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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Übersicht:

Aktivitäten seit der letzten Ausschuss-Sitzung

Stromsparcheck Plus

Klimaschutzunterricht für Grundschulklassen

Energiebürger Henstedt-Ulzburg – weiterer VHS-Kurs startet im März

Quartierskonzept Wahlstedt beauftragt

Beratungstätigkeit für Kommunen

Beratungsveranstaltungen

Klimaschutzteilkonzept für kreiseigene Liegenschaften

Ladesäule am Kreishaus

Förderung kommunaler Ladeinfrastruktur 2017

Erster Strategischer Rahmen für Klimaschutz

Klimaschutzplan 2050

Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein EWKG

Klimaschutzprojekte 2017

Regioschau am 10. und 11.6.2017 in Bad Segeberg

Fahrradkampagne Stadtradeln

Fortführung der Klimaschutzaktivitäten

Kreisklimarat vom 8.2.2017

 


Aktivitäten seit der letzten Ausschuss-Sitzung

Stromsparcheck Plus

Das vom Kreis Segeberg initiierte Projekt wurde den sozialen Trägern BQOH und Diakonie Altholstein in Kooperation mit dem Jobcenter und den Stadtwerken Norderstedt durchgeführt. Finanzielle Unterstützung gab es außerdem vom Bund, der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein, dem Kreis Segeberg und der Schleswig-Holstein Netz AG. Das Projekt war mit über 250 gecheckten und beratenen Haushalten sowie 150 Kühlgerätetauschen sehr erfolgreich.

Leider kann das Projekt in 2017 aufgrund einer fehlenden Drittmittelfinanzierung nicht in dem bisherigen Umfang fortgeführt werden. An lediglich einem der drei Standorte kann ein ähnliches Angebot bestehen bleiben. Die Stadtwerke Norderstedt sowie das Jobcenter haben eine Möglichkeit gefunden, neue Mittel für 2017 bereitzustellen, sodass dort die Stromsparchecks weiterhin möglich sein werden - der Name wird allerdings ein anderer sein. Zwei Mitarbeiter des ursprünglichen Projekts können auf diese Weise mindestens bis Ende 2017 ihrer Tätigkeit als Strom- bzw. Energiesparhelfer weiter nachgehen. An einer längerfristigen Perspektive wird gearbeitet.

Auch am Standort Bad Bramstedt wird über eine ähnliche Lösung nachgedacht, um das Projekt unabhängig vom Bundesprojekt fortzuführen.

Der Kreis hat das Projekt in 2016 mit 4.000 € unterstützt.

Klimaschutzunterricht für Grundschulklassen

Am 10. Oktober erfolgte der Auftakt zu dem vom Kreis initiierten und finanzierten Klimaschutzunterricht für Grundschulklassen der 2. bzw. 4. Jahrgangsstufen in Großenaspe. Seitdem wurden kreisweit schon über 40 Klassen besucht. Von den 41 angeschriebenen Schulen im Kreis Segeberg haben sich bisher 52 Klassen aus 16 Schulen angemeldet. Weitere Anmeldungen werden erwartet.

 

Die Nachfrage ist aktuell größer als die zur Verfügung stehenden Mittel, weshalb in Kürze mit einer Sponsorensuche begonnen wird.

 

Auch gibt es bereits Anfragen für das nächste Schuljahr. Wir schlagen deshalb vor, diese zukunftsorientierte, frühzeitig ein Bewusstsein für den Klimaschutz erzeugende Maßnahme als eigene Position in das Haushaltsjahr 2018 aufzunehmen, da dieses Projekt die Kinder als eine zentrale Zielgruppe erreicht und somit bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein Bewusstsein für den Klimawandel und die Bedeutung des Klimaschutzes gelegt werden kann und entsprechende Gelder auch eine Investition in die Zukunft darstellen.

Auch soll über das Einwerben von Sponsorengeldern für das nächste Schuljahr ein Arbeitsheft realisiert werden.

 

Energiebürger Henstedt-Ulzburg – weiterer VHS-Kurs startet im März

Nach dem Vorbild des Kurses in Bad Segeberg (2015) findet nun ein weiterer Kurs in Henstedt-Ulzburg statt. Der Kurs startet am 7.3.2017 und soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern das nötige Basiswissen vermitteln, um aus eigenen Ideen erfolgreiche Projekte zu machen. Insgesamt 5 Präsenzabende á drei Stunden sowie eine begleitende Online-Lehrplattform sollen das erforderliche Handwerkszeug liefern. Die KlimaschutzmanagerIn begleiteten das Antragsverfahren und werden auch einen der Präsenzabende aktiv mitgestalten.
 

