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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Der Bauausschuss und Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

a)      Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg in der von dem Abschlussprüfer geprüften und von diesem mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung

 

EUR

 

 

mit einer Bilanzsumme von

67.036.328,58

 

 

sowie mit

 

 

EUR

Erträgen von

12.032.934,84

und

 

Aufwendungen von

9.746.107,39

und einem Jahresüberschuss von

2.286.827,45

 

wird festgestellt.

b)      Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2015 in Höhe von 2.286.827,45 EUR wird wie folgt verwendet:

 

EUR

Zuführung zur

 

Allgemeinen Rücklage

949.028,42

Ergebnisrücklage

1.337.799,03

 

2.286.827,45

c)      Die Entlastung der Werkleitung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Werkleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluss ist gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 EigVO i.V.m. §§ 9,10 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) jährlich von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer) zu prüfen.

Durch die erfolgte Reintegration der ISE in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg tritt der Bauausschuss als zuständiger Ausschuss an die Stelle des Werkausschusses.

§ 5 Abs. 1 Nr. 9 EigVO i.V.m. § 8 der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ (Betriebssatzung) besagt, dass der Kreistag über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses beschließt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der ISE wurde von der TREUKOM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 der TREUKOM GmbH ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Dieser enthält u.a. die Bilanz zum 31. Dezember 2015, die Ergebnisrechnung, den Anhang sowie den Lagebericht.

Unter Punkt F. des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 kommt die TREUKOM GmbH zu folgender Gesamtaussage:

„In Gesamtwürdigung der zuvor unter E.III. beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundlagen sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der GemHVO-Doppik ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebes vermittelt.

Dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 der ISE unter Einbeziehung des Lageberichtes 2015 wurde durch den Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 7 des Berichtes).

 

Ergebnisverwendung

Nach der Ergebnisrechnung 2015 ergibt sich ein Jahresüberschuss i.H.v. 2.286.827,45 EUR.

Gemäß § 9 Abs. 3 der Betriebssatzung i.V.m. § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik (GemHVO-Doppik) sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor.

Die Ergebnisrücklage darf gem. § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

 

 

 

Das Eigenkapital der ISE setzt sich zum 31.12.2015 – vor Ergebnisverwendung – wie folgt zusammen:

 

31.12.2015

 

 

EUR

 

1.1 Stammkapital

4.500.000,00

 

1.2 Allgemeine Rücklage

9.200.000,00

 

1.3 Ergebnisrücklage

2.011.380,35

 

1.4 Jahresüberschuss

2.286.827,45

 

 

17.998.207,80                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

 

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2015 i.H.v. 2.286.827,45 EUR wie folgt zu verwenden:

 

EUR

Zuführung zur

 

Allgemeinen Rücklage

949.028,42

Ergebnisrücklage

1.337.799,03

 

2.286.827,45

 

Das Eigenkapital der ISE würde sich nach der Umsetzung der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung wie folgt zusammen setzen:

 

nach Ergebnis-
verwendung

 

 

EUR

 

1.1 Stammkapital

4.500.000,00

 

1.2 Allgemeine Rücklage

10.149.028,42

 

1.3 Ergebnisrücklage

3.349.179,38

 

1.4 Jahresüberschuss

0,00

 

 

17.998.207,80

 

 

 


 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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