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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen, dass dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 der Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH (VGN) zugestimmt wird. Die für 2018 entstehenden investiven Kosten für den Kreis Segeberg belaufen sich auf 585.000 Euro. Diese werden in der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt. Die investiven Kosten in Höhe von 1,1 Mio Euro für die Jahre 2019-2021 sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Herr Landrat Schröder und Herr Thomas Falck werden beauftragt, dem Umlaufverfahren

„1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017“ im Aufsichts- und Beirat der VGN zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die VGN unterhält und betreibt den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zwischen Norderstedt-Garstedt und Ulzburg-Süd. Mit Schreiben vom 15. Januar 2017 hat die Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH (VGN) den Kreis Segeberg über einen 1. Nachtrag zum Vermögensplan 2017 mit der Bitte um Zustimmung im Umlaufverfahren informiert.

Es soll eine Weichenerneuerung auf der AKN-Strecke vorgenommen werden, für die die Vertragspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Land Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg, Stadt Norderstedt) gem. Artikel 9 Abs. 3 die Kosten notwendiger Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen zu je einem Drittel tragen.

 

Diese Maßnahme war ursprünglich für 2018 geplant. Um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen, soll die Beschaffung der Weichen und die Baumaßnahme zusammen mit der AKN Eisenbahn AG und der Deutschen Bahn AG nun in 2017 vorgezogen werden. Es wird von einer Kostenersparnis in der Beschaffung der Weichen von 10-20% ausgegangen. 

 

Die Erneuerung der Weichen ist notwendig. Die Weichen sind größtenteils älter als 25 Jahre und werden vor allem im Bahnhof Ulzburg Süd überdurchschnittlich stark beansprucht. Eine Erneuerung in absehbarer Zeit ist nach Aussage der VGN nicht zu vermeiden. Die Konsequenzen einer zeitlichen Verzögerung der Maßnahme seien die Einrichtung von Langsamfahrstellen und damit einhergehend eine Verschlechterung der Taktung der Fahrten und des Bedarfs eines neuen Fahrplans. Schlimmstenfalls drohe die Streckensperrung.

 

Die bisherige Planung sah eine Bauzeit von zwei Jahren vor. Die Streckung der Maßnahme auf weitere Jahre hätte weitere Streckensperrungen zur Folge sowie eine Erhöhung der Kosten durch das Betreiben von Schienenersatzverkehr. Geschätzt würden sich die Kosten der Baumaßnahme durch Verzug um 20-25% erhöhen. 

 

Aufgrund der hohen außerplanmäßigen Ausgabe für den Haushalt 2017, die nicht nur den Kreis, sondern auch die Stadt Norderstedt und das Land Schleswig-Holstein als Vertragspartner betreffen würden, wurde eine Vorfinanzierung des Vorhabens durch die VGN mit Schreiben vom 15. Februar anvisiert. Die Kosten in Höhe von 585.000 Euro für den Kreis würden damit erst im Haushaltsjahr 2018 anfallen. Weitere investive Kosten in Höhe von 1,1 Mio Euro für weitere Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugneukäufe würden in den Jahren 2019-2021 im Haushalt des Kreises zu berücksichtigen sein. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Investitionsplan Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH (VGN) Jahre 2018-2021

Jahr

Gesamtinvestition

Anteil Kreis Segeberg

2018

1.755.000 Euro

   585.000 Euro

2019

   465.000 Euro

   155.000 Euro

2020

1.311.000 Euro

   437.000 Euro

2021

1.557.000 Euro

   519.000 Euro

Gesamt

5.088.000 Euro

1.696.000 Euro

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        Siehe Ziffern 3.10 und 3.11 der strategischen Ziele des Kreises Segeberg

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

        Der Erhalt von ÖPNV-Angeboten sorgt für Mobilität aller Menschen im Kreis                       Segeberg.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja      Bei der Neuanschaffung von Betriebsfahrzeugen wird Barrierefreiheit berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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