Quartierskonzept Wahlstedt beauftragt

Im Pilotprojekt „Energetische Sanierung der Marinesiedlung in Wahlstedt“, das von der Klimaschutzstelle des Kreises koordiniert wird, wurde ein Gutachterbüro für die Erstellung des Quartierskonzeptes beauftragt. Erste Vorgespräche zwischen Gutachterbüro, den Stadtwerken Wahlstedt als Projektträger, der Stadt Wahlstedt und dem Klimaschutzmanagement als koordinierender Stelle sind bereits erfolgt.

Das Konzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen in Verknüpfung mit dem geplanten integrierten Klimaschutzkonzept ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die Klimaschutzstelle des Kreises wird die Konzepterstellung intensiv begleiten, damit Synergien und Potentiale möglichst umfangreich genutzt und möglichst viele lokale Akteursgruppen eingebunden werden können. Für das Projekt ist eine Laufzeit von ca. einem Jahr ab März 2017 angesetzt.

Die Untersuchung dient der Bestandsaufnahme des Quartiers und der Ableitung geeigneter Maßnahmen zur energetischen Optimierung, sowie der Betrachtung der zu erwartenden Auswirkung der Maßnahmenumsetzung bspw. auf das bestehende Fernwärmenetz. Das Konzept soll ferner die Datengrundlage und den Durchführungsplan für eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur energetischen Modernisierung und CO2-armen Wärmeversorgung auf Quartiersebene bereitstellen. Es soll den Akteuren, insbesondere den Gebäudeeigentümern und den Betreibern des bestehenden Wärmenetzes als Entscheidungshilfe für anstehende und zukünftige Umsetzungen von energetischen Maßnahmen dienen. Ein wesentliches Ziel des Konzeptes ist das Aufzeigen der Umsetzungsmöglichkeiten konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen für die jeweiligen Nutzungsformen und Gebäude. Dabei sollen ggf. auch Maßnahmen zur Modernisierung der Gebäude (u.a. Barrierereduzierung, zeitgemäße Wohnungszuschnitte) erarbeitet werden. In einer gesamträumlichen Betrachtung soll eine aufeinander abgestimmte energetische Sanierung mit der Nutzung von Synergieeffekten entwickelt werden.

 

Beratungstätigkeit für Kommunen

Am 25.1.2017 wurde in der Gemeindevertreterversammlung in Kayhude zum Thema Wärmenetze informiert, nachdem bereits am 14.12.2016 ein Erstgespräch mit Bürgermeister Dwenger stattfand.

 

Die Stadt Bad Segeberg beabsichtigt, als ein mögliches Ergebnis der „Einstiegsberatung Kommunaler Klimaschutz“ ein Quartierskonzept für die erweiterte Südstadt erstellen zu lassen. Die KlimaschutzmanagerIn unterstützen hierbei beratend und stellen beispielweise eigenentwickelte Unterlagen und Arbeitshilfen zur Verfügung. Auch sollen Synergien zum Klimaschutzteilkonzept „Klimafolgenanpassung“ einfließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Bad Bramstedt hat in der Sitzung am 13. Dezember beschlossen, Geldmittel für die Erstellung eines eigenen Klimaschutzkonzeptes in den Haushalt 2017 mit aufzunehmen. Die KlimaschutzmanagerIn werden den Prozess beratend begleiten. Im Februar wird es dazu ein erstes Arbeitstreffen mit dem Bauamt zu Fördermöglichkeiten, zeitlichem Ablauf und generellem Vorgehen gegeben haben. Der genaue Termin stand bei Berichtserstellung noch nicht fest.

 

Beratungsveranstaltungen

Kreis-Energiespar-Tour
Der erste Termin für 2017 steht bereits fest. Am 01.11.2017 werden in Wahlstedt mit den Themen „Energiesparen im Haushalt“ und „Umgang mit Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ Personen aus ca. 40 Haushalten direkt angesprochen.

Weitere Veranstaltungen, die 10., 11. Und 12. dieser Reihe seit 2013, sind für Struvenhütten, den Bereich Wakendorf II / Henstedt-Ulzburg sowie den Bereich Sülfeld / Itzstedt / Nahe / Kayhude in Planung.

