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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt den Aufbau eines Vertretungssystems für die Kindertagespflege im Rahmen eines zweijährigen Modellprojekts für die Region West (Stadt Kaltenkirchen sowie Ämter Kaltenkirchen-Land und Kisdorf). Das Vertretungssystem wird in Form eines „Vertretungsteams 4+1“ aufgebaut.

 

Ab dem Jahr 2017 stehen 15.000 EUR für dieses Modellprojekt zur Verfügung (Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 03.11.2016, TOP 3.5.1 Anträge der SPD-Fraktion). Die jährlichen Mehrkosten ab 2018 in Höhe von ca. 7.000 EUR zzgl. der Kosten für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden werden dem Budget für die Förderung der Kindertagespflege entnommen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kindertagespflege hat eine erhebliche Bedeutung bei der Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Kreis Segeberg werden 25 Prozent der betreuten Kinder in dieser Altersgruppe von einer Tagespflegeperson betreut, gefördert und gebildet.

 

Bei einem Ausfall der Tagespflegeperson werden die Kinder häufig in ihrem familiären Umfeld betreut. Teilweise erfolgen auch bereits Absprachen zwischen Tagespflegepersonen, um die Betreuung sicherzustellen. Durch den Aufbau und die Finanzierung eines geregelten Vertretungssystems ist beabsichtigt, die Verlässlichkeit der Betreuung bei Krankheiten oder anderen  ungeplanten Ausfällen einer Tagespflegeperson zu erhöhen. Mit den ab dem Jahr 2017 verfügbaren Mitteln ist beabsichtigt, für eine Region des Kreises Segeberg ein Vertretungssystem mit Hilfe der Fachberatung, der Tausendfüßler Stiftung, zu etablieren, um über einen Zeitraum von zwei Jahren Erfahrungen zu sammeln für eine mögliche zukünftige Ausweitung auf den gesamten Kreis.

 

Im „Vertretungsteam 4+1“ kooperieren bis zu fünf Tagespflegepersonen, die in räumlicher Nähe zueinander tätig sind. Jede Tagespflegeperson hält einen Betreuungsplatz für den Vertretungsfall frei, d.h. es werden bis zu vier Kinder gleichzeitig betreut, um ein fünftes Kind bei Bedarf sehr kurzfristig für einen kurzen Zeitraum aufnehmen zu können. Jeder Tagespflegeperson wird vom Jugendamt eine Pauschale für den freigehaltenen Platz gezahlt, die sich an der Förderung für eine wöchentliche Betreuung im Umfang von 20 Stunden orientiert. Bei fünf Tagespflegepersonen und monatlichen Kosten je Betreuungsperson i.H.v. 303,10 EUR ergeben sich somit jährliche Kosten i.H.v. ca. 18.000 EUR. Für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden erhält die Tagespflegeperson den üblichen Stundensatz in Höhe von aktuell 3,50 EUR. Die pädagogische Fachbegleitung durch die Tausendfüßler Stiftung wird im Rahmen des Modellprojekts mit jährlichen Kosten i.H.v. 4.000 EUR kalkuliert.  Für 2017 werden die Mittel auskömmlich sein, da erst gegen Mitte des Jahres mit dem Start dieser Vertretungen zu rechnen ist. Für die weitere Modellphase ab 2018 werden die zusätzlich benötigten Mittel aus dem Budget für die Förderung der Kindertagespflege entnommen.

 

Neben diesem Modellprojekt werden bei den Fachberatungen der freien Träger und im Jugendamt weitere Überlegungen für Vertretungssysteme mit der entsprechenden Finanzierung vorangetrieben. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit in einer weiteren Vorlage vorgestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

Zur Verfügung stehen jährlich 15.000 EUR für die Realisierung dieses Modellprojekts. Diese Mittel sind für 2017 auskömmlich. Ab 2018 sind jährliche Mittel im Umfang von ca. 22.000 EUR zzgl. der Kosten für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden erforderlich. Die jährlichen Mehrkosten für dieses zweijährige Modellprojekt  werden dem Budget für die Förderung der Kindertagespflege (Ansatz 2017: 2.898.000 EUR) entnommen.

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3612100

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziffer 5.1: Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

Er wird deshalb u.a.

        ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und

        den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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