Drucksache - DrS/2017/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Gesellschafterkreises und Änderung der Satzung der Hamburg Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- HMG
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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13.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.03.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag
stimmt der Übertragung von Geschäftsanteilen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Hamburg Marketing GmbH in Höhe von € 500,- an die Stadt Schwerin sowie zu den in der Anlage 1 enthaltenen Änderungen der Satzung der Hamburg Marketing GmbH zu.
Herr Landrat Schröder wird beauftragt, den entsprechenden Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach der Erweiterung der Metropolregion Hamburg (MRH) um die Landeshauptstadt Schwerin (siehe DrS/2015/177) soll auch der Gesellschafterkreis der Hamburg Marketing GmbH (HMG) erweitert werden. Bei der notwendigen Änderung der Satzung der HMG werden weitere fällige Anpassungen in der Satzung vorgenommen.
Seit dem 28. August 2007 ist der Kreis Segeberg Gesellschafter der Hamburg Marketing GmbH (HMG). Mit ihm waren bereits alle niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Metropolregions-Kreise sowie der Landkreis Ludwigslust (heute: Ludwigslust-Parchim) der HMG beigetreten. Nach der Erweiterung der Metropolregion Hamburg (MRH) im Mai 2014 sind auch die damals neuen Mitglieder der MRH Gesellschafter der HMG geworden. Mit der Landeshauptstadt Schwerin tritt Ende Februar 2017 ein weiterer Träger der Metropolregion bei. Analog möchte die Landeshauptstadt auch, wie die anderen Mitglieder der MRH, einen Geschäftsanteil an der HMG erwerben. Der betreffende Geschäftsanteil in Höhe von 500,- Euro soll von der Freien und Hansestadt Hamburg an die Landeshauptstadt Schwerin veräußert werden. Dazu bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter.
Im Zuge der Veräußerung des Geschäftsanteils an die Landeshauptstadt Schwerin soll die Satzung der HMG auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Auch die Satzungsänderung bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Die Satzungsänderung betreffen einerseits die Ergänzung des neuen Gesellschafters Schwerin und der Anpassung der benannten Geschäftsanteile und andererseits der Ergänzung des neu zur Holding hinzu gekommenen Hamburg Convention Bureaus (HCB) als Tochter der HMG, der Bedeutung des Hamburger Corporate Governance Kodexes und die Anwendung des Hamburger Gleichstellungsgesetzes. Zudem wurde klargestellt,
- dass keine Nachschusspflicht für die Gesellschafter besteht,
- unter welchen Aspekten keine Beschränkungen der Geschäftsführer hinsichtlich des § 181 BGB bestehen,
- dass Darlehen an die Mitglieder der Geschäftsführung, des Personals oder des Aufsichtsrates unzulässig sind,
- dass die Gründung weiterer Unternehmen o. Ä. der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen und,
- dass von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen auch auf der Internetseite der HMG zugänglich gemacht werden (Details und weitere Änderungen siehe Anlage 2 Synopse).
Ziel der Zusammenarbeit der (Land-)Kreise und Städte ist es, eine einheitliche Vermarktung der Metropolregion Hamburg national und international unter der Marke Hamburg zu erreichen. Im Aufsichtsrat der HMG vertreten zurzeit Landrat Rainer Rempe (Landkreis Harburg) und Landrat Jan Peter Schröder (Kreis Segeberg) die Interessen aller beteiligten Kreise; im Gesellschafterausschuss, der die Sitzungen des Aufsichtsrates vorbereitet, nimmt Herr Rempe stellvertretend die Interessen aller Gesellschafter der Metropolregion mit Ausnahme Hamburgs wahr.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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