 

Klimaschutzteilkonzept für kreiseigene Liegenschaften

Der Antrag auf Zuwendung wurde fristgemäß im September beim Projektträger Jülich eingereicht. Der Förderbescheid wird nach Auskunft des Fördermittelgebers voraussichtlich in der KW7 ausgestellt werden (Stand 01.02.2017). Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Konzepterstellung ist in Vorbereitung und soll bis Ende März abgeschlossen sein.

 

Ladesäule am Kreishaus

Seit Eröffnung im März 2015 wurden an der Ladesäule am Kreishaus 4485 kWh Strom getankt (Stand 31.1.2017). Bei durchschnittlichen 7-12 kWh pro Ladevorgang entspricht das ca. 470 Ladevorgängen bzw. ca. 22 Ladevorgängen pro Monat. Es ist eine Steigerung bei der Nutzung zu erkennen. Neben der bewährten Ladekartenausleihe über Pförtnerei, Kalkbergkaffee und Feuerstein wurden auch 16 Ladekarten fest vergeben. Die Ladesäule am Kreishaus ist weiterhin die am häufigsten genutzte Ladesäule in Bad Segeberg.

Grund ist neben dem attraktiven Standort auch die kostenfreie Stromabgabe (Sponsoring durch die ews). Weitere Ladesäulen befinden in der Kurhausstraße (Sky-Parkplatz – kostenfrei bis Ende 2017) sowie in der Rosenstraße (Lüdemann& Zankel - kostenfrei) und neuerdings auch auf dem Großparkplatz am Gieschenhagen.
 

Förderung kommunaler Ladeinfrastruktur 2017

Das Investitionspaket Segeberg 95.0 berücksichtigt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg. Die KlimaschutzmanagerIn haben hierzu einen Konzeptentwurf zur Auswahl möglicher Standorte für Ladesäulen erarbeitet, welcher am 22.2. der Lenkungsgruppe präsentiert werden soll.

Aus dem aktuellen Förderprogramm des Kreises (2015-2016) sind bisher Lademöglichkeiten in Daldorf, Stuvenborn, Nahe, Norderstedt, Großenaspe und Schmalensee gefördert worden.
Eine aktuelle Übersicht der Ladestationen im Kreis Segeberg befindet sich im Anhang.
 

Erster Strategischer Rahmen für Klimaschutz

Klimaschutzplan 2050

Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14.11.2016 beschlossen. Er stellt einen wichtigen Baustein zur Umsetzung des Pariser Abkommens dar, das am 04.11.2016 in Kraft getreten ist. In dem Plan wird aufgezeigt, wie in Deutschland der Ausstoß der Treibhausgase in den nächsten Jahrzehnten um 80 bis 95 % reduziert werden soll.

In Zusammenarbeit mit den Bundesländern, den Kommunen, Verbänden und Bürger/innen wurde zwischen Juni 2015 und März 2016 ein Maßnahmenkatalog mit Meilensteinen bis 2030 erarbeitet. Außerdem wurden Visionen für das Jahr 2050 formuliert. Das übergeordnete Ziel ist eine umfassende, schrittweise Transformation von Wirtschaft, Technik und Gesellschaft. Die Maßnahmen gliedern sich in die Handlungsfelder Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie sowie Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft.

Im Handlungsfeld Gebäude ist es das oberste Ziel, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Auf der einen Seite sollen die energetischen Standards für neue Immobilien weiter entwickelt werden, bestehende Immobilien gilt es zu sanieren. Auf der anderen Seite sollen die Heizsysteme in den Gebäuden erneuerbare Energien nutzen, sodass das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann.

Auch im Verkehrsbereich werden Handlungswege aufgezeigt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Eine Maßnahme ist der Auf- und Ausbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für andere Kraftstoffe. Damit wird auch die Elektromobilität gefördert. Darüber hinaus gilt es, Optionen der Energieversorgung ohne Treibhausgasausstoß mit entsprechender Infrastruktur voranzubringen. Die Sektorkopplung (Strom- und Wärmeversorgung, Verkehr) ist ein weiteres wichtiges Thema.

Das Handlungsfeld Industrie und Wirtschaft betrachtet alle Emissionen, die bei Verbrennungsprozessen, der Eigenstromversorgung, industriellen Prozessen und bei der Verwendung von Produkt mit fluorierten Gasen entstehen. Der Emissionshandel ist eine wichtige Säule, um die Emissionen zu reduzieren.

