfe die im Kreis Segeberg Hilfen zur Erziehung leisten |
Kindertages-betreuung | Kindertagesstätten Kindertagespflege Inklusion Integration | Träger von Kindertagesstätten und Kindertagesstellenvermittlungsstellen Familienzentren |
Kinder- und Jugendarbeit | Jugendzentren Außerschulische Jugendbildung Freizeitmaßnahmen | Verein für Jugend- und Kulturarbeit Jugendzentren Jugendberufsbildung |
Schule – Jugendhilfe | Schulsozialarbeit Schulbegleitung/-assistenz Schulische Erziehungshilfe | Schulleitungen Träger der Schulsozialarbeit Schulräte |
Frühe Hilfen | Es besteht das „Netzwerk Frühe Hilfen im Kreis Segeberg“, hierin integriert ist die kreisweite Zusammenkunft der lokalen Netzwerke Frühe Hilfen in einer Kreiskonferenz als AG78 (vgl. DrS/2015/207 und siehe http://fruehe-hilfen-kreis-se.de/). | |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Der Kreis Segeberg 5.1 stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u.a. ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln. 5.3 unterstützt und fördert die Inklusion entsprechend den Forderungen der UN-Behindertenkonvention, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören u.a. gleiche Rechte für alle (Recht auf Bildung und Erziehung, Recht auf Arbeit). 5.6 entwickelt die Sozialraumorientierung fort, 5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein, 5.8 richtet die Eingliederungshilfe an den Bedürfnissen der Menschen aus, 5.9 verstärkt seine Präventionsarbeit, 5.10 fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, Vereinen, Kita-Trägern und Schulen die Integrations- und Migrationsarbeit sowie die Betreuung und Pflege von Menschen mit Handicap, 5.12 wird Maßnahmen einleiten, um die Bedeutung der Jugendhilfe im Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken, 6.1 fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
