Drucksache - DrS/2017/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge in den Offenen Ganztagsschulen der Förderzentren GE des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge in den Offenen Ganztagsschulen der Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg zu erlassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Erlasses einer Satzung des Kreises über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Förderzentren Geistige Entwicklung der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt wird die Einrichtung einer Sozialstaffelermäßigung notwendig, um Familien mit niedrigen Einkommen bzw. deren Kinder nicht von der Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschulen auszuschließen.
Ein geringes Einkommen darf kein Grund sein, um ein Kind nicht in der OGS teilnehmen zu lassen.
Die mit dem als Anlage beigefügtem Satzungsentwurf aufgelegte Sozialstaffel entspricht den Regelungen der aktuellen Richtlinie des Kreises zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen. Die Berechnungen sind identisch, auch eine etwaige (einkommensunabhängige) Geschwisterermäßigung ist analog aufgenommen worden.
Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit, d. h. vorrangige Ansprüche, z. B. gegenüber einer Pflegekasse sind zunächst geltend zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Mit erstmaligem Erlass der Satzung sind bisher nicht angefallene Ausgaben für die Anwendung einer Sozialstaffel zu erwarten. Eine genaue Berechnung dieser im Wesentlichen einkommensabhängigen Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Verwaltung wird sich aber bis zur Sitzung des BKS um eine belastbare Prognose bemühen. Im Übrigen werden die zu erwartenden Mehrausgaben der Sozialstaffel um die zu erwartenden Mehreinahmen aus den Beiträgen für die OGS und die Mittagsverpflegung gemindert. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
1.1. arbeitet als modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich, effektiv, leistungs- und bürgerorientiert 6.3. sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,9 kB
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