Aufgrund natürlicher Prozesse sind in der Landwirtschaft Emissionsminderungen über technische Lösungen nur bedingt anwendbar. Hier sind vielmehr das Düngerecht und die Düngeverordnung wichtige Themen, um die Ausbringung von Stickstoff (Emittent des Klimagases Lachgas) gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie zu vermindern. Es gelte die bestehenden Stickstoffüberschüsse zu minimieren. Auch die Emissionen von Ammoniak sollen reduziert werden.

Für den Bereich Industrie ist ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm geplant, das die Reduzierung industrieller Prozessemissionen zum Ziel hat.

Die Handlungsfelder Landnutzung und Forstwirtschaft beinhalten vor allem Maßnahmen, um die Senkenleistung der Wälder zu erhalten und zu verbessern. Dazu sollen beispielsweisemehr Waldflächen angelegt werden.

Schließlich soll geprüft werden, inwieweit Veränderungen im Steuer- und Abgabesystem eine Erreichung der Klimaschutzziele ermöglichen können. Dabei soll auf ökonomische Anreize zur Verhaltensänderung bei den Verursachern gesetzt werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele sind weitere konkrete Maßnahmen notwendig. Die Konkretisierung soll laut BMUB im Bundestag erfolgen. Ein erstes Maßnahmenprogramm soll 2018 beschlossen werden. Ein jährlicher Klimaschutzbericht soll Auskunft über den aktuellen Umsetzungsstand geben, wodurch das Handeln aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen angepasst werden kann. Nach seiner Verabschiedung soll der Klimaschutzplan dann regelmäßig angepasst werden, um auf aktuelle Erfordernisse reagieren zu können.

An der endgültigen Fassung des Klimaschutzplans 2050 wurde jedoch auch vielfach Kritik geäußert, weil gegenüber dem Entwurf noch zahlreiche Veränderungen vorgenommen wurden. Beispielsweise wurde die vormals klare Aussage zum Kohleausstieg durch eine weichere Formulierung ersetzt, die lediglich eine abnehmende Bedeutung der Kohle beschreibt. Weiterhin sind keine eindeutigen Formulierungen zum zügigeren Ausbau der erneuerbaren Energien und einer erhöhten Abgabe auf Gas und Benzin mehr enthalten. Der Beitrag der Energiewirtschaft zur Reduzierung der CO2-Emissionen soll nun nicht mehr „erheblich“, sondern lediglich noch „angemessen“ sein. Auch eine angestrebte Stromverbrauchssenkung um 20% bis 2030 findet sich nicht mehr in dem Dokument. Insgesamt wird an dem Klimaschutzplan bemängelt, dass die Ziele gegenüber dem Entwurf sehr viel schwächer formuliert sind und zum Teil konkrete Formulierungen gestrichen wurden, wie Bojanowski (2016) in seinem Artikel „Klimaschutzplan 2050“ zusammenfasst.

Trotz der Kritik ist der Klimaschutzplan ein wichtiges Dokument, das eine weitere Grundlage für den Klimaschutz in Deutschland darstellt und damit zusätzliche Maßnahmen und Handlungen für den Klimaschutz begründet und fordert.

 

Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein EWKG

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie eines rechtlichen Rahmens für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen die Belange des Klimaschutzes zu konkretisieren und zu stärken.

Das Gesetz schafft damit eine verlässliche Planungsgrundlage für die Umsetzung der Klimaschutzziele der EU und des Bundes, um diese auch auf Landesebene erreichbar zu machen.

Inhaltlich soll das Gesetz einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduzierung der schleswig-holsteinischen Treibhausgasemissionen leisten und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung in Schleswig-Holstein verbessern. Dazu hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Vorbildfunktion Selbstverpflichtungen formuliert.

Der abgestimmte Gesetzesentwurf wurde mittlerweile dem Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens übersandt. Seit dem letzten Bericht der Klimaschutzmanager hat es jedoch keine nennenswerten Fortschritte gegeben.

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich Q1/2017) wird auch hierzu ausführlich in diesem Ausschuss berichtet werden.
 

