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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/250-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt

 

ALTERNATIVEN

 

a)      Die Verwaltung wird mit dem Kauf des vorgenannten Grundstückes zu den genannten Konditionen beauftragt. Der Sperrvermerk wird aufgehoben.

 

b)     Die Verwaltung wird nicht mit dem Kauf des vorgenannten Grundstückes beauftragt. Die eingeworbenen Mittel bleiben weiterhin mit einem Sperrvermerk versehen.

 

c)      Die Verwaltung wird nicht mit dem Kauf des vorgenannten Grundstückes beauftragt. Die Mittel werden dem Fachbereichsbudget, soweit erforderlich, für andere Investitionen zur Verfügung gestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auszug DrS/2016/250

 

Der ISE ist durch ein Maklerunternehmen eine Grundstücks-Teilfläche zum Kauf angeboten worden, die durch ihre direkt an das BBZ Bad Segeberg, Haus A, angrenzende Lage (siehe Luftbild blau markiert) interessant erscheint. Es erscheint aus Sicht des Kreises sinnvoll, diese Fläche, wenn zunächst auch nur als Bevorratungsfläche für spätere Planungen/Erweiterungen des BBZ Segeberg, zu erwerben.

Nach letzten Verhandlungen mit den Eigentümern über den vermittelnden Makler wurden für die in Frage stehende Fläche folgende Konditionen ermittelt, zu denen die Verkäufer bereit wären, die Fläche an die ISE/den Kreis zu veräußern.

Gemarkung

Segeberg

Flur

22

Flurstück

353

Gesamtgröße

650 qm

zu erwerbende Teilfläche

500 qm

Preis / qm

€ 95

Kaufpreis

€ 47.500

zzgl. Zaunerstellung (macht Verkäufer)

€ 5.000

Kaufnebenkosten (Makler, Steuern, Vermessung etc.) ca. (16 %)

€ 8.400

Gesamtkosten ca.

€ 60.900

 

Mit den Verkäufern wurde vereinbart, dass ergänzend zum Kaufpreis Mittel zur Erstellung eines Zaunes auf dessen verbleibendem Grundstück zur Verfügung gestellt werden (€ 5.000).

 

Die Kaufpreisforderung scheint nach Prüfung im oberen Bereich angesetzt, wird jedoch als gerade noch angemessen betrachtet.

 

Zur oben genannten Vorlage ist in der Beratungsfolge

 

22.11.2016 Werkausschuss

01.12.2016 Hauptausschuss

08.12.2016 Kreistag des Kreises Segeberg

 

folgender Beschluss gefasst worden:

 

Der Werkausschuss beauftragt die ISE, dass vorgenannte Grundstück mit juristischer und haushaltsrechtlicher Wirkung, zu den vorgenannten Konditionen, im Jahr 2017 zu erwerben. Die bereitgestellten Mittel werden bis zur abschließenden Feststellung der Bebauungsmöglichkeiten mit einem Sperrvermerk versehen.

Aktueller Sachverhalt

Mit Datum vom 13. Dezember 2016 wurde durch die ISE bei der Bau- und Umweltverwaltung des Kreises Segeberg, zur Feststellung der Bebauungsmöglichkeiten, eine Bauvoranfrage nach § 66 Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (LBO) gestellt.

 

Der Antrag umfasste die drei nachfolgend aufgeführten Varianten:

 

  1. Nutzung der Grundstücksfläche zur Herstellung und Vergrößerung von Parkflächen (Lageplan: Stellplatzerweiterung)

 

  1. Nutzung zur Möglichkeit am vorhandenen Gebäudebestand anzubauen. Erhebliche Vergrößerung der Nutzung durch die Verschiebung der Grundstücksgrenzen. (Einhaltung der Grenzabstände) (Lageplan: Erweiterungsflächen Anbau)

 

  1. Erstellung eines separaten Baukörpers, beispielsweise als Hausmeister-, Lager- oder Technikgebäude (Lageplan: evtl. Hausmeisterhaus, Lager/Technikraum)

 

 

Zu 1:

Mit negativem Vorbescheid gem. § 66 LBO vom 03.02.2017 hat die untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass einem eventuellen Bauantrag hinsichtlich der Herstellung und Erweiterung von Parkflächen auf dem o.g. Grundstück nicht entsprochen werden kann. Seitens des Kreises bestehen zwar keine planungsrechtlichen Bedenken gegen die Maßnahme, jedoch hat die Stadt Bad Segeberg ihr gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen nicht erteilt. Der Umsetzung der Maßnahme wird seitens der Stadt Bad Segeberg aus Gründen des Nachbarschutzes nicht zugestimmt. Dementsprechend darf die untere Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde einen positiven Vorbescheid gegen den Willen der Stadt Bad Segeberg nicht erteilen.

 

 

Zu 2 und 3:

 

Mit Vorbescheid gem. § 66 LBO vom 06.02.2017 hat die untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass grundsätzliche Bedenken gegen die Errichtung von Anbauten oder Hausmeister-, Lager/Technikgebäude nicht erhoben werden.

 

Zur Überbauung von Flurstücksgrenzen ist eine grundbuchliche Vereinigung erforderlich bzw. eine Eintragung von Vereinigungsbaulasten möglich. Dies ist im vorliegenden Fall als unkritisch einzustufen.

 

Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen gegenüber dem Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken, gleichwohl sind die nachfolgenden Nebenbestimmungen und Hinweise zu beachten/einzuhalten.

 

  • Entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 353 (zu erwerbendes Grundstück) und 42/39 (Liegenschaft BBZ) befindet sich ein gem. § 21 (1) Ziffer 4 Landesnaturschutzgesetz i.V.m. § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützter Knick. Beeinträchtigende Bautätigkeiten, von denen bei einer Maßnahmenumsetzung auszugehen ist, können als Ausnahme zugelassen werden, sofern sie ausgeglichen werden. Eine entsprechende Genehmigung wird in Aussicht gestellt. Gleichwohl wird eine Ausgleichsmaßnahme zu weiteren Kosten führen, welche aktuell bezüglich ihrer Höhe nicht beziffert werden können.

 

 

  • Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten sind betroffene Gehölzstrukturen vor Durchführung des Bauvorhabens auf den Besatz mit geschützten Arten zu kontrollieren. Ist ein solcher Besatz vorhanden, ist die weitere Vorgehensweise mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

 

Ganz grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Bauvoranfrage kein ordentliches Baugenehmigungsverfahren ersetzt. Im vorliegenden Fall ist dies insofern bedeutsam als das es aktuell keine konkreten Planungen zur Nutzung der hier in Rede stehenden Fläche gibt und entsprechend auch nicht alle Fragen, mangels fehlender Detailinformationen, abschließend beantwortet werden können. Dies wäre erst bei einem konkreten Bauvorhaben und dem entsprechenden Baugenehmigungsverfahren möglich.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

Die Mittel stehen in Höhe von 60.900 EUR im Teilplan 1116 zur Verfügung.
 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

x

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:1116151.7821

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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