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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1.  Dem Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2015/16 wird in der Fassung des Standes Februar 2017 zugestimmt.

 

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der Basis dieser Planung abzugeben.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

„Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.“ (Quelle: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S.H. S. 39, ber. S. 276)).

 

Die Schulentwicklungsplanung der Kreise zeigt Möglichkeiten und Tendenzen der regionalen Schulentwicklung auf. Sie ist eine Planungshilfe für die Kommunen und die Schulträger, welche in eigener Verantwortung  ihre detaillierte Schulentwicklungs-planung zu erstellen haben (siehe § 48 SchulG).

 

Einige unbestimmbare Faktoren machen eine zuverlässige Prognose zunehmend schwer. Dies sind beispielweise die freie Schulwahl, aber auch die Zunahme von Flüchtlingen bzw. asylsuchenden Menschen, welche in den nächsten Jahren zu anderen Zahlenwerten führen wird. 

 

Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist auch, die Erfahrungswerte der Schulträger mit aufzunehmen. Die Schulträger sind die Experten ihrer Schulen und kennen die Gegebenheiten von z. B. Neubaugebieten, Rahmenbedingungen von Schulen (z. B. räumliche Möglichkeiten, Ausstattung, pädagogische Konzepte, baulicher Zustand etc.), die Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr.

Weiterhin bestimmen sogenannte weiche Faktoren die Schulwahl, wie z. B. beliebte Schulleitungen und Lehrerkollegien, die Qualität der Ganztagsbetreuung sowie der zeitliche Umfang der Kinderbetreuung.

 

Der Kreis Segeberg hat erneut einen dialogischen Ansatz für den Planungsprozess gewählt. Die Schulträger waren dabei eingeladen, sich inhaltlich einzubringen.

 

Die Darstellung der Schulstandorte erfolgt in Form von Info-Datenblättern für jede einzelne Schule, sodass die Schulentwicklungsplanung auch als Nachschlagewerk für interessierte Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Jede einzelne Schule erhält so ein Gesicht, die Bandbreite von Schulen wird deutlich. Hierbei wurde darauf Wert gelegt, dass der Schulentwicklungsplan in seiner Aufteilung deutlich und lesbar ist. Daher erfolgt in diesem Jahr erstmals die Gliederung nach Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern.

 

Außerdem neu hinzugekommen ist die Vorstellung der Beruflichen Gymnasien im Kreis, die in den beiden Berufsbildungszentren angesiedelt sind.

 

Der Anhang (Abschnitt 4) enthält eine Übersicht, aus welchen Orten die jeweiligen Schülerinnen und Schüler kommen. Dies ist für Schulträger und Ihre Planung von großer Bedeutung.

 

Der Entwurf der Zahlen für die jeweilige Schule hat den örtlichen Schulträgern zur Stellungnahme vorgelegen. Deren Anregungen und Ergänzungen wurden vollständig aufgenommen. Die Schulräte der unteren Schulaufsichtsbehörde des Kreises haben die Ergebnisse des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen und stimmen diesem zu.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        6.1 fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des

              Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit

        6.5 wird sich in seinen Gremien mit dem Thema „Flächendeckendes Schulangebot“

              befassen und einen runden Tisch mit den Städten und Gemeinden einrichten.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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