Klimaschutzprojekte 2017

Die für das Jahr 2017 geplanten Maßnahmen setzen sich aus den Inhalten zweier Klimaschutzkonzepte zusammen. Zum einen wird die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes seit dem 01.08.2016 bis 30.07.2018 im Anschlussvorhaben fortgeführt, zum anderen startet am 01.07.2017 die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel, welche am 22.05.2014 sowie 01.10.2015 vom Kreistag beschlossen wurde (unter Vorbehalt der Förderzusage, die Mittel sind beantragt).

Die umzusetzenden Projekte werden durch die Maßnahmenpakete der beschlossenen Klimaschutzkonzepte vorgegeben. Eine Priorisierung der Maßnahmenvorschläge für das „Anschlussvorhaben Klimaschutz“ wurde am 08.02.2016 durch den Kreisklimarat vorgenommen (Ergebnisse s. „Kreisklimarat“). Die Maßnahmen für das neue Projekt „Anpassung an den Klimawandel“ gehen aus dem zugrunde liegenden Konzept hervor. Es wird sich vorrangig um die Erstellung von Risikokarten und erste Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit handeln, um in das Thema einzuführen. Die erforderlichen Mittel wurden bei der Haushaltsplanung im Teilplan 511 berücksichtigt.

 

Regioschau am 10. und 11.6.2017 in Bad Segeberg

Auch in diesem Jahr wird das Klimaschutzmanagement am 10. und 11. Juni auf der Regioschau vertreten sein. Auf einem Gemeinschaftsstand präsentieren sich Kreis, Kreistag, Klimaschutzmanagement und die WKS. Es ist geplant, umfassend zu den Klimaschutz-Themen Energieeffizienz und Mobilität zu informieren.

Das Angebot richtet sich vorrangig an die Zielgruppe der Privatpersonen. Wie auch bereits auf der vergangenen Regioschau soll die Gelegenheit zur direkten Ansprache der Segeberger Gewerbebetriebe genutzt werden.

 

Fahrradkampagne Stadtradeln

Auch in diesem Jahr wird wieder geradelt. Zeitraum ist vom 11.6. bis 1.7. 2017. Bad Segeberg, Wahlstedt, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt werden wieder als Partner dabei sein. Die ADFC-Ortsgruppen haben Ihre Unterstützung ebenfalls wieder angeboten. Für 2017 sollen neben den bereits überzeugten Zielgruppen auch Berufsfahrer wie z.B. Briefzusteller oder der Segeberger Fahrradkurier für die Aktion gewonnen werden.

Die diesjährige Auftaktveranstaltung mit kurzer Ansprache des Landrates soll als möglicher Programmpunkt in den Ablauf der Regioschau eingebunden werden. Hierzu laufen aktuell Gespräche mit dem Veranstalter. Im Anschluss daran findet dann wieder eine gemeinsame Fahrradtour statt.
 

 

Fortführung der Klimaschutzaktivitäten

Umsetzung des Teilkonzepts Anpassung an den Klimawandel

Der Antrag auf Förderung zur Umsetzung des Teilkonzepts „Anpassung an den Klimawandel“ wurde beim Projektträger Jülich eingereicht. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 4 Monate, so dass nach aktuellem Stand zum 01.7.17 planmäßig mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen werden kann.

 

Kreisklimarat vom 8.2.2017

Am 8.2. fand die 7. Sitzung des Kreisklimarates statt. Hauptthema der Sitzung war die Priorisierung der geplanten Klimaschutzmaßnahmen für das laufende „Anschlussvorhaben Klimaschutz“ zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.

Zusammenfassend kann berichtet werden, dass das Vorgehen der Klimaschutzmanager allgemeine Zustimmung findet. Die Mitglieder des KKR sind sich einig, dass drei Maßnahmen oberste Priorität haben sollen. Zum einen der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und zum anderen die Erstellung eines Leitbildes zur „100% Erneuerbare Energie Region“. Es soll erarbeitet werden, wie die Energieversorgung des Kreises Segeberg zu 100% aus erneuerbaren Energien gestaltet werden kann. Dies wird auch Hauptthema der nächsten Sitzung am 23.5.2017 sein. Schließlich wird die Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften im Rahmen des zu erstellenden Klimaschutzteilkonzepts Liegenschaften als zentrale Maßnahme aller Teilnehmenden erachtet.

Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift, welche in Kürze im Allris veröffentlicht wird.

 

Anhang:
Übersicht der Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg (Stand 8.2.2017)

 

 

 

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Anlagen

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